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CF

von C. F. am 23.10.2017 um 08:28 Uhr

KFZ Kaskoschaden
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Paessler regulierte sehr kompetent und schnell den Schaden, den ich ohne eigenes Zutun erlitten hatte. Trotz Weigerung der gegnerischen Versicherung den Schaden voll zu übernehmen, erreichte er die volle Übernahme der Kosten. Ich empfehle Herrn Paessler sehr.
Versicherungen versuchen es bereits seit Jahren, durch auf den ersten Blick attraktive Bedingungen (z.B. der sofortigen Stellung eines Ersatzfahrzeug/Mietwagen) oder vereinzelt sogar auch durch eine Berufung auf in der Sache unzutreffende Urteile in Versicherungsschreiben, den Geschädigten davon abzuhalten, sich bei der Regulierung von Unfallschäden einer anwaltlichen Beratung und Unterstüzung zu bedienen, da die dem Geschädigten hierdurch entstehenden Kosten in aller Regel von der Versicherung mit zu erstatten sind. Im Fall des Mandanten hatte auf der mehrspurigen Autobahn der Fahrer eines LKW-Zuges unvermittelt die Fahrspur gewechselt, wobei es zu einer seitlichen Berührung mit dem auf der rechten Fahrspur fahrenden PKW, einem jüngeren Oldtimer, des Mandanten gekommen war. Ohne Anwalt wäre der Mandant leer ausgegangen, da die Versicherung - entgegen der Rechtsprechung - dem Mandanten die Schuld für die Kollision zugewiesen hatte. Der Weg zum Anwalt hat sich also gelohnt.
LG

von L. G. am 21.10.2017 um 15:20 Uhr

Kfz Streitigkeit
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Paessler hat uns bei einer Rückgabe eines gekauften Autos erfolgreich vertreten. Wir sind mit dem Endergebnis sehr zufrieden und würden ihn zu 100% weiterempfehlen.
Es wurde alles sehr zeitnah durch Herrn Paessler mit der Gegenpartei geregelt.
Der Mandantin war von einem Händler unter weitgehendem Ausschluß der Gewährleistung ein gebrauchter, als sehr gepflegt bezeichneter und angeblich aus 1. Hand stammender Mini One mit dem Hinweis verkauft worden, dass dieser nur einen (reparierten) Wildschaden an der Fahrzeugfront gehabt habe und einmal in Frankreich zugelassen gewesen sei. Als das Fahrzeug Mängel an der Beleuchtung zeigte, ergaben anwaltliche Auswertungen von Dokumenten in französischer Sprache, dass der Mini One in Frankreich von einer Versicherung (vermutlich mit wirtschaftlichem Unfall-Totalschaden) vom 1. Halter aufgekauft, danach an einen gewerblichen Aufkäufer und von diesem widerum in Deutschland an einen 2. Halter verkauft worden war. Dieser hatte den Mini dann an den Vertragspartner der Mandantin, ein Autohaus weiterverkauft. Der von der Mandantin mit dem Autohauus geschlossene Kaufvertrag konnte r wegen einer nachweisbaren arglistigen Täuschung erfolgreich angefochten werden (§ 123 BGB).
MP

von M. P. am 20.09.2017 um 07:57 Uhr

Inkassoforderung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich sah mich mit einer unberechtigten Forderung eines Inkassunternehmens (Intrum Iustitia) konfrontiert. Herr RA Pässler verfasste ein anwaltschaftliches Schreiben. Folge war, dass die Forderung als unberechtigt fallen gelassen wurde und mir seitens des Inkassobüros alle Kosten erstattet wurden. Auf meine eigenen Schreiben hatte das Büro vorher nicht reagiert.
Top Beratung und schnelle Bearbeitung des Falles mit maximalem Erfolg.
Der Mandant hatte ein typisches Problem mit einem Inkassounternehmen. Dort liegen in aller Regel keine Vertragsunterlagen und kein Schriftverkehr des angeblichen Schuldener mit dem Gläubiger vor. Statt der Prüfung der Forderung, läuft beim Inkassounternehmen ein Mahnautomatismus an, der n der Regel ohne ein anwaltliches Einschreiten, alleine durch persönliche Schreiben des angeblichen Schuldners nicht gestoppt wird. Hier hatte der Gläubiger, ein Möbelhaus, seine angeblich offene Forderung sofort an das Inkassounternehmen zur Einziehung abgetreten, obwohl der Kunde die Forderung bezahlt und das Inlkassounternehmen und das Möbelhaus hierauf wiederholt, jedoch vergeblich, schriftlich aufmerksam gemacht hatte.