3 Anwälte für Patchworkfamilie in der Nähe von Röbel/Müritz (20 km Umkreis)

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Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Monika Ranke
sehr gut
Kanzlei Monika Ranke, Friedensstr. 12, 17192 Waren (Müritz) 6877.044610334 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Patchworkfamilie hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Monika Ranke im Umkreis von Röbel/Müritz
aus 21 Bewertungen Frau Ranke nahm sich viel Zeit für mich und beantwortete jede Frage von mir sehr genau und verständlich. Ich konnte … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Martius
RAK Michael Martius, Fritz-Reuter-Str. 1, 17207 Röbel/Müritz 6880.2530952936 km
Arbeitsrecht • ErbrechtFamilienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Patchworkfamilie steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Martius aus Röbel/Müritz gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter
Kanzlei Dr. Schreiter, Lange Straße 17, 17192 Waren (Müritz) 6877.2476947479 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Patchworkfamilie im Umkreis von Röbel/Müritz
aus 5 Bewertungen In meinem Anliegen, bezüglich der Regelung meiner Nachlassangelegenheiten, wurde ich durch Dr. Schreiter sehr gut … (01.05.2020)

Fragen und Antworten

  • Patchworkfamilie: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Patchworkfamilie umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Patchworkfamilie und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Patchworkfamilie: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Patchworkfamilie sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Röbel/Müritz?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Röbel/Müritz. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Röbel/Müritz zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Röbel/Müritz!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.