2 Anwälte für Eingetragenes Design in Saarbrücken

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz
sehr gut
Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz
Renz-Recht, Altenkesseler Straße 17, 66115 Saarbrücken 6763.2025117959 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz aus Saarbrücken ist Ihr Ansprechpartner für das Thema Eingetragenes Design
aus 15 Bewertungen Konnte meine Interessen aufgrund der fundierten und detailverliebten Beratung durch Frau RAin Renz im ersten Anlauf … (09.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Wagner-Schneider LL.M.
Rechtsanwältin Daniela Wagner-Schneider LL.M.
DWS | LAW, Großherzog-Friedrich-Str. 40, 66111 Saarbrücken 6767.9005255716 km
Verständliche, pragmatische Lösungen, die wirtschaftlich sinnvoll sind - das ist mein Ziel bei jeder Beratung.
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eingetragenes Design unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Daniela Wagner-Schneider LL.M. aus Saarbrücken
(03.03.2024) Ich brauchte Texte für meine Webseite wie Impressum, Datenschutzerklärung etc. Die Beratung war fix und sehr …

Rechtstipps zum Thema Eingetragenes Design von Anwälten aus Saarbrücken

Fragen und Antworten

  • Eingetragenes Design: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eingetragenes Design sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eingetragenes Design: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eingetragenes Design umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eingetragenes Design und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Saarbrücken?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Saarbrücken. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Saarbrücken zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Saarbrücken!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.