Juristische Lösungen, Engagement und persönliche Betreuung.
Fachanwalt für
- Gewerblicher Rechtsschutz
- IT-Recht
Rechtsgebiete
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Urheberrecht & Medienrecht
- Designrecht
- Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Über 23 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Rechtsanwalt Jens Reininghaus ist seit 2001 als Rechtsanwalt tätig. Er ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Fachanwalt für
gewerblichen Rechtsschutz (IP-Recht).
Rechtsanwalt Jens Reininghaus ist Mitarbeiter der Kanzlei ETL-Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Köln. Die Kanzlei ETL Rechtsanwälte GmbH ist Mitglied der ETL-Gruppe, welche in Deutschland mit über 840 Kanzleien und weltweit in über 50 Ländern vertreten ist.
Rechtsanwalt Jens Reininghaus berät bundesweit Unternehmen, Fotografen, Künstler, Agenturen und Privatpersonen im IT- und Internetrecht, im Datenschutzrecht, Urheberrecht sowie in den angrenzenden Rechtsgebieten des Wettbewerbsrechts, Marken- und Medienrechts.
Vertrauen Sie unserer Erfahrung und dem Netzwerk der weltweit agierenden ETL-Gruppe.
IT-Recht /
Internetrecht
Im IT- und Internetrecht überprüft Herr Reininghaus Webpräsenzen, Onlineshops oder gewerbliche Angebote bei ebay, Amazon und Co. auf Ihre Rechtssicherheit und stattet die Mandanten mit rechtssicheren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutzerklärungen und Verbraucherpflichtinformationen aus. Auch bei der Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und für Vertragsverhandlungen steht Ihnen Herr Reininghaus gerne zur Seite.
Selbstverständlich berät Herr Reininghaus auch Mandanten bei allen Arten von Abmahnungen, einstweiligen
Verfügungen und Klagen und hilft bei gestörten Rechtsgeschäften, z.B. bei
Mängeln, Haftungsfragen oder sonstigen vertraglichen Streitigkeiten.
Datenschutzrecht
Im Datenschutzrecht berät Herr Reininghaus Unternehmen aller Art bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Herr Reininghaus berät Mandanten der Kanzlei auch bei Maßnahmen von Aufsichtsbehörden, bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen in diesem Bereich.
Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht geht es im Kern um die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, das jedes Unternehmen im Wettbewerb einhalten muss.
Im Bereich des Wettbewerbsrechts prüft Herr Reininghaus Webseiten und Werbemaßnahmen auf Wettbewerbsverstöße und geht gegen unlautere Wettbewerbsmethoden Ihrer Konkurrenten vor.
Auch in diesem Bereich steht Ihnen die Kanzlei bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage aufgrund von vermeintlichen Wettbewerbsverstößen im Internet oder den klassischen Medien gerne zur Seite.
Markenrecht
Herr Reininghaus meldet für Sie deutsche, europäische sowie internationale Marken bei den
Markenämtern an, überwacht Ihre Marken und verteidigt Ihre Marken und
sonstige Kennzeichenrechte (z.B. Internetdomains, Unternehmensnamen und Werktitel)
im Verletzungsfalle.
Daneben erstellt Herr Reininghaus auch
im Markenrecht Lizenz- und Übertragungsverträge für Mandanten, prüft
Abmahnungen und vertritt Mandanten in allen mit dem Marken- und Kennzeichenrecht
in Verbindung stehenden einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren sowie in Verfahren vor dem Markenämtern.
Urheberrecht
Geistiges Eigentum der Kreativen
für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie die Produkte der
Hersteller von Foto-, Medien- und Softwareprodukten werden durch das
Urheberrecht geschützt.
Sollte es dennoch zu einer unerlaubten Nutzung Ihrer Bilder, Fotos, Werbetexte oder sonstigen kreativen Leistungen durch Dritte kommen, hilft Herr Reininghaus Ihnen die Rechtsverletzungen schnell und effektiv zu unterbinden und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Selbstverständlich hilft die Kanzlei ihren Mandanten auch bei der Erstellung von urheberrechtlichen Lizenz- und Softwareverträgen sowie bei der Abwehr einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung.
Medienrecht
Im Medien- und Presserecht vertritt Herr Reininghaus Mandanten bei negativen Bewertungen auf bwertungsportalen, der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch rechtswidrige Äußerungen bzw. einer Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.
Dem Verletzten stehen hier eine ganze Reihe wirksamer zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Verletzer – und unter Umständen auch gegen Dritte (z.B. Internetportale und Suchmaschinen) – zu. Es werden effektive Maßnahmen ergriffen, um die Verletzung zu beseitigen, den angerichteten Schaden auszugleichen und den guten Ruf der Mandanten wiederherzustellen.
Selbstverständlich vertritt die
Kanzlei auch Mandanten im Falle einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder
Klage in diesem Bereich.
Bürozeiten der Kanzlei
Um Wartezeiten in der Kanzlei zu
vermeiden, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular des Profils nutzen.
Sprachen
- Deutsch
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Kontaktdaten von Jens Reininghaus
Eiler Straße 3 B, 51107 Köln
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