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Bewertungen

WO

von W. O. am 21.04.2023 um 15:23 Uhr

H-Gas Umstellung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr kompetentes und fachliches Auftreten
CB

von C. B. am 07.09.2022 um 19:38 Uhr

Absolut kompetent und zuverlässig
Verkehrsrecht
Herr Wöstmann hat mich in Sachen Verkehrsrecht wunderbar betreut und unterstützt. In allen Belangen hatte ich sofort den Eindruck, dass ich bei Ihm in guten Händen bin. Für seine fachliche Kompetenz und Freundlichkeit kann ich mich nur recht herzlich bedanken. Jederzeit würde ich Herrn Wöstmann wieder zu Rate ziehen und selbstverständlich auch weiterempfehlen.
CH

von C. H. am 20.11.2021 um 11:54 Uhr

Mangelanzeige und selbstständiges Beweissichrungsverfahren
Baurecht & Architektenrecht
Herr Wöstmann hat unsere Interessen optimal und engagiert vertreten. Wir wurden sehr gut beraten und jederzeit zum aktuellen Sachstand informiert. Herrn Wöstmann können wir uneingeschränkt empfehlen.
BH

von B. H. am 02.08.2019 um 20:37 Uhr

Mehrere Mandate bei Unfällen
Verkehrsrecht
Herr Wöstmann hat uns bereits 3 Mal im Verkehrsrecht vertreten (2× als Geschädigte, 1x als Verursacher). Wir waren mit seiner Vertretung unserer Interessen immer außerordentlich gut zufrieden! Wir wurden immer sehr gut und zeitnah über den Sachstand informiert und haben Herrn Wöstnann als sehr engagiert und fachkompetent erlebt. Wir würden uns in rechtlichen Fragen immer wieder an ihn wenden und können ihn nur weiterempfehlen.
MH

von M. H. am 13.06.2018 um 14:10 Uhr

Beratung zur Trunkenheitsfahrt; Herren Wöstmann kann ich nicht empfehlen.
Verkehrsrecht
Nach einer Trunkenheitsfahrt habe ich Herren Wöstmann für eine Beratung aufgesucht.
Ich wurde freundlich empfangen und schilderte Herren Wöstmann mein Anliegen. Er erläuterte mir das weitere Verfahren, welches auf mich zukommen würde. Herr Wöstmann wollte mich gerne anwaltlich vor Gericht vertreten mit der Aussage, dass ich zwar ein sehr sicheres Erscheinungsbild habe, es mich aber doch sehr nervös machen könnte vor dem Richter zu stehen.
An sich war die Sachlage eindeutig und es gab kaum Spielraum um die Strafe (Fahrverbot und Geldstrafe) in meinem Interesse durch einen Rechtsbeistand vor Gericht zu verhandeln. In der Regel wird ein Strafbefehl (bei eindeutiger Sachlage) zugeschickt ohne vor Gericht erscheinen zu müssen. Auch wären die Kosten für den Anwalt und Gerichtskosten höher, als die Geldstrafe schlicht anzunehmen.
Somit hatte ich leider den Eindruck bekommen, dass Herr Wöstmann gerne am mir Geld verdienen wollte und mein Interesse eher zweitrangig war. Das Beratungshonorar lag bei 178,50 Euro für die Stunde. Nach der Gebührenordnung für Anwälte (§ 34 RVG) bewegt sich eine Erstberatung zwischen 10,00 und 190,00 Euro netto.
Ansonsten war Herr Wöstmann sehr nett und freundlich und ich konnte alles gut verstehen was mir erklärt wurde.