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MW

von M. W. am 03.03.2024 um 20:18 Uhr

Rückabwicklung von Kauf eines Batteriespeichers
Allgemeine Rechtsberatung
Wir haben Frau Kollegin Mohr als Anwälte, die auf anderen Rechtsgebieten tätig sind, um Hilfe bei der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages eines Batteriespeichers gebeten und hervorragende anwaltliche Unterstützung erfahren. In einem Zeitraum von etwa einem Vierteljahr hat Frau Kollegin Mohr die Rückgängigmachung des Kaufvertrages durchgesetzt einschließlich der Rückzahlung des Kaufpreises sowie Erstattung der angefallenen Kosten. Besser geht es nicht!
Herzlichen Dank für Ihre lobenden Worte! Dass wir von Anwaltskollegen so gelobt werden macht uns ganz besonders stolz!