3 Fachanwälte in Linz am Rhein

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Heimermann
Dr. Heimermann & Ulrich-Heimermann, Schulplatz 3, 53545 Linz am Rhein 6714.7210019025 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Fachanwalt in Linz am Rhein
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Paul
Rechtsanwalt Michael Paul
Kanzlei Paul & Haltenhof, Schulplatz 3, 53545 Linz am Rhein 6714.7154030367 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Fachanwalt in Linz am Rhein
(16.07.2021) Herr Paul hat ruhig zugehört und unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir haben jetzt eine Idee, wie wir es angehen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Haltenhof
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Haltenhof
Kanzlei Paul & Haltenhof, Schulplatz 3, 53545 Linz am Rhein 6714.7154030367 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Fachanwalt in Linz am Rhein
aus 17 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Haltenhof wurde uns von Bekannten zum Thema Arbeitsrecht empfohlen. Nach Erhalt meiner Kündigung des … (20.09.2023)

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Linz am Rhein?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Linz am Rhein. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Linz am Rhein zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Linz am Rhein!
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.