Fachanwalt für
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsgebiete
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Maklerrecht
- Zivilprozessrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über 20 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Herzlich willkommen - Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehe ich Ihnen in Wiesbaden-Erbenheim zu den unten genannten Bereichen des Immobilienrechts gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner in allen rechtlichen Fragen rund um Miet-& Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Maklerrecht.
Herr Rechtsanwalt Klaus Hintze erlangte nach dem ersten Staatsexamen an der Universität Konstanz den „Master of Laws“ an der University of Southampton (LL.M.), Großbritannien. Das zweite juristische Staatsexamen absolvierte er in Wiesbaden. Bereits seit 2004 steht Herr Rechtsanwalt Hintze seinen Mandanten in Wiesbaden mit Rat und Tat zur Seite. Derzeit bildet er sich bei Rechtsanwalt und Notar Dr. Walter Fallak zum Notar weiter.Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts wurde ihm bereits im Jahr 2009 der Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen. Im Rahmen der Weiterbildung zum Notar liegt ein besonderer Schwerpunkt im Grundstücksrecht. Dazu gehören insbesondere die Beratung zu Kaufverträgen über Immobilien, von Teilungserklärungen (Regeln einer Wohnungseigentümergemeinschaft) und von Nutzungsrechten an Grundstücken (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnrecht). Herr Rechtsanwalt Hintze legt größten Wert darauf, seinen Mandanten stets eine persönliche und unkomplizierte Beratung und Betreuung zu bieten. Gute Erreichbarkeit, Flexibilität und eine schnelle Bearbeitung Ihrer rechtlichen Angelegenheit sind für ihn selbstverständlich.
- Grundstücksrecht
Kauf und Schenkung von Grundstücks-, Teil- und Wohnungseigentum; Rechte und Pflichten aus Grunddienstbarkeit, Grundschuld, Nießbrauch, Wohnrecht und Grundbuch
- Wohnungseigentumsrecht
Rechte und Pflichten Eigentümer ggü. Eigentümergemeinschaft und Verwalter; Unterscheidung Sonder- und Gemeinschaftseigentum bei Instandsetzung oder baulicher Veränderung; Bedeutung von Teilungserklärung, Wohnungseigentum und Teileigentum; Nutzung Gemeinschaftseigentum, Abrechnung Hausgeld, Ablauf der Eigentümerversammlung, Beschlussfassung und -anfechtung
- Maklerrecht
Pflicht zur Zahlung Maklerprovision / Maklercourtage, Voraussetzung Maklervertrag und Vermittlung oder Nachweis Kaufvertrag, Informationspflichten
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze: Parkplätze sind vorhanden. Mit den Buslinien 5, 15, 28 und 37 erreichen Sie die Kanzlei über die Haltestelle „Egerstraße, Wiesbaden-Erbenheim“ und mit der Ländechsbahn direkt am Bahnhof Erbenheim.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.wohnungsrecht-wiesbaden.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- - Deutscher Anwaltverein (DAV)
- - Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV
- - Wiesbadener Anwalt- und Notarverein
Kontaktdaten von Klaus Hintze LL.M.
Bahnstraße 8, 65205 Wiesbaden
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hintze@immobilienrecht-nordenstadt.de
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FAQ
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