5,0
Sehr gut
33 Bewertungen
5
(33)
4
(0)
3
(0)
2
(0)
1
(0)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

GH

von G. H. am 02.06.2019 um 12:04 Uhr

Vergleich bei handwerklichem Pfusch
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ich bin überaus dankbar, in einer sehr misslichen
Situation von handwerklichem Pfusch und Schaden an Herrn
Paessler verwiesen worden zu sein. Nur durch sein
überaus kompetentes und konsequentes Agieren kam
ein für mich annehmbarer Vergleich zustande.
Ich kann Herrn Paessler nur bestens empfehlen.
G. Huitl, Puchheim, 2.6.19
Der Mandant hatte einen im Internet gefundenen "Allround-Handwerker" mit der Durchführung von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten in seiner Eigentumswohnung beauftragt. Angefangen von dem Einbau moderner Sanitäreinrichtungen im Bad, über das Fliesen von Wänden im Bad und in der Küche, bis hin zur Durchführung von Malerarbeiten. Bereits während der Durchführung der Arbeiten hatte der Handwerker einen großen Teil seiner Vergütung erhalten. Unabhängig von einem im Bad verursachten und sich auch auf das Gemeinschaftseigentum auswirkenden Schaden am Abflußsystem, waren insbesondere auch die vom Handwerker erbrachten Fliesenarbeiten höchst mangelhaft und nicht abnahmefähig. Es fehlte ein gleichmäßiges Fugenbild, die Oberflächen waren uneben und die Verfugungen sehr unsauber und nicht fachgerecht ausgeführt. Die Arbeiten mussten durch ein anderes Unternehmen weitgehend nochmals ausgeführt werden, Da auf Seiten des "Allround-Handwerker" zugleich keine finanzielle Leistungsfähhigkeit zur Entschädigung des Mandanten vorhanden gewesen ist, musste für den Mandanten außergerichtlich eine noch halbwegs tragbare Lösung gefunden werden musste, was auch gelang.
RD

von R. D. am 01.05.2019 um 18:01 Uhr

Perfekt
Baurecht & Architektenrecht
Sehr kompetente, freundliche Beratung und sehr schnelle Hilfestellung.
Freue mich auf weitere Zusammenarbeit.
Sehr zu empfehlen
Gegenstand der Beratung waren die rechtlichen Möglichkeiten und vertraglichen Rahmenbedingungen eines Gebäudeabriss,zur anschließenden Errichtung eines neuen Wohnhauses auf dem selben Grundstück mit mehreren Wohnungen zur Eigennutzung und zur Vermietung oder zum Verkauf vom Bauträger als Eigentumswohnungen. Dies bei einer sowohl bauplanungsrechtlich, wie auch auf Seiten des Mandanten wirtschaftlich anspruchsvollen, schwierigen und die Kreativität aller Beteiligten fordernden Ausgangslage.
DO

von D. O. am 04.03.2019 um 08:10 Uhr

Nur zu empfehlen!!!
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ich hatte einen Schaden an meinem Fahrzeug.
Daraufhin wandte ich mich an den RA Andreas Paessler.
Alles lief reibungslos und ohne mein zutun. Der RA hat sich um alles gekümmert und mir nach nur 14 Tagen zu meinem Recht verholfen.

Ich fühle mich bei ihm in besten Händen und werden jederzeit seinen Rechtsbeistand suchen.
Es ging um eine von zahlreichen in der Kanzlei jährlich erfolgreich durchgeführten KfZ-Unfallschadenregulierungen. Gerade weil die Haftpflichtversicherer regelmäßig versuchen Reparaturkosten auch bei einem eindeutigen Schadensverlauf oder klarer Verschuldenslage nicht in voller Höhe zu erstatten, ist eine sehr frühe anwaltliche Beratung und Vertretung des Geschädigten von geldwertem Vorteil.
VM

von V. M. am 18.12.2018 um 11:56 Uhr

Klage wg. Schadensersatz in unserer Mietwohnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Paessler ist unser Ansprechpartner für alle Belange rund um unser Abbruchunternehmen. Sogar als wir in unserer privaten Mietwohnung eine Schadensersatz Klage erhielten, war er innerhalb weniger Tage bei uns vor Ort und beriet uns umfassend und ehrlich. In der Schadensersatz Klage konnte Herr Paessler, trotz schwieriger Beweislast einen Vergleich erzielen, welche für uns die beste und Kostengünstigste Möglichkeit war. Wir können Herrn Paessler nur wärmstens und mit voller Überzeugung weiter empfehlen und werden ihm weiterhin treu bleiben.
Gegenstand des Mandates des Abbruchunternehmens war zunächst eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen einer angeblich gegen die Bestimmungen des UWG verstoßenden Werbung im Internet. Der Verstoß konnte erfolgreich widerlegt werden.

Gegenstand des Mandates über die Mietwohnung waren angeblich von den Mandanten am Gebäude verursachte Schäden. Im Rahmen eines Vergleiches konnte eine für beide Parteien finanziell tragbare Lösung gefunden werden.
WB

von W. B. am 11.08.2018 um 14:29 Uhr

Unberechtigte Forderung
Allgemeine Rechtsberatung
Kurzfristige Terminvereinbarung und freundliche Beratung. Schnelle und erfolgreiche Bearbeitung.
Es ging um die erfolgreiche Abwehr einer wiederholt von der E.ON, zuletzt unter Androhung der Einschaltung eines Inkassobüros und einer Meldung an die SCHUFA angemahnten, in der Sache jedoch unberechtigten Forderung. Der Mandant war bereits seit Jahren nicht mehr Eigentümer der von E.ON abgerechneten Immobilie.
FW

von F. W. am 19.02.2018 um 18:15 Uhr

Verfahren gegen Handwerker wegen eines verpfluschten Steinteppichs
Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Paessler ist am Tag unseres ersten Kontakts bereits schnell und unkompliziert bei uns vorbei gekommen um die baulichen Mängel zu sichten und aufzunehmen. Er hat uns sowohl außergerichtlich, im schriftlichen Verfahren vor Gericht, das gewonnen wurde, als auch mit der Vollstreckung großartig beraten und vertreten. Wir fühlen uns sehr gut betreut und jegliche Fragen werden per Email und Telefon umgehend, kompetent und freundlich beantwortet, deshalb können wir ihn wärmstens empfehlen.
Noch einmal gut gegangen!
Der Handwerksbetrieb hatte eine nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Leistung erbracht und es nicht geschafft, die Mängel anschließend zu beheben. Die Mängel wurden bei dem Nachbesserungsversuch sogar noch verstärkt. Nach einer erfolglosen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung wurde erfolgreich eine Klage auf Zahlung eines Vorschusses auf die Kosten der Mangelbeseitigung erhoben. Im Wege der Zwangsvollstreckung (Kontenpfändung) haben die Mandanten sämtliche durch eine Beseitigung der mangelhaften Leistungen und eine komplette Erneuerung des Bodens entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten erstattet erhalten. Den Kontakt zum Handwerksbetrieb selber hatten die Mandanten über die Internetplattform " My Hammer" erhalten; dies in dem Wunsch einen möglichst preiswerten Betrieb zu finden. Das Suchergebnis hätte für die Mandanten kostenmäßig auch sehr schnell zu einem Fiasko führen können.
TR

von T. R. am 29.11.2017 um 16:16 Uhr

Minijob - Vertrag über eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
Allgemeine Rechtsberatung
Mein IT-Unternehmen soll wachsen. Bisher habe ich hierfür ausschließlich auf die Zusammenarbeit mit externen Mitarbeitern und Freiberuflern gesetzt. Herr Paessler hat mich hierbei immer gut beraten und mit mir gemeinsam z.B. auch schon einen "Rahmenvertrag für Softwareentwicklung" entworfen, der heute noch eine gute Basis für die Zusammenarbeit mit meinen externen Programmierern darstellt.
Jetzt brauche ich zusätzlich aber auch Unterstützung von fest angestellten Mitarbeitern, zunächst auf Minijobbasis. Ich habe diesbezüglich gerne wieder bei Herrn Paessler angefragt und um eine Vertragsvorlage nach meinen Wünschen gebeten. Diese wurde mir individuell angepasst und innerhalb von wenigen Tagen zugeschickt.
Bei rechtlichen Fragen komme ich jederzeit wieder gerne auf Herrn Paessler zu und kann seine Dienst nur weiterempfehlen.
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gibt es auch bei einem 450-Euro-Job einen Arbeitsvertrag. Allerdings wird hier zumeist eine mündliche Absprache getroffen. Diese ist jedoch einem schriftlich formulierten Arbeitsvertrag gleichgestellt.

Allerdings muss der Arbeitgeber bis spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit dem Arbeitnehmer eine schriftliche Mitteilung über die wichtigsten Bedingungen übermitteln. Darin sollten Angaben über die Tätigkeit, den Arbeitsort sowie die Arbeitszeit, die Vergütung und mögliche Kündigungsfristen enthalten sein. Diese Form der schriftlichen Bestätigung gilt bereits seit 1999 auch für Minijobber.
AW

von A. W. am 02.11.2017 um 23:02 Uhr

Vertragsmuster Immobilienrecht
Baurecht & Architektenrecht
Herr Paessler hat für uns als Bauträger im Wohnungsbau verschiedene Vertragsmuster erstellt.
Wir haben von ihm Werkvertragsmuster für die Beauftragung ausführender Unternehmen in Kurz- und in Langform erhalten. Weiterhin hat er für uns Muster für den Architektenvertrag/ die Ingenieurverträge erstellt und den Vertrag mit unserem Makler rechtlich formuliert und vorbereitet.
Mit der Tätigkeit von Herrn Paessler waren wir sehr zufrieden. Seine Vertragsmuster sind für alle Beteiligten gut verständlich und, soweit wir das als Nichtjuristen beurteilen können, rechtlich einwandfrei. Die Zusammenarbeit ist pragmatisch und schnell. Angenehm ist, dass wir nun die Vertragsmuster selbst anwenden und ggf. anpassen können. Bei Fragen im Detail können wir uns weiterhin an Herrn Paessler wenden. Sein Rat und seine Hinweise sind uns jederzeit angenehm und nützlich.
Wir freuen uns darauf die Zusammenarbeit mit Herrn Paessler bei Bedarf weiter fortzusetzen.
Kernanliegen der Kanzlei ist stets die präventive, in der Regel unwirtschaftliche und zeitlich aufwendige gerichtliche Verfahren vorbeugende Gestaltung und Prüfung von Verträgen. Dies gilt sowohl in Vertragsangelegenheiten von Unternehmen, von sonstigen Gewerbetreibenden und Selbstständigen, wie auch für Vertragsangelegenheiten von Privatpersonen. Eine große Bedeutung kommt hierbei ganz aktuell der präventiven Beratung von Handwerksbetrieben, Bauunternehmen und Bauträgern sowie der inhaltlich neuen Gestaltung von Bauverträgen zu, die zukünftig unter der Geltung des zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden neuen Bauvertragsrecht (nach BGB) und unter der notwendigen Beachtung der Anforderungen des neu geschaffenen Verbraucherbauvertrag verhandelt und geschlossen werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung sorgt für eine höhere rechtliche und zugleich wirtschaftliche Sicherheit, schont die Nerven der Vertragsparteien und schützt vor teuren Gerichtsprozessen mit einem häufig ungewissem Ausgang.
TD

von T. D. am 24.10.2017 um 17:56 Uhr

Schadenersatz Mietsachen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ein Anwalt mit Gefühl, gut gelaunt, wo der Mensch noch etwas zählt. Herr Päßler hat sich in unseren Verfahren immer sehr viel Mühe gegeben und Zeit investiert, der Erfolg gab ihm recht. Auch in der Zukunft wären Rechtsstreite unserer Firma ohne Herrn Päßler nicht denkbar. Die direkte Hotline, keine Sekretärin, sondern immer direkt und meistens erreichbar ist besonders lobenswert. Man fühlt sich rundum sehr gut betreut. Deshalb 5 Sterne aus voller Zufriedenheit.
Gegenstand des Mandantes war die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages, mit einer unwirksamen Vereinbarung der Eigenschaft einer Werkswohnung und die gleichzeitige Kündigung einer gewerblichgenutzen Halle. Den Räumungs- und Herausgabeklagen haben das Amtsgericht Bayreuth (bzgl. der Wohnung) und das Landgericht in Bayreuth (bzgl. der Halle) in vollem Umfang stattgegeben.
CT

von C. T. am 24.10.2017 um 14:31 Uhr

Vertragsberatung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Paessler hat uns zum Thema Vertragsrecht beraten und informiert. Es ging um einen alten, gewerblichen Mietvertrag, der bald durch ein Erbe weitergeben wird. Die Problematik waren unkonventionelle Vereinbarungen, die ggf. zu unserem Nachteil werden könnten.
Herr Paessler arbeite sehr gewissenhaft und schnell, was ein Kollege von ihm im Nachgang auch bestätigte.
Wir fühlen uns auch in anderen rechtlichen Fragen in den besten Händen.
Herzlichen Dank!
Unsere uneingeschränkte Empfehlung ist Herrn Paessler sicher!
Alte, häufig über viele Jahre hinweg laienhaft inhaltlich immer weiter fortgeschriebene und mit Nachträgen versehene Mietverträge über Gewerberäume stellen, wie in diesem Mandat, sowohl die Mietvertragsparteien, wie auch den Rechtsanwalt vor vielfach kaum alleine rechtlich zu beantwortende und zu lösende Verständnis- und Auslegungsfragen. Wer hat bei den Fortschreibungen des Vertrages was tatsächlich gewollt und in den Verhandlungen was und wie verstanden? Welches war der Grund für die Nachträge. In dem Mandat ging es um die Klärung der Vertragsdauer, der Übertragbarkeit der Rechte auf einen gewerblichen Nachmieter, das Recht des Mieters einen Nachmieter zu seinen wirtschaftlichen Bedingungen ohne Einspruchsrecht des Vermieters, d. h. für diesen verpflichtend zu stellen. Auslöser der Beratung war ein für das Gewerbeobjekt im Großraum München zwischenzeitlich erheblich zu niedrige und auf Jahre weitgehend vertraglich festgelegte monatliche Mietzins.