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Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger
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Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger
Rechtsanwaltsanwaltskanzlei Strafverteidiger Innsbruck Mag. Stefan Gamsjäger, Maria-Theresien-Straße 21/51, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.2094172622 km
Wenn die Rechtssache wichtig ist, braucht es auch bei Anwälten Experten. Daher bin auf Strafrecht (zB am Landesgericht Innsbruck) Tiroler Baurecht, Raumordnungsrecht & Freizeitwohnsitze spezialisiert.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Öffentliches Recht
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Fachanwalt für Strafrecht
aus 39 Bewertungen Vielen dank für die tolle und ausführliche Rechtsberatung. Ich hab mich super informiert gefühlt! (15.05.2024)
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Rechtsanwalt Philipp Muffert
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 140 Bewertungen Ich habe mich schon mehrfach von Herrn Muffert vertreten lassen und war bisher immer zufrieden, ohne Ausnahme. Ich … (17.05.2024)
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Rechtsanwalt Clemens G. Schug
Kanzlei Clemens G. Schug, Marktstr. 5, 66333 Völklingen 6757.7213698308 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 55 Bewertungen Herr Schug hat uns sowohl persönlich als auch fachlich unfassbar kompetent und fair unterstützt. Dank seiner Hilfe … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Seitz
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Kanzlei Thomas Seitz, Ekkehardstr. 9, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.4804104223 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 10 Bewertungen Absoluter Fachmann , unmittelbare Rückmeldung und Klärung/ Unterstützung im Telefonat (12.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Jüdemann
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Jüdemann Rechtsanwälte, Schlüterstraße 37, 10629 Berlin 6970.8462087905 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Designrecht
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Fachanwalt für Strafrecht
aus 71 Bewertungen Als deutsche Synchronsprecher von Keanu Reeves, wurde meine Stimme durch KI Bearbeitung von einem YouTuber/TikToker in … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Loske
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Rechtsanwalt Stefan Loske
Heimbürger HP Rechtsanwälte, Fachanwälte, Donker Weg 7, 41748 Viersen 6625.4847869376 km
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Letzteres kann Sie vor einer Verurteilung oder sonstigen Nachteilen bewahren. Also vor dem Reden: Rufen Sie uns an!
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 11 Bewertungen Sehr professionell und gut beratend, absolut zu empfehlen! (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Jakobi
Rechtsanwältin Jennifer Jakobi
Kanzlei Jakobi, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen 6675.0955424437 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mediation
Fachanwältin für Strafrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn
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Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn
KMZP Rechtsanwälte Kühne, Dr. Mehlhorn, Zimmermann GbR, Moltkestr. 10, 35390 Gießen 6800.3944248847 km
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aus 45 Bewertungen Erstklassige Beratung und Betreuung. Vielen Dank! (20.12.2023)
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Rechtsanwalt Volker Fritze
Rechtsanwaltskanzlei Volker F.C. Fritze, Stiftsgasse 6, 53111 Bonn 6694.3151661083 km
»Die vom Gesetz selbst geheiligte Aufgabe, an der Seite des Bedrohten zu kämpfen, ihn zu verteidigen.« (Max Alsberg)
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Steuerrecht
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aus 77 Bewertungen Jederzeit empfehlenswert. (26.11.2023)
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Felix Abraham
Abraham, Ebert & Kollegen, Lünertorstr. 4, 21335 Lüneburg 6760.5130394299 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
(05.03.2020) Schnelle Terminvereinbarung, klasse Beratung in einer Strafsache. Das Verfahren wurde eingestellt. Top!

Rechtstipps von Fachanwälten für Strafrecht

Fragen und Antworten

  • Was umfasst das formelle Strafrecht?
    Das formelle Strafrecht regelt, wie ein Strafverfahren abzulaufen hat (Strafverfahrensrecht). Die wichtigste Gesetzesgrundlage dieses Bereichs ist die Strafprozessordnung (StPO). Neben der StPO gibt es im Strafprozessrecht zusätzliche Rechtsvorschriften, die ebenfalls dem formellen Strafrecht zuzuordnen sind. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) klärt den grundsätzlichen Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit, deren Zuständigkeit und definiert die Aufgaben der Staatsanwaltschaft, der Geschäftsstellen und der Gerichtsvollzieher. Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) stellt im Strafprozessrecht die Basis für den Vollzug von verhängten Freiheitsstrafen dar. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) beschäftigt sich mit den Rechtsvorschriften, die für strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche maßgeblich sind.
  • Was macht einen guten Fachanwalt für Strafrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Fachanwalt Mandate im Bereich Strafrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Anwälte die sogenannten Fachanwaltstitel erworben haben, können umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen und nehmen fortlaufend an Fortbildungen teil. Ein weiteres Kriterium, ob ein Fachanwalt im Bereich Strafrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
    Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.
  • Was kostet ein Fachanwalt?
    Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen.
  • Strafrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
    Da das Fachgebiet Strafrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Strafrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen.
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Das Strafrecht ist die Basis von Sanktionen gegenüber deutschen Bürgern und stellt die Grundlage jeder Entscheidung eines Strafgerichtes, am OLG, BGH und weiteren Gerichten dar. Gesetzlich verankert sind zu diesem Zweck unterschiedlichste Vorschriften, die die staatliche Strafbefugnis regeln. Das Strafrecht gibt einen Hinweis darauf, welche Verhaltensweisen in Deutschland verboten sind. Für den Fall, dass Bürger gegen diese Vorgaben verstoßen, werden die zu verhängenden Strafen definiert. Rechtsanwälte für Strafrecht können diese vor Gericht verteidigen, Richter unter anderem Geld- und Freiheitsstrafen verhängen. Dabei sind allerdings Grenzen gesetzt, wenn es um die Körperstrafe und die Todesstrafe geht. In einigen Ländern der Erde stellen diese reguläre Sanktionen im Strafrecht dar, in Deutschland sind sie jedoch nicht zulässig.

Keine Sanktionen ohne gesetzliche Grundlage

Das Strafrecht basiert auf dem rechtlichen Grundsatz „Nulla poena sine lege“. Dieser besagt, dass es in Deutschland keine Strafe ohne entsprechende Gesetzesgrundlage geben darf. Dadurch wird willkürlich verhängten Sanktionen im Strafrecht wirkungsvoll vorgebeugt. In Bezug auf § 1 StGB spricht man vom gesetzlichen „Rückwirkungsverbot“. Ist eine Sanktionsmaßnahme nicht in einem gültigen Gesetz geregelt, ist sie laut Strafrecht unzulässig. Würde eine solche Strafe gegen einen deutschen Bürger verhängt, so könnte er sich insbesondere aufgrund der Verletzung seiner verfassungsmäßig garantierten Rechte mit einer Verfassungsklage dagegen wehren.

Die Organe der Rechtspflege erhalten durch das Strafrecht die Möglichkeit, weitreichend in das Recht des Bürgers einzugreifen. Verhängt ein Gericht beispielsweise eine Freiheitsstrafe oder ordnet eine Sicherheitsverwahrung an, so wird mit dieser Entscheidung in eines der höchsten bürgerlichen Grundrechte eingegriffen, verankert in Art. 2 Abs. 2 GG: das Recht auf Freiheit.

Materielles und formelles Strafrecht

Das Strafrecht ist in das materielle und das formelle Strafrecht zu unterteilen:

Das materielle Strafrecht

Das materielle Strafrecht regelt, welche Verhaltensweisen zu bestrafen sind, wann die Strafbarkeit eines Fehlverhaltens vorliegt und wie die Sanktionen in Bezug auf Art und Umfang auszusehen haben. Die wichtigste Rechtsnorm in diesem Bereich ist das Strafgesetzbuch (StGB), das aufgrund seiner Bedeutung auch als Kernstrafrecht bezeichnet wird. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Nebengesetzen, die ebenfalls Strafvorschriften für bestimmte Delikte vorsehen. Beispiele für solche Nebengesetze sind:

Das formelle Strafrecht

Das formelle Strafrecht regelt, wie ein Strafverfahren abzulaufen hat (Strafverfahrensrecht). Die wichtigste Gesetzesgrundlage dieses Bereichs ist die Strafprozessordnung (StPO). Diese Gesetzesnorm klärt unter anderem die folgenden Aspekte des Strafrechts:

  • Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtsstand
  • Zeugen
  • Sachverständige und Augenschein
  • Beschlagnahmung
  • Verhaftung von Personen und vorläufige Festnahme, Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und -vollstreckung
  • Vernehmung
  • Verteidigung durch Rechtsanwälte
  • Öffentliche Klage
  • Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung durch einen Richter
  • Rechtsmittel (Beschwerde, Berufung, Revision)
  • Beteiligung des Geschädigten am Verfahren (Privatklage, Nebenklage, Entschädigung)
  • Strafvollstreckung
  • Kosten des Verfahrens
  • Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht

Neben der StPO gibt es im Strafprozessrecht zusätzliche Rechtsvorschriften, die ebenfalls dem formellen Strafrecht zuzuordnen sind. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) klärt den grundsätzlichen Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit, deren Zuständigkeit und definiert die Aufgaben der Staatsanwaltschaft, der Geschäftsstellen und der Gerichtsvollzieher. Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) stellt im Strafprozessrecht die Basis für den Vollzug von verhängten Freiheitsstrafen dar. Es gibt einen Überblick über die Unterbringung und Ernährung der Gefangenen und klärt weitere wichtige Themen rund um Besuche, Briefe, Ausgang, Urlaub, Arbeit, Ausbildung, Gesundheitsfürsorge, Freizeit oder soziale Hilfe.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) beschäftigt sich mit den Rechtsvorschriften, die für strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche maßgeblich sind. Hier sind Erziehungsmaßnahmen vorrangig vor der Anordnung von Gefängnisstrafen zu ergreifen. Ehe eine Jugendstrafe verhängt wird, arbeiten Richter für ihr Urteil mit Erziehungsmaßnahmen wie einer Verwarnung, einer Auflage oder einem Jugendarrest. Zudem regelt das Gesetz, wie sich Jugendgerichte zusammensetzen, wie die Ermittlungen ablaufen und dass Jugendgerichtsprozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen müssen.

Das Strafgesetzbuch als Bestandteil des materiellen Strafrechts

Das Strafgesetzbuch gliedert sich als Gesetz mit 358 Paragraphen in einen allgemeinen und einen besonderen Abschnitt auf:

Der allgemeine Teil

Im allgemeinen Teil des Gesetzes werden zahlreiche generelle Vorschriften und Definitionen getroffen. Dieser Teil der Rechtsvorschrift zeigt in der Übersicht, wann überhaupt eine vollendete Straftat, ein Versuch oder ein Rücktritt vorliegt. Thema sind ebenfalls die Täterschaft, die Anstiftung und die Beihilfe zu einer Straftat. Das allgemeine Strafrecht zeigt auf, welche Strafarten die Gerichte in ihrem Urteil berücksichtigen können - von der Freiheitsstrafe über die Geldstrafe und Vermögensstrafe bis hin zu Nebenstrafen wie der Erteilung eines Fahrverbots. Definiert wird zusätzlich, wie die Strafbemessung im Strafrecht abläuft. Das Strafgesetzbuch thematisiert außerdem Themen wie die Strafaussetzung zur Bewährung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, freiheitsentziehende Maßregeln und die Führungsaufsicht.

Der besondere Teil

Im besonderen Teil des StGB sind die genauen Tatbestandsmerkmale der einzelnen durch das Gesetz erfassten Straftatbestände festgehalten. Dabei beschreibt das Gesetz nicht nur, welche Merkmale eine Straftat in der Praxis objektiv gesehen aufweist, sondern auch die subjektive Ebene. Sie hilft dabei, die Straftat nach fahrlässigen, vorsätzlichen oder absichtlichen Gesichtspunkten zu klassifizieren. Das Strafgesetzbuch kennt folgende Gruppen von Straftaten:

§§ 110 - 122 Widerstand gegen die Staatsgewalt

Ein Widerstand gegen die Staatsgewalt im Sinne des StGB liegt beispielsweise vor, wenn sich ein Tatverdächtiger bei der Verhaftung den Vollstreckungsbeamten widersetzt. Auch die Gefangenenbefreiung und -meuterei fallen in diesen Bereich.

§§ 123 - 145d Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

Als Straftat gegen die öffentliche Ordnung bezeichnet man den Haus- und Landfriedensbruch, die Bildung bewaffneter Gruppen sowie krimineller oder terroristischer Vereinigungen. Auch die Volksverhetzung, die Anleitung zu Straftaten, die Gewaltdarstellung, die Amtsanmaßung und der Verwahrungsbruch fallen neben weiteren Delikten in diesen Abschnitt.

§§ 146 - 152b Geld- und Wertzeichenfälschung

Geld, Wertpapiere oder Wertzeichen (z. B. Briefmarken) zu fälschen, ist ebenso strafbar wie das Nachahmen von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln.

§§ 153 - 163 Falsche uneidliche Aussage und Meineid

Falschaussagen vor Gericht sind strafbar. Ob es sich um eine uneidliche Falschaussage oder einen Meineid handelt, wird beim Strafmaß berücksichtigt.

§§ 164 - 165 Falsche Verdächtigung

Wer andere zu Unrecht einer Straftat bezichtigt oder ihn verdächtigt, muss mit Konsequenzen rechnen und sollte besser einen Rechtsanwalt zurate ziehen.

§§ 166 - 168 Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

Die Störung der Religionsausübung, einer Bestattungsfeier und der Totenruhe sind im Strafrecht strafbar. Rechtliche Konsequenzen muss außerdem derjenige befürchten, der Bekenntnisse, Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen beschimpft.

§§ 169 - 173 Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie

In diesen Bereich des besonderen Teils fällt die Strafbarkeit von Delikten wie der Personenstandsfälschung, der Verletzung der Unterhalts-, Fürsorge- oder Erziehungspflicht, der Doppelehe sowie der Beischlaf zwischen Verwandten.

§§ 174 - 184g Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, Gefangenen und Kindern kann im Strafrecht empfindliche Strafen nach sich ziehen. Ebenfalls zum Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zählen die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, exhibitionistische Handlungen, die Verbreitung pornografischer, gewalt-, kinder-, oder tierpornografischer Schriften und Darbietungen und viele weitere Straftaten.

§§ 185 - 200 Beleidigung

Neben der einfachen Beleidigung gehören auch die üble Nachrede, die Verleumdung und die Verunglimpfung zum Abschnitt „Beleidigung“.

§§ 201 - 210 Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist ebenso wie das Ausspähen von Daten, die Verletzung von Privatgeheimnissen, der Vertraulichkeit des Worts und des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eine Straftat.

§§ 211 - 222 Straftaten gegen das Leben

Als Straftaten gegen das Leben bezeichnet man Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Schwangerschaftsabbruch und die fahrlässige Tötung.

§§ 223 - 231 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Diese Straftaten sind darauf ausgerichtet, andere Menschen zu verletzen. Hierzu zählen im Strafrecht die Tatbestände der (gefährlichen) Körperverletzung, der Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Verstümmelung weiblicher Genitalien, der Körperverletzung mit Todesfolge und der Beteiligung an einer Schlägerei.

§§ 232 - 241a Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Wer andere durch Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung oder Bedrohung in ihrem Recht auf Freiheit einschränkt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

§§ 242 - 248c Diebstahl und Unterschlagung

Diebstähle und Unterschlagungen sind ebenfalls im Strafrecht geregelt.

§§ 249 - 256 Raub und Erpressung

Welche Tatbestandsmerkmale ein Raub, ein schwerer Raub, ein Raub mit Todesfolge, ein räuberischer Diebstahl oder eine räuberische Erpressung aufweisen, erklärt dieser Abschnitt des besonderen Teils.

§§ 257- 262 Begünstigung und Hehlerei

Die Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei und Bandenhehlerei sind ebenso wie die Geldwäsche im Strafrecht verboten.

§§ 263 - 266b Betrug und Untreue

Dieser Abschnitt umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Betrugsdelikte, darunter den Computer-, Subventions-, Kapitalanlage- und Kreditbetrug, die Untreue sowie den Versicherungsmissbrauch und das Erschleichen von Leistungen. Auch der Betrug im Internet wird immer mehr Teil der Rechtsprechung des BGH.

§§ 267 - 282 Urkundenfälschung

Zu einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen sollte auch derjenige, der Dokumente, technische Aufzeichnungen oder beweiserhebliche Daten gefälscht, amtliche Ausweise verändert, Urkunden unterdrückt, oder Gesundheitszeugnisse gefälscht hat.

§ 283 - 283b Insolvenzstraftaten

Verletzen insolvente Bürger bestimmte Rechts von Gläubigern oder Schuldnern oder ihre Buchführungspflicht, so sieht das Rechtsgebiet „Strafrecht“ eine Bestrafung vor.

Über diese Bereiche hinaus kennt der besondere Teil des Strafgesetzbuchs noch weitere Abschnitte:

  • Strafbarer Eigennutz (§§ 284 - 297)
  • Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 - 302)
  • Sachbeschädigung (§§ 303 - 305a)
  • Gemeingefährliche Straftaten (§ 306 - 323c)
  • Straftaten gegen die Umwelt (§ 324 - 330d)
  • Straftaten im Amt (§ 331 – 358)
  • und andere

Ergänzt wird das Strafrecht durch das Jugendstrafrecht, das besondere Regelungen für straffällig gewordene Jugendliche trifft.

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