1.030 Anwälte für ALG II | Seite 12

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Ebert
Rechtsanwältin Yvonne Ebert
Rechtsanwältin Yvonne Ebert, Erlbacher Str. 107, 08258 Markneukirchen 7040.3304035165 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Yvonne Ebert gerne zur Verfügung
(02.05.2021) Frau Ebert hat sich viel Zeit für meine Beratung genommen und es konnten alle Fragen direkt mit Empfehlungen geklärt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Kempke
gut
Rechtsanwältin Britta Kempke
Kanzlei Britta Kempke, Unter den Eichen 58, 12203 Berlin 6972.7763987107 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Britta Kempke
aus 42 Bewertungen Frau Kempke hat uns in der Corona Zeit telefonisch super beraten, auch vorher sehr gut beraten. Jederzeit wieder . … (27.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Björn Wesler
Rechtsanwalt und Notar Björn Wesler
KTH & Partner | Rechtsanwälte und Notar, Fürst-Leopold-Allee 49, 46284 Dorsten 6638.4809704749 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Björn Wesler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Sachlich fundierte Antworten, die klar positioniert wurden. (20.08.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Klaus
Rechtsanwalt Oliver Klaus
Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB, Hohenzollernring 57, 50672 Köln 6673.8440610137 km
Anwälte für Berufsunfähigkeit. Mit über 450 Mandaten jährlich gehören wir zu den erfahrensten Anwälten für Berufsunfähigkeit.
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Klaus vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
(13.09.2021) Obwohl unsere Rechtsschutzversicherung eine telefonische Erst-Rechtsberatung übernommen hätte, hat Herr Ostheim diese …
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Nirschl
Rechtsanwalt Klaus Nirschl
Kanzlei Klaus Nirschl, Große Ulrichstr. 59, 06108 Halle (Saale) 6949.8640022163 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Nirschl ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(24.09.2020) Herr Nirschl hat uns erstklassig vertreten und unsere Forderung eingetrieben, die wir schon fast aufgegeben hatten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Junghans
Rechtsanwalt Tino Junghans
EurAA - Anwälte für Arbeitnehmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Wildenloslinie 57 A, 26188 Edewecht 6633.1499194149 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Tino Junghans
(10.02.2022) Die Nummer 1 in Oldenburg für Arbeitsrecht.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Müller
Rechtsanwältin Anke Müller
Rechtsanwälte Göppel & Müller, Käthe-Kollwitz-Str. 1c, 99734 Nordhausen 6878.7831633358 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Müller - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
(25.03.2023) Zeitnaher Termin Umfangreiche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klinger
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Klinger
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Klinger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Ich bin mit der schnellen, freundlichen und kompetenten Beratung sehr zufrieden. Es wurden keine falschen Hoffnungen … (11.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fertig
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Fertig
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Fertig, Aschaffenburger Straße 148, 63773 Goldbach 6863.9071665424 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Fertig
aus 27 Bewertungen Herr Fertig, hat sich mein anliegen angenommen, und mich sehr gut in meinem Anliegen beraten und gehandelt. Ich habe … (05.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Gerlach
sehr gut
Kanzlei Katja Gerlach, Hammerschmidt Allee 27, 51789 Lindlar 6695.394052771 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Gerlach
aus 26 Bewertungen Frau Gerlach hat mich bezüglich eines Widerspruches zur Rückstufung meines GdB sehr erfolgreich vertreten. Sie war … (23.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Schmid
Rechtsanwältin Kerstin Schmid
Kanzlei Kerstin Schmid, Fehlingstr. 23, 47877 Willich 6629.5669167222 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Kerstin Schmid
Profil-Bild Rechtsanwältin Cordula Haggeney
sehr gut
Rechtsanwältin Cordula Haggeney
Kanzlei vor Ort, Lothringer Straße 60, 46045 Oberhausen 6641.2661249723 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Cordula Haggeney vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 10 Bewertungen Frau Arnold vergibt Termine selbst und macht sich ein umfassendes Bild vom Anliegen. Sie hat mir Wege und … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Erlach
Kanzlei Olaf Erlach, Friedrich-Engels-Str. 18, 03238 Finsterwalde 7044.1196760378 km
Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Olaf Erlach
(29.10.2024) Das Thema hat sich selbst erledigt. Danke für die schnelle Reaktion von Herrn Erlach. Vielen Dank Mit freundlichen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Kuttler
sehr gut
Rechtsanwältin Ines Kuttler
Anwaltskanzlei Kanzlei Kuttler, Ebelstr. 14, 35392 Gießen 6800.3203024091 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Kuttler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Ich hatte sehr schnell ein langes und ausführliche Beratung. Man konnte mir gut weiterhelfen (06.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Heidler
Rechtsanwältin Elke Heidler
Kanzlei Elke Heidler, Bahnhofstr. 11, 12555 Berlin 6988.64746623 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Elke Heidler
aus 5 Bewertungen Es war eine gute Rechtsberatung. Wir werden uns im Streitfall an RA Frau Heidler wenden. Familie Katona (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Ulrich Steuer
Rechtsanwalt Hans-Ulrich Steuer
Bode & Echterling, Herforder Str. 11, 32657 Lemgo 6735.7340702958 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Ulrich Steuer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(11.06.2019) Kann ich 100% empfehlen....
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Makiela
Kanzlei Yvonne Makiela, Rheinstr. 5, 12159 Berlin 6973.6800959321 km
Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Makiela ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 6 Bewertungen Frau Makiela arbeitet auftragsgemäß in abwägung der vor-und nachteile mit einer unglaublichen schnelligkeit und sicher … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Elßner
Rechtsanwältin Anke Elßner
Kanzlei Elßner, Mainstraße 3, 95444 Bayreuth 7013.9535805498 km
WIR FINDEN GEMEINSAM EINE LÖSUNG
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Anke Elßner
(03.01.2024) Frau Rechtsanwältin Elßner hat uns in einer sozialrechtlichen Angelegenheit zu unserer vollsten Zufriedenheit vertreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg
Kanzlei Lutz Lichtenberg, Neuer Markt 10, 42781 Haan 6665.1157008432 km
Ihr Rechtsanwalt im Herzen von Haan.
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg
aus 15 Bewertungen Ich habe mich bei Herrn Lichtenberg gut aufgehoben gefühlt. Nachdem mich mehrere Leute versucht haben auf … (24.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Leibner
Rechtsanwalt Thomas Leibner
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Poststraße 31, 09648 Mittweida 7038.6616540282 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Leibner
(21.08.2019) Die Beratung war stets einwandfrei und auch im Verfahren wurde ich gut rechtlich Vertreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Robin von Eltz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Robin von Eltz
Kanzlei für Soziales Recht, Kurze-Geismar-Straße 41, 37073 Göttingen 6825.4150941531 km
Ich helfe Menschen in Not.
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Robin von Eltz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 43 Bewertungen Sehr kompetent, zuverlässig und vertrauenswürdig. Jederzeit zu empfehlen. (26.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Lange-Ronneberg
sehr gut
Rechtsanwälte Lange-Ronneberg & Papadhopulos, Presselstr. 7, 12167 Berlin 6975.2115254664 km
Fachanwalt Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Lange-Ronneberg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 43 Bewertungen Ruten Tag, ja man hat mir geholfen…..durch die Überlastung bin ich an eine sehr nette Kollegin vermittelt worden. Sie … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
Anwaltskanzlei Lenz-Maar, Wilhelmstr. 12, 35683 Dillenburg 6767.9768883981 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 129 Bewertungen Frau Lenz Maar hat mir schon mehrmals mit Erfolg geholfen. In Ihre Kanzlei fühle Ich mich sehr wohl. Ich komme immer … (19.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Brandes
Kanzlei Sabine Brandes, Lübsche Str. 80, 23966 Wismar 6786.1129776742 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Frau Rechtsanwältin Sabine Brandes ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(07.06.2024) sehr freundlich,sehr kompetent,

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.