3 Fachanwälte in Sankt Ingbert

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Abel
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Abel
protego legal, Poststraße 43, 66386 Sankt Ingbert 6772.5064348795 km
Ich kann, weil ich will, was ich muss
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Fachanwalt in Sankt Ingbert
aus 22 Bewertungen Als Erbe ohne Wohnsitz in Deutschland hatte ich verschiedene Meinungen sowohl von Bankmanager als auch Steuerberater … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Mammoliti-Lück
Kanzlei Daniela Mammoliti-Lück, Zu den Pottaschwiesen 12, 66386 Sankt Ingbert 6773.6165897436 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Reiserecht
Fachanwältin in Sankt Ingbert
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Schohl
sehr gut
Kanzlei Georg Schohl, Kaiserstr. 18, 66386 Sankt Ingbert 6772.6460609168 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Fachanwalt in Sankt Ingbert
aus 37 Bewertungen Herr Schohl beantwortete meine Anfrage zeitnah und professionell. (29.01.2024)

Rechtstipps von Fachanwälten aus Sankt Ingbert

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Sankt Ingbert?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Sankt Ingbert. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Sankt Ingbert zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Sankt Ingbert!
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.