3 Anwälte für Restschuldbefreiung in Saarlouis

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dominica Wolff
Rechtsanwältin Dominica Wolff
UWS Rechtsanwälte Wolff und Partner, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis 6746.7954244297 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Bereich Restschuldbefreiung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dominica Wolff aus Saarlouis
(20.02.2024) Sehr kompetent und sehr nett
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Gitzinger
Rechtsanwalt Martin Gitzinger
Rechtsanwälte Dr. Gitzinger & Partner, Prälat Subtil Ring 12, 66740 Saarlouis 6747.7542937587 km
Für Ihr Recht gehen wir meilenweit
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Steuerrecht • Werkvertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Restschuldbefreiung beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Gitzinger aus Saarlouis
(29.05.2021) Ich habe meinen Rechtsstreit erst selbst geführt über 20 Monate. Da ich es leid hatte beauftragte ich RA Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Jonathan C. Vanghel
Kanzlei Vanghel, Wallerfanger Str. 18, 66740 Saarlouis 6747.3979993114 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Restschuldbefreiung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Werner Jonathan C. Vanghel aus Saarlouis

Fragen und Antworten

  • Restschuldbefreiung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Restschuldbefreiung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Restschuldbefreiung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Restschuldbefreiung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Restschuldbefreiung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Saarlouis?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Saarlouis. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Saarlouis zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Saarlouis!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.