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Dr. Martin Franz M.A.

Kanzlei Dr. Martin Franz, M.A.
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  • Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht
  • IT-Recht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
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von K. B. am 31.03.2025 um 12:03 Uhr
Beratung im Bereich M&A
Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge

Alle Bewertungen anzeigen (7)

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und langjähriger General Counsel/Leiter Rechtsabteilung von internationalen Tech-Firmen berate ich Freelancer, Startups und Mittelständler bei:

Gesellschaftsrecht 

Gründungen und Anmeldungen im Inland und Ausland, Satzungen, Shareholder Agreements, Einbringungsverträge, Konzernverträge, Mergers & Acquisitions etc.

Finanzierungen jeder Art

Start-Ups, Venture Capital, Equity Rouds, Mezzanine Capital, Senior Loans, Equity Kicker, Liquidation Preference, Letter of Credit, Unternehmensanleihen, Kreditsicherung, Crowd Funding etc.

IP- und IT-Recht

Lizenzverträge, Entwicklungsverträge, Publishing-Verträge, Technology Transfer, Marken und Domains, Services Provider, Open Source Code, AGB/Terms of Service/ToS, EULA, Privacy Policy etc.

Filmrecht

Verträge mit Filmschaffenden, Co-Produktionsverträge, Vertriebsverträge, Lab Letter, Filmförderung etc.

Arbeitsrecht

Arbeitsverträge, Employee Stock Options, Phantom Shares, Aufhebungsverträge, Kündigungen etc. 

Insolvenzrecht 

Voraussetzungen und Konsequenzen aus Schuldner- und Gläubigersicht

Gerichtsverfahren 

auf allen diesen Gebieten, inklusive Verletzungsverfahren

US-Recht

Ferner bin ich Mitglied der State Bar of California und berate im US-Recht.

Outside-Justiziar

Ich bin gerne bereit, in Tech-Firmen als Outside-Justiziar zu arbeiten.

Dr. Martin Franz M.A. ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch
  • Spanisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Amerikanisches Recht

Mitgliedschaften

  • State Bar of California
  • TechGC
  • Video Game Bar Association (VGBA)

Bewertungen 7

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von K. B. am 31.03.2025 um 12:03 Uhr

Beratung im Bereich M&A
Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Dr. Franz hat uns während einer Due Dilligence beraten. Wir waren äusserst zufrieden mit der Reaktionsgeschwindigkeit und seiner umfassenden Kenntnis des für uns neuen Themenbereichs, auch hat er unsere Interessen wirksam und fundiert vertreten, insofern können wir ihn nur empfehlen.
Vielen Dank!
DJ

von D. J. am 31.03.2025 um 10:24 Uhr

Hervorragend
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Dr.Franz hat unser Unternehmen in verschiedenen M&A Transaktionen begleitet. Seine Kompetenz in gesellschaftsrechtlichen Fragen auf nationalem aber vor allem auch auf internationalen Niveau ist hervorragend. Vor allem die Schnelligkeit und Präzision in der Dokumente erstellt und bearbeitet werden ist einzigartig. Nachhaltig und tiefgreifend in Sachfragen- kritisch, aufmerksam und intelligent in Verhandlungen mit der Gegenpartei. Top-Anwalt!
CE

von C. E. am 20.03.2025 um 14:09 Uhr

Top Beratung seit Jahren
Urheberrecht & Medienrecht
Wir sind eine Brand PR und Influenceragentur in DACH und arbeiten seit 25 Jahren für die Industrie. Dr. Martin Franz berät uns immer in allen Medienfragen sowie Vertragsfragen hervorragend. Er verhandelt für uns mit den Großkonzernen und Testimonials-Verträge aus. Zudem sichert er uns in allen medienrechtlichen Fragen sowie im Influencerbereich ab. Dr. Franz ist zudem sehr professionell auch in unserem USA Geschäft – er berät uns hier ebenfalls in allen wichtigen Verträgen und allen rechtlichen Dingen. Es gibt für uns in Deutschland und DACH Raum keinen besseren Experten.
Vielen Dank!

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20.03.2025 (aktualisiert am 25.03.2025) von Rechtsanwalt Dr. Martin Franz M.A.
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Zweck der Liquidation PreferenceIm Gesellschaftsrecht gilt der Grundsatz, dass Gesellschafter (Gründer wie Investoren) gemäß ihren Gesellschaftsanteilen ("pro rata") an Dividenden und Verkauferlös

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  • Adresse

    Nymphenburger Str. 78
    80636 München

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