Vor die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gehören auch Streitigkeiten, für welche durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit der früheren Versicherungsbehörden oder Versorgungsgerichte begründet worden war.
Anwälte zum SGG
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
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26603 Aurich
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland