Bewertungen von Michael Hemmerich LL.M.
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Bewertungen
SW
von S. W. am 03.07.2024 um 19:09 Uhr
Vertragsrecht
Zwangsvollstreckungsrecht
Kompetent im Wissen doch es wurde sich viel Zeit gelassen bis auf Wünsche und Fragen eingegangen wurde.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
Vielen Dank für diese für uns interessante Bewertung. Nach Ihrer Email "Ich bedanke mich recht herzlich für ihre Mühe und das Erledigen aller relevanten Probleme." waren wir davon ausgegangen, dass Sie zufrieden sind.
Schade, dass das nicht für 5 Sterne gereicht hat.
Schade, dass das nicht für 5 Sterne gereicht hat.
JS
von J. S. am 02.03.2023 um 13:03 Uhr
Kündigungsschutz, Beratung beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags
Allgemeines Vertragsrecht
Ziel zu 100% erreicht
Antwort von Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
Vielen Dank für diese sehr gute Bewertung. Wir freuen uns, dass Sie zufrieden sind.
NC
von N. C. am 31.01.2023 um 11:52 Uhr
Beratung beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr gute Beratung
Antwort von Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
Danke für die sehr gute Bewertung. Wir hatten als Berater ein sehr spannendes Mandat, dass uns auch viel Spaß gemacht hat.
UG
von U. G. am 05.07.2022 um 17:40 Uhr
Mietforderung
Allgemeine Rechtsberatung
Wieder ein Mal eine hervorragende Hilfe und zuverlässige Unterstützung - DANKE !
Antwort von Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
Immer wieder gerne.
SG
von S. G. am 04.07.2022 um 19:44 Uhr
Liquidation einer GmbH
Werkvertragsrecht
genialer Anwalt mit Elan und Antriebskraft
Antwort von Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
Danke für die netten Worte.
RN
von R. N. am 02.07.2022 um 17:02 Uhr
Erfülllung der Pflichten des Transparenzregisters
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei meiner Galerie stellte sich das Thema 'Erfülllung der Pflichten des Transparenzregisters', zudem mir niemand in meinem Beraterumfeld eine adäquate Antwort geben konnte. Herr Hemmerich hat mich ausgesprochen schnell, perfekt und sehr kompetent beraten. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Hemmerich sehr empfehlen!
Antwort von Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
Vielen Dank für diese wohlwollende Bewertung!
LH
von L. H. am 01.07.2022 um 15:39 Uhr
Erfülllung der Pflichten des Transparenzregisters
Allgemeine Rechtsberatung
Ich wurde fachlich sehr gut betreut und konnte meine Situation so besser verstehen.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
Die Erfüllung der Transparenzpflichten ist für viele nicht leicht verständlich, da im Handelsregister scheinbar vergleichbare Informationen bereitgestellt werden. Danke für Ihre Bewertung.
DS
von D. S. am 28.06.2022 um 13:10 Uhr
Beratung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Hemmerich hat mich im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung unter Ausschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots höchst kompetent und erfolgreich beraten. Dabei hat er sowohl mir die Problematiken einfach und verständlich rüberbringen können als auch unsere Ziele in der direkten Verhandlung mit der anderen Partei klar zielstrebig und erfolgreich durchsetzen können. Ich habe Rechtsanwalt Hemmerich schon wiederholt weiterempfohlen.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
Vielen Dank für diese sehr gute Bewertung. Es ist uns wichtig, bei Verträgen auch die Umsetzung sicherstellen zu können.
AE
von A. E. am 28.06.2022 um 09:58 Uhr
Gesellschafterauseinandersetzung in GmbH
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Hemmerich hat mich in einem Konflikt mit meinen Mitgesellschaftern kompetent und unkompliziert beraten. Auch konnte er im direkten Dialog mit den Konfliktparteien helfen, so dass es zu einer konstruktiven Lösungen kam. Die Kosten waren marktüblich, aber dementsprechend auch nicht günstig.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
Vielen Dank für Ihre offene Bewertung und den Hinweis an uns, dass Sie uns weiterempfehlen.
WM
von W. M. am 21.02.2022 um 17:32 Uhr
Zahlungsaufforderung per E-Mail
Zwangsvollstreckungsrecht
Freundlicher Empfang. Verständliche Sprache und sehr gut nachvollziehbare Erklärungen
Antwort von Rechtsanwalt Michael Hemmerich LL.M.
Vielen Dank für diese sehr freundliche Bewertung.