3 Anwälte für Beleidigung in Rheinbach

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Lammertz
Rechtsanwalt Jürgen Lammertz
Kanzlei Jürgen Lammertz, Kleine Heeg 15, 53359 Rheinbach 6691.5005755756 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Lammertz in Rheinbach bietet Rat und Unterstützung im Bereich Beleidigung
aus 7 Bewertungen Sehr ehrliche und fachlich richtige Beratung. Haben das Problem gelöst. (09.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Mager
Rechtsanwalt Stephan Mager
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Pützstr. 7-9, 53359 Rheinbach 6690.713884106 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Mager ist Ihr kompetenter Partner in Rheinbach für Fragen rund um Beleidigung
(30.03.2022) Sehr Freundlicher Kontakt und seine rechtliche Bewertung beim ersten Gespräch entsprach dem späteren Urteil. Das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Furch
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Furch
Rechtsanwälte Lehnertz*, Dr. Lehnertz* & Furch, Mozartstr. 5, 53359 Rheinbach 6690.2863957268 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Beleidigung beantwortet Herr Rechtsanwalt Ingo Furch aus Rheinbach
aus 34 Bewertungen Sehr gute Tipps bekommen. (07.02.2024)

Fragen und Antworten

  • Beleidigung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Beleidigung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Beleidigung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Beleidigung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Beleidigung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Rheinbach?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Rheinbach. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Rheinbach zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Rheinbach!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.