Fachanwältin für
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
Rechtsgebiete
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stachecki entschied sich für ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier, in dem sie bereits die Weichen für ihren späteren Tätigkeitsschwerpunkt legte und sich auf die Bereiche Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Kriminologie konzentrierte. Auf ihr beim Landgericht Düsseldorf abgeleistetes Referendariat folgte im Jahr 2012 die Zulassung zur Anwaltschaft, zudem hat sie aufgrund des Nachweises ihrer besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen die Titel Fachanwältin für Straf- und Verkehrsrecht erlangt.
Sie erwarb im Rahmen eines Zusatzstudiums den akademischen Grad des Masters of Laws (LL.M.), nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil.
Strafrecht
Im Strafrecht steht sie Ihnen in allen Bereichen zur Seite, angefangen bei Strafvollzug und Strafvollstreckung über die Verteidigung vor Gericht bis hin zu Berufung und Revision. Sie verteidigt in sämtlichen Bereichen des Strafrechts, also insbesondere bei
- Körperverletzung
- Sexualstraftaten
- Verstoß gegen das BtMG
- Tötungsdelikte
- Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug etc.)
- Verkehrsstraftaten
- Jugendstrafrecht
Als Anwältin steht sie Opfern einer Straftat als Opfervertretung im Bereich der Nebenklage oder im Adhäsionsverfahren zielgerichtet zur Seite.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Hatten Sie einen Verkehrsunfall oder sind Opfer einer Straftat geworden und möchten Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen. Selbstverständlich berät und vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Stachecki auch bei Sach- und Personenschäden.
Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Stachecki übernimmt nach einem Verkehrsunfall die Schadensregulierung und setzt Kosten für Nutzungsausfall, Mietwagen oder Reparatur gerichtlich und außergerichtlich durch. Ebenso berät sie Sie, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß vorliegt, ein Bußgeldbescheid überprüft werden soll oder eine andere Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Anfahrtsinformationen
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Kanzlei mit den Buslinien 002, Haltestelle Nordstraße, der Linie 019, Haltestelle Amtsgericht und mit der Regionalbahn 10377, Haltestelle Rheydt Bahnhof.
Bei Anreise mit dem Pkw empfehlen wir die Anfahrt über die Bundesstraße B230. Parkmöglichkeiten finden Sie im City Parkhaus und am Hauptbahnhof Rheydt.
Bilder
Sprachen
- Deutsch
- Polnisch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Forum Junge Anwaltschaft
- Strafverteidigervereinigung NRW
- Anwaltverein Mönchengladbach e.V.
- VdVKA
- Deutscher Strafverteidiger Verband
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