610 Anwälte für Ablehnungsbescheid | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Christine Mascher
Rechtsanwälte Haslwanter & Mascher, Stadtgraben 15/1, 6060 Hall in Tirol, Österreich 7165.4711909734 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ablehnungsbescheid bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Christine Mascher
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych
Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych
Legal Consulting Bergisches Land, Im Grünental 5, 42489 Wülfrath 6661.0818136686 km
"Um klar zu sehen, genügt oft eine Veränderung des Blickwinkels." Antoine de Saint Exupery
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Ablehnungsbescheid bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych
Profil-Bild Rechtsanwältin, Dozentin Nadine Kaus
sehr gut
Rechtsanwältin, Dozentin Nadine Kaus
Rechtsanwältin Nadine Kaus, Spitzenbergstr. 9, 58540 Meinerzhagen 6708.253689908 km
„Es kommt darauf an!“
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin, Dozentin Nadine Kaus bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Ablehnungsbescheid
aus 38 Bewertungen Durch eine Empfehlung bin ich auf Frau Kaus gestoßen und habe eine tolle Rechtsanwältin mit viel Herz und Empathie … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Gottwald
Dr. Thorsten Gottwald Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin 6974.1129211949 km
Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Ablehnungsbescheid beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Gottwald
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Dommisch
Rechtsanwalt Ralph Dommisch
Baier & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte, Judengasse 3, 98574 Schmalkalden 6901.4721849987 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralph Dommisch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Ablehnungsbescheid
(07.03.2024) Hier ist man gut aufgehoben und beraten. Ich kann Herrn Dommisch und das gesamte Team nur empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Marek Hudec
Rechtsanwalt Marek Hudec Kanzlei Hudec, Lazaretská 23, Bratislava 811 09, Slowakei 7462.003094854 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Marek Hudec bietet Rat und Unterstützung im Bereich Ablehnungsbescheid
(19.07.2020) Ausführliche Informationen über den Antrag.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas
Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas
Rechtsanwälte Quaas & Partner, Möhringer Landstraße 5, 70563 Stuttgart 6929.5997467433 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Medizinrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht
Bei juristischen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas
(16.12.2023) Herr Dr. Quaas als sehr kompetent und wirklich bemüht erlebt. Er konnte mir bei meinem nicht alltäglichen Fall …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Malleis
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Malleis
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einsteinallee 1-1, 77933 Lahr/Schwarzwald 6867.0557188511 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Malleis hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Ablehnungsbescheid
aus 10 Bewertungen Nettes, bestätigendes Telefonat im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Vielen Dank. (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
sehr gut
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt, Bolkerstr. 69, 40213 Düsseldorf 6648.908390359 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jeremias Mameghani unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ablehnungsbescheid
aus 53 Bewertungen Ich wurde vom Sohn meiner Lebensgefährtin verbal bedroht (25.12.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen
Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen
Dr. Scholz & Weispfenning Rechtsanwälte, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg 7012.2360851112 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen ist Ihr Ansprechpartner für Ablehnungsbescheid
(13.03.2024) Diesen Anwalt kenne ich seit 1995. Er ist technisch sehr kompetent und versteht die komplexen Zusammenhänge. Ich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ablehnungsbescheid

Fragen und Antworten

  • Ablehnungsbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ablehnungsbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ablehnungsbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ablehnungsbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ablehnungsbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ein Ablehnungsbescheid ist die übliche Form, in der eine Behörde den Antrag oder auch ein sonst geäußertes Begehren ablehnt. Bescheid bezeichnet vor allem das körperliche Schriftstück, wird aber weitgehend synonym mit der inhaltlichen Entscheidung verwendet, also dem hinter dem Bescheid stehenden ablehnenden Verwaltungsakt.

Behörde entscheidet über Anträge per Bescheid

Im Verwaltungsrecht beginnt ein Verfahren von Amts wegen oder mit einem Antrag bei der zuständigen Behörde. Beantragt wird in der Regel, dass die Behörde in irgendeiner Form tätig wird, beispielsweise Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Rente gewährt, eine Baugenehmigung oder Gaststättenkonzession ausstellt, oder dass eine Hochschule den Bewerber mittels Immatrikulation zum Studium zulässt.

Wie die behördliche Entscheidung ausfällt, also ob die beantragte Leistung gewährt oder abgelehnt wird, richtet sich nach den speziellen Gesetzen. Kommt die Behörde danach zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller sein Wunsch nicht erfüllt werden kann, erlässt sie einen Ablehnungsbescheid. Die Form des Ablehnungsbescheides ist für das allgemeine Verwaltungsrecht im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Im Sozialrecht gilt stattdessen das Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch und im Steuerrecht die Abgabenordnung (AO).

Entscheidungsinhalt nach Fachgesetzen

Inhaltlich entscheiden die Behörden nach den einschlägigen Fachgesetzen. Dabei ist dieses sogenannte besondere Verwaltungsrecht weitgehend Ländersache und so je nach Bundesland verschieden. So regelt beispielsweise für Bayern Artikel 72 der Bayerischen Bauordnung, wann eine Baugenehmigung mittels Ablehnungsbescheid versagt werden darf.

Bundesweit einheitlich sind die Gesetze in der Sozialversicherung. Ob z. B. die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld zahlen kann, richtet sich nach dem SGB III, für Hartz IV gilt das SGB II. Über die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) entscheidet die Integrationsbehörde nach dem SGB IX. Eine beantragte Rente prüft die Rentenversicherung nach dem SGB IV. Liegen die dort geregelten Voraussetzungen nicht vor, ergeht der Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Integrationsbehörde.

Rechtsbehelf gegen Ablehnungsbescheide

Gegen Ablehnungsbescheide kann regelmäßig mit einer Klage vorgegangen werden. Häufig muss aber vor Zulässigkeit der Klage gegen einen Ablehnungsbescheid erst ein sogenanntes Vorverfahren mittels Einspruch bzw. Widerspruch durchgeführt werden. Welche Rechtsbehelfe statthaft sind, lässt sich der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen, die jeder schriftliche Ablehnungsbescheid enthalten sollte. Wichtig ist die Einhaltung der Frist, die sich ebenfalls aus der Belehrung ergibt.

Beim Widerspruchsverfahren bzw. Einspruchsverfahren ergeht erneut ein Bescheid. Der wird unabhängig von seinem materiellen Inhalt üblicherweise allerdings nicht mehr als Ablehnungsbescheid bezeichnet, sondern insoweit neutral als Widerspruchsbescheid bzw. Einspruchsbescheid.

Soweit mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, Sozialgericht oder Finanzgericht gegen den Ablehnungsbescheid vorgegangen wird, entscheidet dieses über den Ablehnungsbescheid in der Form, die er ggf. durch einen Widerspruchsbescheid gefunden hat, per Urteil bzw. durch Beschluss.

(ADS)

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