
Enrico Engelskirchen
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Über mich
Die(se) Kanzlei
Was man als Anwalt mit 25 Jahren Berufserfahrung zu bieten hat? Nun, breites Fachwissen sowie ein ausgeprägtes taktisches Gespür gehören notwendigerweise dazu, macht aber nur einen Teil der hiesigen Arbeitsweise aus. Warum das? Weil ein Rechtsfall nicht einfach nur eine Akte ist, sondern immer und ohne Ausnahme ein reales Stück Leben, sprich eine für den Mandanten belastende Situation, die mit ganz individuellen Erwartungen und Hoffnungen einerseits, sowie mit Ängsten und Belastungsgrenzen andererseits einhergeht. Ergo heißt Berufserfahrung hier in letzter Konsequenz, den Mandanten nicht an mögliche juristische Lösungen anzupassen, sondern juristische Lösungen zu finden, die auf den Mandanten zugeschnitten sind. Und zwar in seiner ganz konkreten persönlichen Situation.
Zivilrecht
Um den Begriff des Zivilrechts für den Laien etwas fassbarer zu machen kann man sagen, dass hier alle Ansprüche zwischen privaten Parteien abgehandelt werden, in denen es letztlich um Zahlungsansprüche in Geld oder auch um Herausgabeansprüche geht. So also z. B. das Vertragsrecht, aber auch das Schadensersatz- und Eigentumsrecht. Vertretung von Mandanten in kaufrechtlichen Fragen, Streitigkeiten um Schadensersatz in Verkehrssachen oder sonstiger Sach- und Personenbeschädigungen gehören hier also z. B. zum üblichen Leistungsspektrum. Auf der Gegenseite dabei neben Privatpersonen u. a. Energieversorger, Versicherungen, bekannte Versandhändler und Bauunternehmen, sowie Krankenhäuser bei Fragen möglicher Arzthaftungsansprüche.
Mietrecht
Der Begriff des Mietrechts ist m. E. selbsterklärend, was die Rechtsmaterie anbelangt. Aus Mandantensicht wichtiger wohl eher, dass hier – warum auch immer – bisher so gut wie ausschließlich die Mieterseite vertreten wird. Am umfänglichsten dabei Streitigkeiten wegen Kündigungen des Mietvertrages. So etwa infolge Zahlungsverzugs, Eigenbedarfs oder aber anderer angeblicher Vertragsverletzungen durch den Mieter, die eine Beendigung des Mietvertrages rechtfertigen sollen. Klassiker hierneben in der Bearbeitung aber auch Fragen zu Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen.
Arbeitsrecht
Eigentümlichkeit wie im Mietrecht, dass ich im Arbeitsrecht bisher ausschließlich die Arbeitnehmerseite anwaltlich vertrete. Hauptfälle hierbei Kündigungsschutzverfahren und Geltendmachung von Lohnansprüchen. Alle Tätigkeiten dabei natürlich außergerichtlich wie auch gerichtlich. Als Besonderheit im Arbeitsrecht dabei der Hinweis, dass in erster Instanz Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung immer selbst tragen müssen, unabhängig davon, ob sie den Rechtsstreit für sich gewinnen oder auch nicht. Wichtig zudem, dass Kündigungsschutzansprüche bis zum Ablauf von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden müssen, ansonsten droht ein Anspruchsverlust für den Arbeitnehmer.
Familienrecht
Im Bereich des Familienrechts ist das Tätigkeitsfeld naturgemäß etwas weiter gespannt. Sprich die Tätigkeit beginnt und endet nicht mit der Vertretung in Scheidungsverfahren, sondern reicht darüber hinaus in Unterhaltsfragen, Sorgerechts- und Umgangsrechtssachen, sowie Gewaltschutzverfahren hinein. Dass bei Kindschaftssachen per se auch das zuständige Jugendamt sowie ein(e) Verfahrenspfleger(in) für die Wahrnehmung bzw. Sicherung der Interessen des Kindes beteiligt ist, macht solche Verfahren dabei im Ergebnis nicht einfacher. So jedenfalls der hiesige Eindruck aus verschiedenen Verfahren.
Bau- und Werkvertragsrecht
Das Bau- und Werkvertragsrecht ist natürlich auch ein Teil des Zivilrechts, bildet hier nach Jahren der Bearbeitung aber einen gefühlten Sonderfall, da Streitigkeiten über Baumängel sehr schnell sehr aufwendig und auch sehr kostspielig werden können. Das einfach schon deshalb, da ohne Hinzuziehung von Bausachverständigen oftmals nicht der erforderliche Beweis dafür erbracht werden kann, ob das (Bau-) Werk nun mit Mängeln behaftet ist, oder nicht und wenn ja, welche Mangelbeseitigungskosten für die Behebung der Mängel anzusetzen sind. Wichtig für die anwaltliche Bearbeitung solcher Mandate dabei zudem, dass ein gewisses technisches (Grund-) Verständnis auf Anwaltsseite vorhanden ist, um den Fall auch in tatsächlicher Hinsicht richtig aufbauen bzw. durchdringen zu können. Eine gewisse Leidenschaft für das Thema Bauen und Technik hilft also bei der Bearbeitung Bau- und Werkvertraglicher Mandate ungemein, wie ich aus Erfahrung unterstreichen darf.
Qualifikationen und Auszeichnungen
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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
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Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG). Diese und weitere berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/) unter „Berufsrecht“.
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