3 Anwälte für Ablehnungsbescheid in Siegburg

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte
Prof. Dr. Birnbaum RA-GmbH, Markt 10, 53721 Siegburg 6697.8878930855 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Ablehnungsbescheid in Siegburg
aus 72 Bewertungen Die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen wurden sehr gut beschrieben. (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum
Prof. Dr. Birnbaum RA-GmbH, Markt 10, 53721 Siegburg 6697.8878930855 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Schulrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid bietet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum
aus 54 Bewertungen Herr Prof. Dr. Birnbaum ist ein höchst professioneller Rechtsanwalt, der seine Mandanten aufzufangen und zu leiten … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Moritz-Feilke
sehr gut
Kanzlei Katharina Moritz-Feilke, An der Schlade 6-8, 53721 Siegburg 6696.9933591582 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Moritz-Feilke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid gerne behilflich
aus 57 Bewertungen Alle meine Fragen wurden stets sehr zeitnah beantwortet. Insgesamt sehr empfehlenswerter Rechtsbeistand. (28.12.2023)

Fragen und Antworten

  • Ablehnungsbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ablehnungsbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ablehnungsbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ablehnungsbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ablehnungsbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Siegburg?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Siegburg. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Siegburg zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Siegburg!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.