Bewertungen von Vladimir Stamenković LL.M.

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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

ND

von N. D. am 02.02.2024 um 08:20 Uhr

Sehr gute Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Die Antwort des Anwalts war wirklich ausführlich und hat mir im großen und ganzen sehr gut weitergeholfen. Wenn ich weitere Fragen haben sollte, könnte ich mich jederzeit wieder an die Beratung wenden. Innerhalb kurzer Zeit wurde mir schon weiter geholfen. Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden 👍🏻
WL

von W. L. am 26.05.2022 um 11:54 Uhr

Sehr zufrieden!
Allgemeine Rechtsberatung
In meinem Fall (Vertragsaulösung mit Stromanbieter) habe ich schnelle, kompetente und freundliche Hilfe erhalten.
Danke dafür!
W. Lippke
CP

von C. P. am 29.01.2020 um 09:23 Uhr

Fahrverbot
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin sooooo erleichtert, dass das Fahrverbot nun vom Tisch ist !

Ich bedanke mich für Ihre überaus freundliche Unterstützung und richten Sie bitte auch Herrn

Stamenkovic meinen Dank für seine erfolgreichen Bemühungen aus.



C. D.
MG

von M. G. am 20.05.2019 um 23:03 Uhr

VW Abgasskandal
Allgemeine Rechtsberatung
Ich wurde von Rechtsanwalt Stamenkovic bestens gegen VW vertreten. VW musste am Ende meine Audi zurück kaufen. Sehr zu empfehlen.

M. Güzel
HL

von H. L. am 15.05.2017 um 22:58 Uhr

Bußgeld Kroatien
Verkehrsrecht
Kompetente Beratung, die Rechtssicherheit gab
Sehr geehrter Mandant,
wir bedanken uns herzlich für die positive Bewertung. Es freut uns, dass sich das Bußgeldverfahren in Kroatien einem für Sie annehmbaren Sinne erledigt hat. Für weitere Fragen aus dem Bereich des Verkehrsrechtes inbesondere mit Auslannds Bezug stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Essen
SH Rechtsanwälte Anwälte & Fachanwälte

Vladimir Stamenković, LL.M.
Rechtsanwalt | Mediator
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
HS

von H. S. am 03.05.2017 um 09:10 Uhr

Parkplatzgebühren Kroatien
Allgemeine Rechtsberatung
Ihre Kanzlei wurde mir über meine Rechtsschutzversicherung empfohlen und ich möchte mich nochmals für die schnelle und gute Beratung Ihrerseits bedanken. Auch, dass sie mich unaufgefodert 2 Jahre nach dem Beratungsgespräch anschreiben und mir das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema" Parkverstöße in Kroatien" schriftlich mitteilen, finde ich sehr lobenswert und kann Ihre Kanzlei nur wärmstens weiterempfehlen. Vielen Dank
*****
Sehr geehrte Mandanten, wir haben uns über Ihre Bewertung sehr gefreut. Herzlichen Dank und mit besten Grüßen, Vladimir Stamenkovic, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Versicherungsrecht.
VC

von V. C. am 21.12.2016 um 22:06 Uhr

Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Habe eine gute Beratung bekommen und hoffe auf einen guten Abschluss
CK

von C. K. am 21.12.2015 um 16:28 Uhr

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobilienkrediten
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
In unserem Fall ging es um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobilienkrediten.

SH hatte unseren Vertrag kostenlos geprüft und als fehlerhaft bezeichnet. Im Oktober riet RA Stamenkovic per E-Mail dazu, nicht so zögerlich gegen die Bank vorzugehen. Nach Beauftragung wurde man bei SH aber plötzlich selbst sehr zögerlich, nachdem sich RA Baumüller des Falls angenommen hatte. Erstmal ein Urteil Anfang Dezember abwarten, empfahl er telefonisch. Also gewartet. Mitte Dezember erinnert. Dann per Mail informiert worden, dass das Urteil nicht gefällt wurde. Erfolgsaussichten gingen nun gegen Null, SH würde von einem weiteren Vorgehen abraten, hieß es in einer weiteren Mail. Telefonisch sind wir gar nicht mehr durchgedrungen, trotz mehrerer Versuche...

Was uns nachhaltig irritiert hat, sind a) die widersprüchlichen Sichtweisen, die offensichtlich in dieser Kanzlei vorherrschen. Und b) die mangelhafte Kundenorientierung. Service sieht anders aus.
Immerhin: Die Kanzlei hat dieses nicht-tätig-werden-wollen als kostenlose Erstberatung verbucht.

Wir haben uns auch aufgrund vieler positiver Bewertungen für SH entschieden. In unserem Fall können wir diese nicht bestätigen.
Gerne nehmen wir zu Ihrem Anliegen Stellung. Beim Widerrufsrecht handelt es sich um eine sehr aktuelle Thematik, bei der sich die Rechtslage und die Erfolgsaussichten sehr schnell ändern können. Viele Rechtsfragen sind umstritten oder gar nicht geklärt. Gerade bei einer solchen hochaktuellen Thematik, wie der des Widerrufsrechts, ist es daher von besonderer Bedeutung, stets die neueste Rechtsprechung im Auge zu haben und die Mandanten dahingehend aufzuklären und zu beraten. Genau dies haben wir in Ihrem Fall getan. Für den juristische Laien mag diese, zum Teil, schnelle Änderung der Rechtslage zwar irritierend sein, aber genau aus diesem Grund suchen Sie ja schließlich fachkundigen Rat beim Anwalt. Was Sie bei Ihrer Bewertung leider vergessen haben zu schreiben ist, dass die erste Einschätzung von Herr RA Stamenkovic Anfang Januar 2015 erfolgte und die zweite Einschätzung vom Herrn RA Baumüller Ende November 2015. Innerhalb eines solchen Zeitraums ist es völlig normal, dass sich die Rechtslage ändern kann. Soweit Sie Herrn RA Stamenkovic mit den Worten „nicht so zögerlich sein“ zitieren, muss ich Ihnen deutlich widersprechen. Dieses Zitat vom Oktober 2015 wird von Ihnen völlig aus dem Zusammenhang gerissen und bezog nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung. In unserer Kanzlei herrschen also keinesfalls widersprüchliche Sichtweisen vor, wir beraten unsere Mandanten vielmehr nach der aktuellen Rechtslage.

Soweit Sie mangelhafte Kundenorientierung kritisieren, kann dieser Vorwurf von uns nicht ganz nachvollzogen werden. Sie haben sich an uns gewandt um Ihre Widerrufsbelehrung, wie von uns angeboten, kostenlos überprüfen zu lassen. Dies haben wir auch getan; in Ihrem Fall sogar zweimal. Eine darüber hinausgehend kostenlose Beratung wird von uns aber gerade nicht angeboten.

Mitte Oktober teilten Sie uns dann mit, dass Sie an einer Beratung nur Interesse hätten, wenn die Erfolgsaussichten gut wären. Sie schrieben ausdrücklich, die Mail stelle keine Beauftragung dar. In einem Telefonat mit RA Baumüller wurden Ihnen dann die geringen Erfolgsaussichten dargelegt und noch weitere rechtliche Fragen Ihrerseits geklärt. Dies haben wir für Sie völlig kostenlos getan, obwohl es deutlich über unser Angebot der Prüfung der Widerrufsbelehrung hinausgeht. Wie von Ihnen bereits geschrieben, teilten wir Ihnen dann Anfang Dezember mit, dass wir keine Erfolgsaussichten in Ihrem Fall sehen. Gemäß dem Inhalt Ihrer Mail vom Oktober hatten Sie also kein Interesse an einer Beratung. Dennoch haben Sie uns erneut zwei Emails mit diversen rechtlichen Fragen sowie Fragen zur weiteren Vorgehensweise geschickt und um deren Beantwortung gebeten. Rechtliche Beratung gehört zum Kerngeschäft des Rechtsanwalts. Daher kann auch nicht erwartet werden, dass wir dies kostenlos vornehmen. Also haben wir Ihnen eine Mail geschickt und darauf hingewiesen, dass die Erörterung dieser Fragen nur Im Rahmen eines kostenpflichtigen Beratungstermins stattfinden kann. Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten wurde Ihnen aber klar und deutlich von einem solchen Termin abgeraten. Dies haben wir in Ihrem Interesse getan, damit Sie kein Geld in eine aussichtlose Sache investieren.
Ihre Reaktion auf unsere Mail war dann diese Bewertung bei www.anwalt.de.

Wir haben selbstverständlich Verständnis dafür, dass viele Bankkunden hoffen vom sogenannten „Widerrufsjoker“ finanziell zu profitieren. Daher können wir auch die Enttäuschung nachvollziehen, wenn man erfährt, dass die Rechtslage im eigenen Vertrag nicht günstig ist. Dennoch denken wir, dass Ihre Kritik sachlich nicht gerechtfertigt ist und die Plattform www.anwalt.de nicht der richtige Ort ist, Ihren Frust rauszulassen.

Nichtsdestotrotz wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie frohe Feiertage.
HH

von H. H. am 04.02.2015 um 22:38 Uhr

Widerrufsrecht Baufinanzierung
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Vielen Dank für die erfolgreiche Durchsetzung meines Widerrufsrechts. Ich habe mich top beraten gefühlt und die Betreuung meiner Angelegenheit war einwandfrei. Über den Vergleich mit der Bank habe ich mich natürlich am meisten gefreut. Es ist genau das eingetreten, was Sie mir vorhergesagt haben. Bravo! Besten Dank nochmals!
TL

von T. L. am 12.01.2015 um 16:02 Uhr

Kreditvertrag - Widerrufsrecht
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Aufgrund eines Beitrages in der Wirtschaftswoche über das Thema der falschen Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen (Fehlerquote über 80 %!)habe ich mir die Frage gestellt, ob auch die Widerrufsbelehrungen in meinen Kreditvertrag (4,75 % Zinsen effektiv) fehlerhaft ist. Ich bin auch aufgrund des Artikels auf die Seite der Kanzlei gestoßen. Über ein Onlineformular konnte ich eine kostenlos die Belehrung überprüfen lassen. Das Ergebnis der Prüfung war erfreulich: Auch die Widerrufsbelehrung in meinem Vertrag war rechtswidrig. Es ging dann sehr zügig: Beratungstermin mit Herrn Stamenkovic (sehr nett und hat sich Zeit genommen, da ich doch sehr viele Fragen hatte), Einholung einer Finanzierungszusage, Widerruf in Eigenregie, Ablehnung durch die Bank (so wie von Herrn Stamenkovic vorhergesehen), Beauftragung der Kanzlei mit meiner Interessenvertretung, anwaltliches Schreiben an die Bank, Vergleichsvorschlag der Bank, Abstimmung mit Herrn Stamenkovic, Vergleichsschluss (neuer Vertrag mit einem Zins von 1,67 % effektiv!). Das Lesen der Wirtschaftswoche kann sich manchmal lohnen! ;) Wirklich klasse, ich freue mich immer noch!
Vielen Dank für die ausführliche Bewertung! Es hat sich einmal wieder bewahrheitet, dass die Einschaltung eines im Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalts angezeigt ist, um auf Augenhöhe mit den Rechtsabteilungen der Banken verhandeln zu können. Wir können im Übrigen bestätigen., dass die Fehlerquote bei deutlich über 80 %. liegt. Allein in den vergangenen 3 Monaten hat unsere Kanzlei über 800 Belehrungen geprüft. Das Thema ist aufgrund der historisch niedrigen Zinsen natürlich immer noch hochaktuell. Die Anzahl der Anfragen nimmt deshalb auch zu. Es sind aktuell wöchentlich über 100 Anfragen. Es freut uns natürlich sehr, dass wir bei dem brisanten Thema „Widerrufsrecht“ als spezialisierte Kanzlei wahrgenommen werden und unsere Mandanten bei ihrer Interessendurchsetzung helfen können.