3 Anwälte für Franchising in der Nähe von Scharnebeck (20 km Umkreis)
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rat - Rechtsanwalt und Thorsten Ambroselli,
Lünertorstraße 21, 21335 Lüneburg
6506.4208782514 km
Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr Herr Rechtsanwalt und Notar Thorsten Ambroselli bietet im Umkreis von Scharnebeck Rat und Unterstützung im Bereich Franchising
Kanzlei Könemann,
Lise-Meitner-Str. 2, 21337 Lüneburg
6506.4131692645 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Franchising steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann im Umkreis von Scharnebeck gerne zur Verfügung
Bei der Einschätzung und Ausarbeitung eines Aufhebungsvertrags waren die fachkundige Beratung und Unterstützung für …
(07.09.2024)
aus 58 Bewertungen
Rechtsanwalt Bleyer,
Hauptstraße 2, 21379 Scharnebeck
6510.2665766224 km
Es gibt viele Möglichkeiten, hier ist die Beste...
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Franchising beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Bleyer aus Scharnebeck
Herr RA Bleyer konnte mir zügig und kompetent bei der Ausgestaltung eines Praxismietvertrages helfen. Er hat die …
(03.04.2023)
aus 5 Bewertungen
Fragen und Antworten
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Franchising: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Franchising umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Franchising und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Franchising: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Franchising sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Scharnebeck?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Scharnebeck. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Scharnebeck zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Scharnebeck! -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.