3 Anwälte für Rechtfertigungsgründe in Übach-Palenberg

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Geiser
Rechtsanwalt Christoph Geiser
Fachanwaltskanzlei Geiser, Waldstraße 6, 52531 Übach-Palenberg 6622,7 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • StrafrechtZivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Rechtfertigungsgründe beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Geiser aus Übach-Palenberg
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schovenberg
Rechtsanwältin Sabine Schovenberg
Wöbker Rechtsanwälte, Carlsplatz 1, 52531 Übach-Palenberg 6623,5 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Sabine Schovenberg - Ihr juristischer Beistand im Bereich Rechtfertigungsgründe
(03.05.2022) Frau Schovenberg hat mich in einer recht schwierigen Scheidungsangelegenheit sehr kompetent vertreten und ich kann sie …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Şirin
Anwaltskanzlei Şirin & Kollegen, Weinbergstraße 19, 52531 Übach-Palenberg 6623,7 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Rechtfertigungsgründe beantwortet Frau Rechtsanwältin Kerstin Şirin aus Übach-Palenberg
(19.03.2024) Ich hatte Frau Sirin am 18.03.24 zum ersetnmal begegnet. Für das Ersten Gespräch Bewerte ich Ihrer Person und Ihr …

Fragen und Antworten

  • Rechtfertigungsgründe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rechtfertigungsgründe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtfertigungsgründe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtfertigungsgründe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Übach-Palenberg?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Übach-Palenberg. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Übach-Palenberg zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Übach-Palenberg!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.