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Sehr gut
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Bewertungen

BG

von B. G. am 02.06.2024 um 13:21 Uhr

Sehr gut
Familienrecht
Die Beratung erfolgte präzise und umfänglich.
Herzlichen Dank für die freundliche Bewertung! - Hier ging es um die Beratung zu vermögensrechtlichen Fragen getrennter Eheleute. Konkret: ein Ehepartner war aus der im hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie ausgezogen und wollte nun einen hohe Ablösezahlung für seine Miteigentumshälfte. Es wurde eine kurze Frist zur Beurkundung gesetzt. Andernfalls wurde - auch rückwirkend - Nutzungsentgelt verlangt. Nutzungsentgelt kann allerdings regelmäßig nur für die Zukunft verlangt werden. Für die Zukunft kann man ihm begegnen, indem man selbst auszieht, was allerdings oft nicht den eigenen Interessen entspricht. Bei Zahlungsverlangen hinsichtlich einer Immobilienhälfte ist regelmäßig keine Eile geboten. Vielmehr sollte notfalls eine neutrale Bewertung durch einen Sachverständigen erfolgen, um einschätzen zu können, ob die Preiserwartungen realistisch sind. Gleichzeitig muss abgewogen werden, welches Risiko im Fall einer Teilungsversteigerung drohen könnte - mitunter könnte eine solche sogar den Interessen desjenigen entsprechen, der in ihr wohnen bleibt.
PJ

von P. J. am 01.06.2024 um 08:10 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
Ich wurde gut beraten, Ziel erreicht. War immer für mich erreichbar
Vielen Dank für die gute Bewertung! - Die Beendigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses hätte nach Wunsch des Arbeitnehmers mit Aufhebungsvertrag erfolgen sollen, der jedoch zurück gewiesen wurde. Der Arbeitnehmer hatte ein neues Arbeitsverhältnis gefunden, nachdem er zuletzt lange unter widrigen Verhältnissen ("Mobbing") ausgehalten hatte. - Die vermeintlich längere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag stellte sich im bei näherem Hinsehen als unzutreffend heraus, außerdem konnte aus wichtigem Grund (gesundheitliche Gründe) fristlos gekündigt werden. Es wurde Urlaubsabgeltung geltend gemacht und der gesamte "Beendigungsstress" löste sich nach anwaltlicher Kündigung mit Begründung in Wohlgefallen auf.
UR

von U. R. am 31.05.2024 um 15:56 Uhr

Testament
Erbrecht
Ich kann mich glücklich schätzen, einen Anwalt wie Herrn Zimmermann bei meinen Problemen gehabt zu haben! Er hat uns sehr detailliert und kompetent zu unseren Fragen beraten. Wir werden immer wieder bei Problemen zu ihm kommen!
Herzlichen Dank für die super Bewertung! - Und: gerne wieder...
JH

von J. H. am 29.05.2024 um 13:20 Uhr

Rente
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr gute Erstberatung bekommen, war sehr hilfreich zur Klärung der Angelegenheit.
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Hier ging es um die Frage, welche Weichen angesichts einer dauerhaften Leistungseinschränkung bezüglich der bisherigen Tätigkeit gestellt werden sollten. Nach Klärung ob eine innerbetriebliche Umsetzung eine sinnvolle Perspektive sein könnte, war eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen zu prüfen und die damit verbundene Gefahr einer Sperrfrist. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses konnten noch Urlaubsabgeltungsansprüche geltend gemacht werden, durch welche sich ein Anspruch auf ALG I "nach hinten verschiebt". Auch ein solcher kam in Betracht, weil die Erkrankung nicht zur generellen Arbeitsunfähigkeit führte - dann hätte der Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung gestanden und ein Anspruch auf ALG I wäre ausgeschieden.
GS

von G. S. am 28.05.2024 um 20:19 Uhr

Trennung
Familienrecht
Sehr kompetenter Anwalt.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung! - Hier ist eine Beratung wegen Trennung erfolgt. Scheidung ist momentan nicht gewollt, eher ist an eine dauerhafte Trennung gedacht. In diesem Fall ist dringend dazu zu raten, eine Trennungsvereinbarung zu den Themen Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und - sinnvoller Weise perspektivisch auch - nachehelichem Unterhalt (Verzicht) zu schließen. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wird. Trennungsunterhalt kann nicht wirksam ausgeschlossen werden. Pauschal kann allerdings gesagt werden: je länger sich jedoch eine künftige Unterhaltsforderung vom Zeitpunkt der Trennung entfernt, desto unwahrscheinlicher wird es, dass einer vom anderen Ehegatten noch Trennungsunterhalt verlangen kann. Eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung birgt allerdings auch das Risiko, dass ein Ehegatte unterhaltsbedürftig wird und der andere dann Unterhalt zahlen muss - hier gilt der Grundsatz gegenseitiger Verantwortlichkeit fort, während der Grundsatz wirtschaftlicher Eigenverantwortung nach Scheidung nicht greifen kann.
MM

von M. M. am 22.04.2024 um 11:05 Uhr

Nachbarschaftsrecht / Grunddienstbarkeiten
Allgemeine Rechtsberatung
Freundliche klare Auskunft und dann anwaltliche Formulierung bei dem Versuch, komplexe Lösungen zu finden!
Herzlichen Dank für die super Bewertung! - Hier ging es um einen tatsächlich nur genutzten Weg zu einem Hinterliegergrundstück, zu dem möglicherweise ein Notwegerecht bestand. Bei dem Versuch des betreffenden Eigentümers, das Wegerecht juristisch zu regeln und vertraglich zu fixieren, stellte dieser erstaunliche Forderungen und wollte es zudem im Grundbuch eingetragen wissen. Hiervon war im wohlverstandenen Interesse des Mandanten abzuraten, weil nicht die geringste Gegenleistung angeboten wurde. Es blieb also bei der rein faktisch gewährten Nutzung einer Überfahrt bzw. Weges.
UR

von U. R. am 20.04.2024 um 12:45 Uhr

Einer, dem man voll vertrauen kann
Sozialrecht
Hatte eine Einstufung von 40% Behinderung durch den Landkreis bekommen. Herr Zimmermann hat mir geholfen 50% zu bekommen. und dafür bin ich ihm sehr dankbar!
Herzlichen Dank für diese super Bewertung! - Genau wie beschrieben, ging es um eine Höherstufung des GdB (Grad der Behinderung). Parallel hatten wir für den GdB 40 eine Gleichstellung beantragt, welche ebenfalls eingeklagt werden musste, weil die Behörde die Voraussetzungen verneinte. Diese sind etwas vereinfacht gesagt, dass der Arbeitsplatz der behinderten Person gegenüber einer nicht behinderten stärker gefährdet ist. - Durch eine gutachterliche Einschätzung eines GdB von 50, der dann von der Behörde korrigiert werden musste, hat sich die Gleichstellung ebenfalls erledigt. - Ein erfreulicher Erfolg!
KH

von K. H. am 16.04.2024 um 17:34 Uhr

erbrechtliche Beratung
Erbrecht
Ich habe eine kompetente und freundliche Beratung erhalten. Danke
Vielen Dank für die freundliche Bewertung! - Es ging u.a. um die Frage, wann ein Erbschein benötigt wird und wann nicht. Für die Umschreibung des Grundbuchs (Grundbuchberichtigung) wird regelmäßig ein solcher benötigt.
SP

von S. P. am 16.04.2024 um 17:29 Uhr

Nachbarrecht im Mietshaus
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Immer ein Offenes Ohr wenn man Fragen Hat !! DANKESCHÖN
Danke für die gute Bewertung! - Mietrechtlich gilt immer auch für Wohnungsnachbarn (seitlich sowie ober- oder unterhalb) das Gebot der Rücksichtnahme. Ist eine Wohnung mit unzureichender Trittschalldämmung versehen, dann ist dies regelmäßig ein Problem des Vermieters und es kann dann nicht verlangt werden, auf Zehenspitzen zu laufen oder ganz besonders wenig Lärm zu verursachen. Vielmehr darf man sich "normal" wie ein Durchschnittsmieter in einer ausreichend gedämmten Wohnung verhalten.
KH

von K. H. am 19.03.2024 um 09:23 Uhr

Trennung
Familienrecht
Zeitnahe und ausführliche Beratung für meine Fragen bzgl. Trennung und Wohneigentum. Meine Sorgen und Ängste wurden durch die Aufzählung von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten genommen. Ich erhielt im Nachgang ein ausführliches Gesprächsprotokoll, sodass ich alles in Ruhe nachlesen kann. Vielen Dank Herr Rechtsanwalt Zimmermann! Ich werde Ihre Hilfe bei meiner bevorstehenden Scheidung in Anspruch nehmen, da ich mich bei Ihnen sehr gut aufgehoben fühle. Katrin H.
Herzlichen Dank für die ausführliche Rückmeldung und Bewertung, über die ich mich freue! - Hier ging es um die Frage, was beim Auszug aus dem gemeinsamen Wohneigentum geschieht. Regelmäßig hat der verbleibende Ehegatte auf Verlangen ein angemessenes Nutzungsentgelt zu zahlen, welches sich aus Gemeinschaftsrecht ergibt. Zu berücksichtigen ist, dass es nicht rückwirkend verlangt werden kann, was vielfach übersehen wird. Es ging ferner um die Frage, ob bzw. wann nach Auszug vom verbleibenden Ehegatten Schlösser getauscht werden dürfen und ob bzw. wann dieser Zutritt gewähren muss. Schließlich um das rechtliche Schicksal des Eigentums und die Möglichkeit, sich für den Fall einer Teilungsversteigerung einen Vorteil zu verschaffen.