
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Über mich
Wir sind eine überregional tätige Anwaltskanzlei mit derzeit 3 Rechtsanwälten an 2 Standorten OWL, und zwar in Hüllhorst und Lübbecke. Wir beraten und vertreten private wie gewerbliche Mandanten in nahezu sämtlichen Rechtsgebieten des Zivilrechts einschließlich Familien- und Erbrecht sowie in Bußgeld- und Strafverfahren. Fachanwaltschaften bestehen im Verkehrsrecht sowie im Strafrecht. Wir verfügen über die Erfahrung von vielen Hundert regulierten Verkehrsunfällen wie auch Straf- und Bußgeldverfahren. Erfahren Sie mehr auf den folgenden Seiten mehr über unsere Sozietät, die Berufsträger sowie über aktuelle Urteile und Entwicklungen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Weiter bieten wir verschiedene Formulare und Tabellen (etwa zum Unterhalt) zum Download an. Fordern Sie uns! Rechtsanwalt Peter Kresken Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Rechtsanwalt Kresken, Jahrgang 1968, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seit dem ersten Tage als selbstständiger Rechtsanwalt, zunächst mit Kanzlei in Stadtlohn (Bezirk Amtsgericht Ahaus / Landgericht Münster) , seit 1998 in Löhne (Bezirk Amtsgericht Bad Oeynhausen) und seit 2002 mit der Kanzlei in Hüllhorst und später auch in Lübbecke (jeweils Bezirk Landgericht Bielefeld) tätig. Bereits seit 2003 ist Rechtsanwalt Kresken aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Erfahrungen die Fachanwaltsqualifikation für das Strafrecht verliehen worden, gleiches gilt für den Bereich des Verkehrsrechts unmittelbar nach Einführung dieser Qualifikation seit 2005.
Verkehrsrecht
Strafsachen im Straßenverkehr
Insbesondere (Delikte):
Trunkenheit / Gefährdung des Straßenverkehrs
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Fahrlässige Tötung
Fahrlässige Körperverletzung
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldsachen
Insbesondere (Verstöße):
Geschwindigkeit und Abstand (PKW / LKW)
Lenkzeitüberschreitungen
Mautverstöße
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
Verkehrsunfall / SchadenregulierungInsbesondere (Darstellung):
Ermittlung der Unfallgegner und Ersatzverpflichteter
Ermittlung materieller und immaterieller Ersatzansprüche
sowie der angezeigten Abrechnungsbasis (Reparaturaufwand vs. Wiederbeschaffungsaufwand)
Durchsetzung der Ansprüche (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagen, pauschale Auslagen, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall) gegen Fahrer, Halter, VersichererKaskoregulierung bzw. kombinierte Regulierung unter Beachtung der Quotenbevorrechtigung des Mandanten im Verhältnis zum Versicherer
Fragen zum Rechtsschutz im Verkehrsrecht
Einholung der Deckung für zivilrechtliche Ansprüche sowie
für die Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen
Fragen zum Versicherungsrecht im Verkehrsrechtz.B. bei angebl. Obliegenheitsverstößen und sonstigen Einwendungen des Versicherers, mit denen von dort Leistungsfreiheit bzw.- kürzungen begründet werden
StrafrechtNeben dem Verkehrsstrafrecht bieten wir die Verteidigung im gesamten Strafrecht einschließlich des relevanten NebenstrafrechtsSteuerstrafrecht, hier bildet neben der reinen Strafverteidigung auch die Beratung und Vertretung etwa betr. Selbstanzeigen einen SchwerpunktBesuchen Sie bitte auch sein Profil in Hüllhorst und das seiner Kollegin in Hüllhorst auf anwalt.de.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.jur24.de
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- Deutsch
Bewertungen 34
von G. P. am 26.05.2023 um 12:19 Uhr
- arbeitet im Hintergrund, ohne viele
Nachfragen
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Herr Rechtsanwalt Peter Kresken und Herr Rechtsanwalt Jörg Wietfeld und Frau Rechtsanwältin Sarah Kassebaum sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm.
Diese Kammer ist als Aufsichtsbehörde zuständig.
Berufshaftpflichtversicherung:
Versicherer: Generali Versicherung AG, Adenauerring 7-9, 81737 München
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” bzw. “Rechtsanwältin” (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern / Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowieder Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE – Berufsregeln).
Die Berufsregeln für die Zulassung als “in Deutschland niedergelassene EU-Rechtsanwältin” sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt.
Die anzuwendenden berufsrechtlichen Regelungen finden Sie hier: www.brak.de/seiten/06.php
Steuernr.: 331/5719/1639

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