4 Fachanwälte in Cloppenburg

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Thölke
Rechtsanwalt Dirk Thölke
Dorissen, Wedemeyer & Kollegen | Rechtsanwälte, Notare, Osterstr. 22, 49661 Cloppenburg 6642.1348593392 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt in Cloppenburg
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Wiese
Rechtsanwältin Kirsten Wiese
Dorissen, Wedemeyer & Kollegen | Rechtsanwälte, Notare, Osterstr. 22, 49661 Cloppenburg 6642.1348593392 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Fachanwältin in Cloppenburg
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Irmgard Kampen
Rechtsanwältin und Notarin Irmgard Kampen
Anwaltskanzlei Kampen, Mühlenstraße 26, 49661 Cloppenburg 6642.1004616297 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Fachanwältin in Cloppenburg
Profil-Bild Rechtsanwalt Kurt Spangenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Kurt Spangenberg
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht, Osterstr. 12, 49661 Cloppenburg 6642.1096036487 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Fachanwalt in Cloppenburg
aus 18 Bewertungen Ein sehr guter sympathischer Anwalt der auch noch persönlich das Gespräch zum Mandanten sucht. Ich war mit allem wie … (26.11.2022)

Rechtstipps von Fachanwälten aus Cloppenburg

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Cloppenburg?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Cloppenburg. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Cloppenburg zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Cloppenburg!
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.