2.068 Fachanwälte für Familienrecht | Seite 87

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Profil-Bild Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
Kanzlei Pickert und Hoffmann, Moltkestr. 74, 53173 Bonn 6700.9278590816 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
aus 25 Bewertungen Frau Hoffmann ist sehr kompetent und erfahren auf ihrem Gebiet. Ich fühlte mich sehr gut beraten und kann sie nur … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Arnst
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Arnst
Kanzlei Stefan Arnst, Kaiser-Wilhelm-Ring 39, 40545 Düsseldorf 6647.8776252398 km
Weil Rechthaben alleine nicht reicht
Fachanwalt Familienrecht • Anwaltshaftung
Fachanwalt für Familienrecht
aus 49 Bewertungen Endlich mal ein Anwalt, der sich Zeit nimmt und bei dem man nicht das Gefühl hat, dass der beste Mandant der ist, der … (03.02.2022)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Tim Ahls
Rechts- und Fachanwalt Tim Ahls
AHLS HÖLTING DR. BECKER - Rechtsanwälte Fachanwälte Notarin, Detmolder Strasse 26, 32839 Steinheim 6756.6363545459 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • IT-Recht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
(17.03.2023) 👍
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Rechtsanwalt & Notar Cem Kaba
Rechtsanwalt/Fachanwalt/Notar, Warburger Str. 25, 33098 Paderborn 6744.7061405944 km
Guter Rat für alle Fälle!
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Fachanwalt für Familienrecht

Rechtstipps von Fachanwälten für Familienrecht

Fragen und Antworten

  • Was umfasst das Familienrecht?
    Das Familienrecht ist in den §§ 1297 – 1921 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu finden und regelt die familiären Verhältnisse zwischen Personen, angefangen mit dem Verlöbnis über die Schließung einer Ehe bzw. einer Lebenspartnerschaft bis hin zur Ehescheidung bzw. Aufhebung der sog. Homo-Ehe, und deren rechtliche Folgen, wie z. B. die Zahlung von Unterhalt. Zu beachten ist, dass für die Lebenspartnerschaft neben dem BGB auch das LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz) anzuwenden ist. Im Familienrecht wird ferner die Verwandtschaft von Personen geregelt sowie das Adoptionsrecht, die Betreuung und die Pflegschaft, die jedoch keine Verwandtschaft zwischen den Beteiligten voraussetzen.
  • Was macht einen guten Fachanwalt für Familienrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Fachanwalt Mandate im Bereich Familienrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Anwälte die sogenannten Fachanwaltstitel erworben haben, können umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen und nehmen fortlaufend an Fortbildungen teil. Ein weiteres Kriterium, ob ein Fachanwalt im Bereich Familienrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet ein Fachanwalt?
    Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen.
  • Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
    Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren.
  • Familienrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Familienrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
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Egal, ob er vom Unterhaltsberechtigten oder vom Unterhaltspflichtigen aufgesucht wird: Ein Fachanwalt für Familienrecht kann bestimmt weiterhelfen. Schließlich hat er in einem Fachanwaltskurs die nötigen juristischen Kenntnisse in Bereichen wie z. B. Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht, Internationales Privatrecht im Familienrecht oder auch der eingetragenen Lebenspartnerschaft erworben. Allerdings muss die zuständige Rechtsanwaltskammer dem Juristen erst die Befugnis erteilen, sich Fachanwalt für Familienrecht nennen zu können. Laut der Fachanwaltsordnung kann man nur Fachanwalt für Familienrecht werden, wenn man mindestens drei Klausuren während des Lehrgangs bestanden hat sowie der Rechtsanwaltskammer mindestens 120 Fälle – von denen mindestens 60 Gerichtsverfahren sein müssen – vorgelegt wurden, die man persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.

Info Familienrecht

Das Familienrecht ist in den §§ 1297 – 1921 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu finden und regelt die familiären Verhältnisse zwischen Personen, angefangen mit dem Verlöbnis über die Schließung einer Ehe bzw. einer Lebenspartnerschaft bis hin zur Ehescheidung bzw. Aufhebung der sog. Homo-Ehe, und deren rechtliche Folgen, wie z. B. die Zahlung von Unterhalt. Zu beachten ist, dass für die Lebenspartnerschaft neben dem BGB auch das LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz) anzuwenden ist. Im Familienrecht wird ferner die Verwandtschaft von Personen geregelt sowie das Adoptionsrecht, die Betreuung und die Pflegschaft, die jedoch keine Verwandtschaft zwischen den Beteiligten voraussetzen.

Eine besonders wichtige Rolle spielt im Familienrecht die Ehe. Man kann sie nur vor einem Standesbeamten eingehen. Ferner ist die Geschäftsfähigkeit sowohl der Braut als auch des Bräutigams nötige Voraussetzung für eine wirksame Heirat. Sofern – etwa in einem Ehevertrag – nichts anderes geregelt wurde, lebt ein Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Danach bleiben die Vermögenswerte, die jeder Ehepartner zur Zeit der Heirat bereits hatte, auch nach der Eheschließung getrennt. Wird aber während der Ehe z. B. Hausrat gemeinsam erworben oder ein Gemeinschaftskonto eröffnet, haben auch beide Eheleute das Eigentum bzw. die Verfügungsberechtigung daran.

Ist die Ehe allerdings gescheitert, wird im Familienrecht zunächst eine mindestens einjährige Trennung der Eheleute vorausgesetzt. In dieser Zeit kann der durch die Ehe benachteiligte Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen, wenn er etwa wegen der Kindererziehung kein eigenes Einkommen hat. Der Unterhalt bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Unter Umständen ist eine Scheidung aber auch vor Ablauf eines Jahres möglich, nämlich wenn es für einen der Ehepartner unzumutbar wäre, an der Ehe festzuhalten. Beispielhaft sei hier die häusliche Gewalt genannt. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt entfällt mit der Scheidung der Eheleute. Unter Umständen kann aber nach den §§ 1570 ff. BGB Ehegattenunterhalt gefordert werden, wenn z. B. der/die Geschiedene kleine Kinder erzieht und daher nicht selbst für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann oder zu krank zum Arbeiten ist. Ansonsten trifft jeden der früheren Ehepartner nach der Scheidung eine Erwerbsobliegenheit. Übrigens: Die Scheidungsfolgen können in einer sog. Scheidungsvereinbarung geregelt werden. So kann im Fall der Scheidung vermieden werden, dass sich die Ehepartner z. B. über den Zugewinnausgleich oder die Höhe des Unterhalts streiten.

Wurden während der Ehe Kinder geboren, müssen nach der Scheidung Regelungen zum Kindesunterhalt – die Unterhaltsberechnung erfolgt nach der Düsseldorfer Tabelle – und zum Umgangsrecht bzw. zum Sorgerecht getroffen werden. Beweist ein Vaterschaftstest später, dass dem mittlerweile Geschiedenen ein Kuckuckskind untergeschoben wurde, kann die Unterhaltszahlung aber nicht einfach eingestellt werden. Der Mann muss die Vaterschaft anfechten und gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht der Erzeuger des während der Ehe geborenen Kindes ist. Übrigens: Waren die Eltern zur Zeit der Kindsgeburt nicht miteinander verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann aber, sofern es dem Kindeswohl entspricht, das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen, wenn die Kindsmutter es ihm nicht einräumen möchte.

Im Familienrecht muss bei der Unterhaltsberechnung stets der sog. Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden. Das ist der Betrag, der ihm für den eigenen Lebensunterhalt mindestens verbleiben muss.

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