Bewertungen von Andreas Krau
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Bewertungen
WE
von W. E. am 14.02.2017 um 12:18 Uhr
Erbrecht
Erbrecht
Rechtsanwalt Krau hat uns bei der Errichtung unseres gemeinschaftliches Testaments geholfen. Nunmehr erben, nach den gesetzlichen Möglichkeiten, zum Großteil nur unsere gemeinschaftlichen Kinder und nicht die Kinder aus erster Ehe.
Vielen Dank für die kompetente Beratung. Gerne werden wir Sie wieder beauftragen!
Vielen Dank für die kompetente Beratung. Gerne werden wir Sie wieder beauftragen!
Antwort von Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau
Erbrecht
Vielen Dank für die Bewertung. Gern sind wir auch künftig wieder für Sie tätig. Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Tätigkeitsgebiete neben dem Erbrecht (Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, allgemeines Zivilrecht, ...). Ihre Krau Rechtsanwälte, Hohenahr (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediatoren, Wirtschaftsmediator, www.rechtsanwalt-krau.de)
Vielen Dank für die Bewertung. Gern sind wir auch künftig wieder für Sie tätig. Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Tätigkeitsgebiete neben dem Erbrecht (Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, allgemeines Zivilrecht, ...). Ihre Krau Rechtsanwälte, Hohenahr (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediatoren, Wirtschaftsmediator, www.rechtsanwalt-krau.de)
HH
von H. H. am 12.02.2017 um 23:29 Uhr
Überschreibung Haus<br>Beratung Erbrecht<br>Gemeinschaftliches Testament<br>Berliner Testament
Erbrecht
Rechtsanwalt Krau hat uns sehr gut beraten bei der Überschreibung unseres Hauses auf die Kinder. Die Probleme (Rückgriff des Sozialhilfeträgers bei Pflegebedürftigkeit, Unterhalt der Kinder für die Eltern, Absicherung Wohnungsrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuer) hat uns Herr Krau sehr anschaulich dargestellt. Insgesamt haben wir eine Lösung gefunden, mit der wir sehr zufreiden sind. Wir wollen Herrn Krau dann auch beauftragen, für uns ein gemeinschaftliches Testament sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu entwerfen. Wir sind mit der Arbeit der Kanzlei Krau sehr zufrieden und werden das Büro auch unseren Bekannten weiterempfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau
Herzlichen Dank für die freundliche Bewertung und für das in uns gesetzte Vertrauen. Ihre Krau Rechtsanwälte, Hohenahr (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediatoren, Wirtschaftsmediator, www.rechtsanwalt-krau.de)
BG
von B. G. am 09.01.2017 um 20:12 Uhr
dauernde Zusammenarbeit in allen Rechtssachen
Wirtschaftsrecht
Die Kanzlei Krau bearbeitet seit mehr als 10 Jahren die Rechtssachen meines Kfz-Betriebes. Ich bin mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden und empfehle die Kanzlei Krau auch an meine Kunden weiter.
Antwort von Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau
Herzlichen Dank für die freundliche Bewertung und für das in uns gesetzte Vertrauen. Ihre Krau Rechtsanwälte, Hohenahr (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediatoren, Wirtschaftsmediator, www.rechtsanwalt-krau.de)
SG
von S. G. am 17.12.2016 um 22:09 Uhr
Widerspruch
Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Krau hat uns in einer Wirtschaftssache nach einem Behördenbescheid sehr schnell und sehr effektiv weitergeholfen. Das war für unser Unternehmen sehr wichtig.
SD
von S. D. am 10.10.2016 um 17:27 Uhr
Patientenverfügung
Erbrecht
Herr Krau hat uns auf ein ganz aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes hingewiesen. Danach war unsere Patientenverfügung, die wir aus dem Netz hatten und beim Ortsgericht begaubigen ließen, nicht konkret genug. Sie hätte im Ernstfall ihren Zweck nicht erfüllt. Es ist für mich eine unerträgliche Vorstellung, in meinen letzten Lebensmomenten ein hilfloses Opfer der medizinischen Apparate zu werden, bloß weil der behandelnde Arzt Angst hat, überflüssige leidensverlängernde Maßnahmen abzubrechen, obwohl es doch sowieso nichts mehr nützt. Herr Krau hat uns nun für kleines Geld 2 neue Patientenverfügungen maßgeschneidert, die dann im Ernstfall auch weiterhelfen. Damit sind wir gut abgesichert. Wir werden die Kanzlei Krau auch unseren Bekannten empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau
Vielen Dank für Ihren positiven Kommentar. Selbstverständlich bin ich für Empfehlungen immer dankbar. Ihr Rechtsanwalt Krau
VS
von V. S. am 12.06.2016 um 17:37 Uhr
Wirtschaftsrecht, Inkasso, Forderungen einziehen, Vollstreckung, Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Krau bearbeitet seit Jahren alle rechtlichen Fragen unserer Firma. Wir sind mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden. Herr Krau verfügt über eine jahrzehntelange Berufserfahrung als Anwalt und war in der Vergangenheit für renommierte Kanzleien tätig. Herr Krau ist auf die Gebiete Erbrecht, Vertragsrecht Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie ausgebildeter Mediator und Wirtschaftsmediator. Wir empfehlen die Kanzlei Krau auch an unsere Kunden und Geschäftspartner.
Antwort von Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau
Vielen Dank für Ihr positives Feedback. Wir freuen uns, dass Ihre Zusammenarbeit mit uns für Sie eine gute Erfahrung war.
Ihr Andreas Krau
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mediator - Wirtschaftsmediator
Erbrecht – Vertragsrecht – Wirtschaftsrecht – Forderungseinzug – Arbeitsrecht
35644 Hohenahr
www.rechtsanwalt-krau.de
info@rechtsanwalt-krau.de
Fon: 06446/ 921332
Fax: 06446/ 921331
Ihr Andreas Krau
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mediator - Wirtschaftsmediator
Erbrecht – Vertragsrecht – Wirtschaftsrecht – Forderungseinzug – Arbeitsrecht
35644 Hohenahr
www.rechtsanwalt-krau.de
info@rechtsanwalt-krau.de
Fon: 06446/ 921332
Fax: 06446/ 921331