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- Fachanwältin für Strafrecht
Über mich
Herr Rechtsanwalt Dr. Burgert, der gleichzeitig Fachanwalt für Strafrecht ist, ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und vertritt Ihre Rechte kompetent und engagiert sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Strafverfahren selbst. Seine Leistungen erstrecken sich neben dem Allgemeinen Strafrecht auf die Gebiete Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht, Sexualstrafrecht, Sportstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Umweltstrafrecht sowie Steuerstrafrecht.
Warten Sie nicht ab, suchen Sie professionelle juristische Hilfe auf!
Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Vincent Burgert
Fachanwalt für Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
In wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Burgert sowohl präventive Beratung (Compliance) als auch die Verteidigung von Führungskräften in einem Strafverfahren. Neben Korruption können auch Delikte wie Untreue, Subventionsbetrug oder Kreditbetrug Gegenstand eines Strafverfahrens. In strafrechtlichen Nebengesetzen finden sich wirtschaftsstrafrechtliche Delikte wie etwa Betriebsspionage, Insolvenzdelikte, Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Straftatbestände (beispielsweise Insiderhandel oder Marktmanipulation) sowie arbeitsstrafrechtliche Delikte wie Schwarzarbeit.
Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht ist ein hochsensibles Rechtsgebiet. Es umfasst neben Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder Beleidigung auf sexueller Grundlage auch Delikte wie der Besitz oder das Verbreiten von Kinderpornographie. Gerade in diesem strafrechtlichen Spezialgebiet ist es unerlässlich, die umfangreiche Rechtsprechung zur Thematik zu kennen. Nur so kann eine erfolgreiche Verteidigung gelingen. Neben der Verteidigung müssen auch die Konsequenzen eines sexualstrafrechtlichen Strafverfahrens berücksichtigt werden. So droht bereits bei Kenntniserlangung durch den Arbeitgeber nicht selten eine fristlose Kündigung. Rechtsanwalt Dr. Burgert verteidigte bereits in zahlreichen sexualstrafrechtlichen Fällen, wobei er stets auch die drohenden arbeitsrechtlichen oder sozialen Konsequenzen berücksichtigte.
Allgemeines Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Burgert verteidigt als Fachanwalt im Allgemeinen Strafrecht gegen Delikte wie beispielsweise gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Beleidigung und zahlreiche andere Delikte, die unter das Allgemeine Strafrecht fallen. Bei Vorwürfen dieser Art ist es von besonderer Bedeutung, bereits im Ermittlungsverfahren einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen, da häufig im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann.
Sportstrafrecht
Auch in sportstrafrechtlichen Fragen hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Burgert gerne weiter, wenn Ihnen als professioneller Sportler Korruption, Körperverletzung oder Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz vorgeworfen werden. Auch zu Themenbereichen wie Sponsoring und Hospitality berät er Vereine und Unternehmen umfassend und fachkundig.
Betäubungsmittelstrafrecht
Wenn Ihnen etwa der Konsum oder Handel von Drogen vorgeworfen wird, kann das als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt bestraft werden. Herr Rechtsanwalt Dr. Burgert verfügt im Betäubungsmittelstrafrecht über das notwendige Wissen der aktuellen Rechtsprechung, wobei abhängig vom Grad der Strafe verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten angewendet werden können.
Jugendstrafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Burgert verteidigt auch im Jugendstrafrecht. Im Jugendstrafrecht steht nicht die Bestrafung des Jugendlichen im Fokus, sondern dessen Persönlichkeit und Entwicklung. Das Jugendstrafrecht weist zahlreiche Besonderheiten auf. Herr Rechtsanwalt Dr. Burgert verfügt über das notwendige Fachwissen in diesem strafrechtlichen Spezialgebiet, um eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Fußballstrafrecht / Fußballrecht
Im Rahmen des Fußballstrafrechts befasst sich Herr Rechtsanwalt Dr. Burgert mit der Verteidigung der Rechte von Fußballfans. Nicht selten kommt es im Rahmen eines Fußballspiels zu Körperverletzungen, Verstößen gegen die Sprengstoffverordnung oder Landfriedenbrüchen unter den Fußballfans, wobei auch ein Stadionverbot erteilt werden kann. Herr Rechtsanwalt Dr. Burgert erarbeitet für Sie eine Verteidigungsstrategie und geht gegen ein erteiltes Stadionverbot vor.
Medizinstrafrecht
Im Rahmen des Medizinstrafrechts gehören zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Dr. Burgert sowohl die Angehörigen der Heilberufe wie auch Kliniken. Typische medizinstrafrechtliche Delikte sind unter anderem Abrechnungsbetrug, Fahrlässige Tötung sowie Korruption im Gesundheitswesen. Für Kliniken bietet die Kanzlei spezielle Compliance-Maßnahmen an.
Umweltstrafrecht
Im Umweltstrafrecht werden Luftverunreinigung, Bodenverunreinigung, Gewässerverunreinigung und unerlaubter Umgang mit Abfällen entsprechend sanktioniert. Sollten entsprechende Vorwürfe gegen Sie bestehen, beispielsweise wegen einem strafbaren Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz oder Chemikaliengesetz, können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Dr. Burgert wenden, der Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten erläutert und Ihre Rechte vertritt.
Steuerstrafrecht
Wenn Ihnen eine steuerstrafrechtliche Straftat, beispielsweise Steuerhinterziehung, vorgeworfen wird, erläutert Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Burgert Ihre Handlungsmöglichkeiten. Insbesondere im Falle, wenn Sie sich für eine Selbstanzeige entscheiden, müssen einige Besonderheiten beachtetet werden. Es ist zu empfehlen, rechtsanwaltliche Hilfe aufzusetzen und sich zu diesen Fragen umfassend beraten zu lassen.
Compliance
Herr Rechtsanwalt Dr. Burgert berät mit seinem Team kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups in Fragen rund um die Thematik „Compliance". Hierbei erfolgt zunächst eine Analyse, wodurch strafrechtlich relevante Risiken im Unternehmensablauf aufgedeckt werden. Sodann erfolgt eine präventive Beratung, eine Schulung der Mitarbeiter und die Erstellung verbindlicher Richtlinien. Immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups setzen auf maßgeschneiderte Lösungen, da durch präventive Maßnahmen die Gefahr eines Strafverfahrens gegen einen oder mehrere Verantwortliche minimiert werden kann. Nicht selten werden Unternehmen aufgrund eines umfangreichen Strafverfahrens in ihrer Existenz bedroht.
Bürozeiten:
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.
In dringenden Notfällen erreichen Sie Herrn Rechtsanwalt Dr. Burgert rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0152 53529213.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei befindet sich in der Rückertstr. 4 in München. Die U-Bahnhaltestelle "Theresienwiese" ist fußläufig ca. 5 Minuten entfernt. Die U-Bahnhaltestelle "Goethestraße" ist ebenfalls ca. 5 Minuten entfernt. Öffentliche, kostenpflichtige Parkplätze sind im Normalfall ausreichend vorhanden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-burgert.de
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
- Deutsche Strafverteidiger e.V.
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Münchener Anwaltsverein
- Initiative Bayerischer Strafverteidiger e.V.
Bewertungen 65
von S. M. am 29.10.2024 um 08:49 Uhr
Hatte großes Glück ,einen erfahrenen ,kompetenten Rechtsanwalt an meiner Seite zu haben .
Schneller erster Besprechungstermin , gleich beim ersten Gespräch hatte ich großes Vertrauen zu Herrn Dr. Burgert und der Kanzlei .
Herr Dr. Burgert war über viele Monate ,in einer für mich sehr Kräfte zehrenden Zeit immer erreichbar.
Das Ermittlungsverfahren / Hehlerei wurde Dank einer umfassenden Stellungnahme von Herrn Dr. Burgert eingestellt .
Kann Rechtsanwalt Dr. Vincent Burgert als kompetent , zuverlässig und engagiert uneingeschränkt weiterempfehlen .
von R. S. am 06.02.2024 um 10:40 Uhr
von M. A. am 12.12.2023 um 16:16 Uhr
Rechtstipps 10
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Kanzlei
Mein Kollege 1
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Sebastian Wagner Link in einem neuen Tab öffnen5,0/531 BewertungenFachanwalt für Strafrecht
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Pflichtvers. | | Die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt Vincent Burgert besteht bei der R+V Versicherung AG in 65189 Wiesbaden. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsawältin Eva Maria Krötz besteht bei der Ergo Group AG in 40198 Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) |
Berufsrecht | | Rechtsanwalt Vincent Burgert und Rechtsanwältin Eva Maria Krötz sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München und unterliege in meiner Berufsausübung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO) und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs der Standesregelung der Rechtsanwälte in der EU (CCBE). Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen finden Sie unter www.brak.de unter dem Register „Angaben gem. § 6 TDG“. |
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