1.113 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Garske
Rechtsanwältin Daniela Garske
Kanzlei Daniela Garske, Kaiserin-Augusta-Str. 74, 12103 Berlin 6977.1263354472 km
Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Daniela Garske
aus 6 Bewertungen Sehr gute Beratung. Schnell und kompetent. (19.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Brauner
Rechtsanwältin Diana Brauner
Rechtsanwaltskanzlei Diana Brauner, Römhilder Steinweg 30, 98630 Römhild 6925.2961113305 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Diana Brauner
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Knarr
sehr gut
Rechtsanwältin Sonja Knarr
Kanzlei Hölz, Knarr & Solf, Schönhauser Allee 48, 10437 Berlin 6974.1389915271 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sonja Knarr
aus 13 Bewertungen Hatte bisher ein gutes und konstruktives Gespräch, die Fragen zwecks Zuarbeit sind klar und deutlich zu verstehen. (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Bohn
Rechtsanwältin Ute Bohn
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Königstraße 22, 70173 Stuttgart 6930.9691218562 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Bohn ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Magnus C. Hömberg
sehr gut
Rechtsanwalt Magnus C. Hömberg
Kanzlei im Südviertel - Breddermann | Hömberg | Yüsbasi, Friedrich-Ebert-Str. 157-159, 48153 Münster 6663.9001046419 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Magnus C. Hömberg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 42 Bewertungen Herr Hömberg ist telefonisch und auch per mail gut erreichbar und bietet eine kompetente Unterstützung an! Fragen … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Asmalsky
Rechtsanwalt Thomas Asmalsky
Kanzlei Asmalsky, An der Herrenmühle 7 - 9, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.4674330692 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Asmalsky
aus 8 Bewertungen Herr RA Astmaslky ist sehr präzise, Scharfsinnig und Kompetent. Wir sind sehr zu frieden. Der Begriff: "Bis … (03.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann
Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann
Kanzlei Hawerkamp & Liermann, Bundesstr. 171, 59909 Bestwig 6741.5710405409 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 6 Bewertungen Ich hatte einen wirklich schlimmen nervenaufreibenden Rosenkrieg mit meinem Mann, der mir die Kinder wegnehmen wollte. … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Nelkowski
Rechtsanwalt Peter Nelkowski
nelkowski & coll., Hegelstr. 17, 39104 Magdeburg 6893.9121812098 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Peter Nelkowski
(06.10.2023) Herr Nelkowski ist in Sachen Arbeitsrecht aber insbesondere für Behinderte und deren Rechte sehr erfahren und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
gut
Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler Kanzlei Eisenrigler, Neuburger Str. 27, 94032 Passau 7210.4949240919 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 13 Bewertungen Schnelle Reaktion auf das Anliegen (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch
Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch
Rechtsanwältin K. Klaus-Koch, Spessartstr. 93, 46286 Dorsten 6638.9485078641 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
(14.05.2019) Sehr freundlich und kompetent!!! Immer wieder gerne !
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Willms
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Willms
Kanzlei Nadine Willms, Hauptstr. 205, 66773 Schwalbach 6752.2553261363 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nadine Willms
aus 17 Bewertungen Sehr gute und kompetente Betreuung 👍 (24.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Büchs
Kanzlei Jutta Büchs, Querstr. 17, 99817 Eisenach 6879.4054451322 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Büchs - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Sehr nett und kompetent (25.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Kölling
sehr gut
Kanzlei Jana Kölling, Grabbeallee 15, 13156 Berlin 6971.5620626263 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jana Kölling gerne zur Verfügung
aus 42 Bewertungen Mein Anliegen wurde ausführlich besprochen und viele wertvolle Tipps konnte ich mitnehmen. Ich würde die Beratung … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Ulrich Holzer
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Holzer
Kanzlei Holzer, Kreuzstraße 15, 46395 Bocholt 6608.0028926553 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Ulrich Holzer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Verwaltungswirt (FH) Martin Grießer
sehr gut
Rechtsanwalt Diplom-Verwaltungswirt (FH) Martin Grießer
Kanzlei Martin Grießer, Lindenstr. 43, 72461 Albstadt 6951.5389414175 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Diplom-Verwaltungswirt (FH) Martin Grießer
aus 20 Bewertungen Ich bin mit Herrn Grießer äußerst zufrieden! Dank seiner Hilfe konnte ich meine Erwerbsminderungsrente durchsetzen! … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna
Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt, Bismarckstr. 54, 10627 Berlin 6969.5140704833 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna
aus 10 Bewertungen Herr Harald Genz-kuna ist ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Anwalt auf den man sich verlassen kann. … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Mielke
Faustmann & Mielke Rechtsanwälte, Ziegelbergweg 9, 22946 Trittau 6740.3015274208 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Olaf Mielke gerne zur Verfügung
(04.02.2024) Sehr geehrter Herr Mielke, wir schreiben Ihnen diese Bewertung, um unseren Dank für die äußerst professionelle und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Schell
sehr gut
Kanzlei Heike Schell, Rheinallee 40, 55118 Mainz 6805.4605154023 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Schell hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 24 Bewertungen Frau Schell ist eine sehr kompetente, engagierte Anwältin die einen sofort hilft, wenn man nicht weiter weiß. Man … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Schlaegel
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Schlaegel, Albert-Roßhaupter-Str. 16, 81369 München 7117.9367717233 km
Fachanwalt Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Maximilian Schlaegel
aus 25 Bewertungen Herr Schlaegel vertrat mich in einer Streitsache vor dem Sozialgericht die sich über 2 Jahre erstreckte. Seine … (25.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Schelle
SRA Schelle Rechtsanwältin, Berg 1a, 86971 Peiting 7095.363333399 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Agrarrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Katharina Schelle
(21.09.2020) Angenehme freundliche kompetente und verständnisvolle Unterhaltung und Bewertung der Sachlage.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Pusch
Rechtsanwältin Sandra Pusch
Kanzlei Pusch, Bebelstr. 13, 06493 Ballenstedt 6892.0868302619 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Pusch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
(14.06.2021) Frau Pusch hat mich gut, schnell, zuverlässig und kompetent beraten. Ich kann ihr und ihre Kanzlei nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt René Jentzsch
Rechtsanwalt René Jentzsch
Kanzlei Jentzsch, Dresdenerstr. 5a, 04924 Bad Liebenwerda 7032.6042353007 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt René Jentzsch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Antwort. (10.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Swen Büschel
Rechtsanwalt Swen Büschel
Kanzlei Swen Büschel, Margaretenstraße 6, 18057 Rostock 6812.8530296609 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Swen Büschel
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau
Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau
Möhring & Bruhn Rechtsanwältinnen Partnerschaft mbB, Obertorstraße 20, 91781 Weißenburg in Bayern 7029.7172951981 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
(06.10.2023) Freundlich. Engagiert. Kompetent.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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