Herzlich willkommen bei Herrn Rechtsanwalt Benjamin Veyhl!
Sie suchen einen kompetenten Ansprechpartner für arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Angelegenheiten in Stuttgart? Rechtsanwalt Veyhl ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht und bietet Ihnen in diesen Bereichen umfassenden und professionellen Rechtsrat. Er unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei sämtlichen Streitigkeiten am Arbeitsplatz, ob im individuellen oder kollektiven Arbeitsrecht. Auf dem Gebiet des Strafrechts konzentriert sich Rechtsanwalt Veyhl auf die Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Herr Rechtsanwalt Benjamin Veyhl Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Veyhl
studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und
absolvierte das Rechtsreferendariat am Landgericht Ulm. Seit der
Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2005 legt er besonderen Wert auf
ständige Fortbildung in verschiedenen Fachbereichen. In diesem Rahmen
wurde ihm im Jahr 2012 der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und 2015
der für Strafrecht verliehen. Seit 2008 ist er in der Kanzlei Bayh &
Fingerle in Stuttgart tätig und widmet sich daneben außerdem der
Tätigkeit als Dozent an der IHK Ulm, wo er auch Mitglied des
Prüfungsausschusses ist. Rechtsanwalt Veyhl ist überdies auch Mitautor
von „Recht im Alltag für die besten Jahre" und des Fachbuches
„Psychologie der internen Organisationskommunikation".
Arbeitsrecht
Egal
ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Mitglied im Betriebsrat oder
Geschäftsführer, selbstständiger Handelsvertreter oder Mitglied eines
Arbeitgeberverbandes sind – Rechtsanwalt Veyhl befasst sich mit
jeglichen juristischen Anliegen im Bereich des Arbeitsrechts. So
unterstützt er Arbeitgeber beispielsweise bei der Neugestaltung
veralteter Arbeitsverträge und setzt sich im Fall einer Kündigung für
die Ansprüche des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis oder eine Abfindung ein.
Rechtsanwalt Veyhl klärt darüber hinaus außerdem Ihre sämtlichen
Rechtsfragen rund um die Themen Kündigungsschutz, Betriebsverfassung
oder Tarifvertragswesen und macht sich für die Geltendmachung Ihrer
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis stark (z. B. Bonuszahlungen,
Fahrtkostenzuschüsse etc.). Weitere Bereiche, in denen Rechtsanwalt
Veyhl gerne Ihre Fragen beantwortet, sind z. B. Ausbildung, Mobbing,
Wiedereingliederung, Versetzung, Abmahnungen oder Arbeitsunfähigkeit.
Strafrecht
Im
strafrechtlichen Bereich liegt der Fokus von Rechtsanwalt Veyhls
Anwaltstätigkeit insbesondere auf der Abwehr staatlicher Zwangsmaßnahmen
und Sanktionen. In diesem Rahmen macht er sich unter anderem dafür
stark, dass während des Ermittlungsverfahrens all Ihre Rechte und
Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Darüber hinaus ist er auch vorbeugend
als Berater tätig und prüft die rechtliche Unbedenklichkeit Ihrer
Vorhaben. Sollten Sie dennoch ein Verwarnungsgeld zahlen müssen oder
einen Bußgeldbescheid erhalten, vertritt Rechtsanwalt Veyhl Sie
fachkompetent und zielgerichtet beispielsweise beim Einlegen eines
Einspruchs. Vor Gericht vertritt er Sie natürlich jederzeit gerne in
Verfahren rund um die Themen Betrug, Erpressung, Einbruch,
Betäubungsmittel, Diebstahl, Körperverletzung oder sexueller Missbrauch.
Bürozeiten: Um längere Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Beratungstermin unter der Rufnummer 0711/1624412. Alternativ können Sie auch gerne die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze: Über die U-Bahn-Station „Schlossplatz" gelangen Sie mit mehreren Linien innerhalb weniger Gehminuten zur Kanzlei in der Königstraße 22 in Stuttgart. Parken können Sie beispielsweise in der Kinogarage „Marquardtbau" oder in den Königsbau-Passagen in der Bolzstraße.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kanzlei: www.bayh-fingerle.de