Über das AVV
Die wichtigsten Fakten zum AVV
- Die AVV regelt die Bezeichnung von Abfällen und dient der Einstufung von Abfällen nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit.
- Die Verordnung enthält drei Paragrafen und die Anlage „Abfallverzeichnis“.
Was regelt die Abfallverzeichnis-Verordnung?
- § 1 AVV regelt, dass die Verordnung für die Bezeichnung von Abfällen und die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit gilt.
- § 2 AVV bestimmt, dass die Bezeichnung von Abfällen nach dem Abfallverzeichnis und dem Abfallschlüssel erfolgen muss. Diese Zuweisung erfolgt nach Kapiteln, Gruppen und Abfallarten.
- § 3 AVV beschäftigt sich mit Abfällen, die als gefährlich eingestuft sind. Im Abfallverzeichnis sind diese Abfälle mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Die AVV wurde am 10. Dezember 2011 im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) erlassen. Die Abgrenzung gefährlicher Abfälle von nicht gefährlichen erfolgt hierbei auf Grundlage des Chemikalien-/Gefahrstoffrechtes.