1.093 Anwälte für ALG II | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Deuerlein
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Deuerlein
Kanzlei Rainer Deuerlein, Julienstr. 3, 91207 Lauf an der Pegnitz 7021.4112189832 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Rainer Deuerlein vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 25 Bewertungen Erfahren, kompetent und durchsetzungsstark. Hat meine Interessen nach einer überraschenden Kündigung perfekt … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Zacher
Rechtsanwalt Florian Zacher
Greger Woertge Jacob Leidigkeit - Rechtsanwälte, Erfurter Strasse 36, 98693 Ilmenau 6930.9879811045 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Zacher gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Er hat Ahnung von seiner Arbeit. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronny Koch
sehr gut
Rechtsanwalt Ronny Koch
Kanzlei Ronny Koch, Adenauerallee 8, 20097 Hamburg 6721.0234950647 km
Fachanwalt Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Ronny Koch
aus 12 Bewertungen Ich habe meine Unterlagen und Nachweise am 14.07.23 zugesendet. Da ich keine Ablehnung erhalten habe, benötigt Herr … (22.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Müller
Rechtsanwalt Kai Müller
Rechtsanwaltskanzlei Kai Müller, Leisniger Str. 6, 04668 Grimma 7009.6338756441 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Kai Müller
aus 8 Bewertungen Konnte mit der Kanzlei sehr gut zusammen arbeiten und hat sich bei den Gegenseite für mich sehr gut eingesetzt. War … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schäfer
Rechtsanwalt Christian Schäfer
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Arbeitsrecht. Sozialrecht. Ihr Recht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Christian Schäfer
aus 8 Bewertungen Schnelle und aussagekräftige Antwort (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Ross
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Ross
Rechtsanwaltskanzlei Ross & Kühnke, Eckardtstr. 48a, 58453 Witten 6674.3080856852 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Corinna Ross bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 16 Bewertungen Frau Roß hat uns kompetent beraten und vor Gericht vertreten. Das Büro ist professionell aufgestellt. (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Chuya Kojima
sehr gut
Rechtsanwalt Chuya Kojima
BORGELT & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Taubenstr. 22, 40479 Düsseldorf 6649.0159697965 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Chuya Kojima
aus 14 Bewertungen Kompetenter, sympathischer, freundlicher Rechtsanwalt Herr Kojima, sehr gute und kompetente Beratung und Hilfe. … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carina Krautstrunk
sehr gut
Rechtsanwältin Carina Krautstrunk
Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon, Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon 6749.9141856374 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Carina Krautstrunk ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 49 Bewertungen ich möchte ihnen um kurz helfe mit Asylrecht?Um eine Anhörung zu bekommen oder ein Bleiberecht in Deutschland zu … (23.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin H. G. Sonnen
sehr gut
Rechtsanwalt Martin H. G. Sonnen
Kanzlei Sonnen, Hohenzollerndamm 10, 10717 Berlin 6971.8381095125 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin H. G. Sonnen
aus 29 Bewertungen Er hat die rechtliche Problemstellung sehr schnell verstanden und ausgesprochen lösungsorientiert agiert. Der Fall … (25.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk
Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk
DIE KANZLEI Lenz Gebhardt GbR, Mushardstraße 14, 27570 Bremerhaven 6639.5061074418 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Leitenmaier
sehr gut
Rechtsanwältin Ruth Leitenmaier
Kanzlei Ruth Leitenmaier, Hermannsberg 14, 92334 Berching 7058.0765036763 km
"Die Prozessführung im juristischen Sinne sollte die Ausnahme sein, nicht die Regel – nur eine valide Beratung ist der Wegbereiter zur Umsetzung Ihrer Vorhaben."
Fachanwältin Sozialrecht • Medizinrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ruth Leitenmaier – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich ALG II
aus 10 Bewertungen Eine super Anwältin, sehr zu empfehlen. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Kuball
Kanzlei René Kuball, Am Markt 17, 01623 Lommatzsch 7046.0181449319 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt René Kuball gerne zur Verfügung
(03.05.2021) Als gemeinnütziger Verein haben wir Herrn RA Kuball mit der gerichtlichen Durchsetzung zweier finanzieller Forderungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tsalaganides
Rechtsanwalt Michael Tsalaganides
Kanzlei Paul - Boubaris - Tsalaganides, Hölertwiete 4, 21073 Hamburg 6724.1096960461 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Datenschutzrecht • Betriebliche Altersversorgung • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Michael Tsalaganides hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mailänder
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Mailänder
Gabriele Paul & Kollegen, Weiße Herzstr. 10, 91054 Erlangen 6999.1184267471 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Mailänder ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 19 Bewertungen In einer komplizierten Mietrechtsangelegenheit hat Hr. Mailänder mich als Mieterin vertreten. Er ist juristisch krass … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kösters
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kösters
MSBH Büro Lübeck Rechtsanwalt Michael Kösters, An der Untertrave 81-83, 23552 Lübeck 6742.6885042406 km
Erfahrung und Kompetenz
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Kösters
aus 18 Bewertungen Herr Kösters sehr Kompete Beratung,ein Lob auch Ihr freundliches Büro Team. 5 Sterne (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Malte Krieg
sehr gut
Kanzlei Malte Krieg, Halberstädter Str. 115, 39112 Magdeburg 6892.7884102164 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Malte Krieg - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 11 Bewertungen Sehr kompetente Beratung. Hatte soeben ein Gespräch. Sehr nett. Beratung sehr umfangreich. Sollte ich vor dem … (29.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Steffen
Kanzlei Gerhard Steffen, An der Point 4, 83125 Eggstätt 7181.8937172987 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Steffen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kröger
Kanzlei Robert Kröger, Wismarsche Str. 5, 18057 Rostock 6813.2580361726 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Robert Kröger
(14.10.2020) Gute Reaktion, nur in Coronazeiten wäre eine online-Beratung besser, als Kanzleitermine.
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Harfst
Anwaltskanzlei Harfst, Heringsbrunnengasse 9-11, 55118 Mainz 6806.8765031738 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Daniel Harfst für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Sachlich, schnell. Gerne wieder. (22.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Langner
Rechtsanwältin Stefanie Langner
Kanzlei Stefanie Langner, Deisterstr. 20, 31785 Hameln 6760.1625346724 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Stefanie Langner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Wahnfried
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Wahnfried
Neubauer ■ Wahnfried Rechtsanwälte, Bongardstr. 23, 44787 Bochum 6662.9185709191 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Sportrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcel Wahnfried gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Es wurden Pflegekosten eines Pflegedienstes über einen Anwalt bei meinem 93-jährigen Vater nach Ablauf von ca. 2 … (19.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Hanke
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Rechtsanwaltskanzlei Doreen Hanke, Neustädtischer Markt 28, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.404049113 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Doreen Hanke
aus 43 Bewertungen Sehr geehrte Frau Hanke, im Namen unseres Vereins möchten wir uns bei Ihnen für den langen Weg zur Klärung einer … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Titze
Rechtsanwältin Heike Titze
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Heike Titze vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
(15.11.2022) Frau Tietze hat eine offene Art, erklärt alles verständlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Bargob
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Rechtsanwalt Jörn Bargob
Rechtsanwalt Jörn Bargob, Lorentzendamm 20, 24103 Kiel 6687.3649996968 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Jörn Bargob
aus 74 Bewertungen Meine Arbeitgeberin hat mir Regeln auferlegt, die ich nicht erfüllen will. Diese Regeln wurden fast alle vom Anwalt … (28.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.