952 Anwälte für ALG II | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
sehr gut
Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
Kanzlei Elisabeth Pfleger, Frauentorstr. 51 a, 86152 Augsburg 7062.3710297895 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 15 Bewertungen Mit Frau Pfleger habe ich mich jederzeit sehr gut vertreten und beraten gefühlt. Frau Pflegers ruhige Art und ihr … (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Göbe
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Göbe
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Göbe, Sickingenstrasse 7, 10553 Berlin 6969.6642536827 km
Soziales Recht für Jedermann - seit 2011 in Berlin und bundesweit.
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Göbe hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 187 Bewertungen Herr Göbe hat sofort auf mein Anliegen geantwortet (22.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mehmet Mayadali
Rechtsanwalt Mehmet Mayadali
Anwaltskanzlei Mayadali, Oesternforth 2a, 33397 Rietberg 6719.8187324412 km
"Gleiches Recht für alle"
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mehmet Mayadali vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
(24.04.2023) Vielen Dank .. Top
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Grasser Anwaltskanzlei, Stuttgarter Strasse 29, 73430 Aalen 6985.5626875105 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Sylvia Grasser
(26.10.2023) Frau Grasser rief umgehend zurück und nahm sich Zeit, mich in meiner ersten Aufregung geduldig anzuhören, bevor sie …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.349534198 km
"Hart in der Sache, freundlich im Ton, sicher in sich."
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 38 Bewertungen Ich würde sehr schnell und prompt und sehr gut am Telefon beraten.die Informationen waren sehr gut für mich (12.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Petrikowski-Dau
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Petrikowski, Brunowstr. 9, 13507 Berlin 6964.1323759027 km
Fachanwältin Medizinrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Petrikowski-Dau
aus 14 Bewertungen Frau Petrikowski-Dau wurde mir von ihrem ehemaligen Kollegen für ein Verfahren bei der Verkehrsopferhilfe … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Hötling
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Hötling
Kanzlei Lutz Hötling, Zingster Str. 8, 13051 Berlin 6978.0407535712 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Lutz Hötling für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 20 Bewertungen War erst einmal bei ihm aber muss sagen das er mich sehr gut beraten hat und kann ihn nur weiterempfehlen (04.06.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carina Krautstrunk
sehr gut
Rechtsanwältin Carina Krautstrunk
Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon, Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon 6749.9141856374 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Carina Krautstrunk gerne zur Verfügung
aus 52 Bewertungen Wenn ich könnte würde ich Frau Krautstrunk gerne 10 Sterne geben! Sie hat mich immer und zu jederzeit perfekt beraten. … (03.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Smolka
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Smolka
Fachanwalt für Familienrecht & FA für Sozialrecht & FA für Strafrecht, Müggenbusch 14, 39539 Havelberg 6881.8398845892 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Smolka - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 56 Bewertungen Es war der einzige Anwalt von über 30 welcher bereit war mich in einer Bußgeldsache vom Jobcenter MD zu vertreten!!! … (28.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
Kanzlei Tölle & Melchior, Moltkestr. 2, 32756 Detmold 6739.4101555846 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
(10.08.2020) guter anwalt ruhig selbsterklärend
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Haug
Rechtsanwältin Anette Haug
Kanzlei Haug, Pariser Str. 120, 55268 Nieder-Olm 6807.2713967123 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Anette Haug für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Super vorbereitet im persönlichen Gespräch. Danke. (07.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maximiliane Heinrich
sehr gut
Kanzlei Maximiliane Heinrich, Roßmayrgasse 9½, 85435 Erding 7130.0483714204 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Maximiliane Heinrich ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 28 Bewertungen Hilfestellung in einer Angelegenheit mit einer Krankenkasse. (09.01.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Kubach
gut
Rechtsanwalt Dieter Kubach
Kubach Rechtsanwälte, Ernst-Thälmann-Str. 69, 15562 Rüdersdorf bei Berlin 6998.6140607831 km
idem ius omnibus (gleiches Recht für Alle).
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Kubach ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 13 Bewertungen Ich bin schon über 20 Jahre bei h. Kubach so ein toller Anwalt wie h. Kubach gibt es nicht nochmal ich habe viele … (29.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ortwin Krause
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ortwin Krause
Kanzlei Ortwin Krause, Ritterstr. 23, 25524 Itzehoe 6673.1356841391 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ortwin Krause bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 41 Bewertungen Nachdem mich Herr Dr. Krause vor ein paar Jahren schon erfolgreich in einer Mietangelegenheit vertreten hat, habe ich … (09.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Werler
Rechtsanwältin Claudia Werler
Anwaltskanzlei Werler & Bielefeld, Leipziger Str. 25A, 08056 Zwickau 7024.799335682 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Werler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Eine gute Anwältin hilft direkt wenn man bescheid sagen tut (13.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Litschner
sehr gut
Anwaltskanzlei Litschner, Fleyer Straße 89, 58097 Hagen 6684.900624329 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt René Litschner
aus 11 Bewertungen Herr Litschner ist ein super Anwalt! Er antwortet schnell, ist äußerst hilfsbereit und überzeugt mit seiner hohen … (29.01.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Mayer
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Rechtsanwältin Elena Mayer
Kanzlei Elena Mayer, Schlossmühlendamm 11, 21073 Hamburg 6724.1102448689 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Elena Mayer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 24 Bewertungen Ich rate jedem, der einen Verkehrsunfall hatte, zu Frau Meier zu kommen Denn sie hat bereits alle Lösungen und nimmt … (17.02.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Bastian
sehr gut
Rechtsanwältin Doreen Bastian
Rechtsanwältin Doreen Bastian, Kuno-Liesenberg-Kehre 17, 22844 Norderstedt 6710.1366392233 km
Wenn es sich um Wahrheit und Gerechtigkeit handelt, gibt es nicht die Unterscheidung zwischen kleinen und großen Problemen.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Doreen Bastian
aus 80 Bewertungen Frau Bastian hat mir in meiner Angelegenheit schnell und kompetent geholfen. Zudem hat sie mir mehrere Optionen … (02.06.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophie Viertel
Rechtsanwältin Sophie Viertel
Wagner Brandhoff Viertel Fachanwälte, Rudolf-Breitscheid-Str. 11a, 04600 Altenburg 7005.5993551498 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sophie Viertel
(04.01.2023) Erstkontakt war sehr freundlich und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Eve Neugaertner
Rechtsanwältin Eve Neugaertner
Kanzlei Eve Neugaertner, Präsidentenstr 40, 16816 Neuruppin 6917.405109409 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Eve Neugaertner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
(13.03.2025) Das erste Gespräch ist sehr zeitnah erfolgt. Wie es weiter geht und ob meine Interessen unterstützt/durchgesetzt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wortmann
Rechtsanwalt Christoph Wortmann
Anwaltskanzlei Wortmann, Mittelstr. 74, 58285 Gevelsberg 6678.5069774946 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Wortmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Vorwerg
Rechtsanwältin Anna Vorwerg
Kanzlei Lehnert & Vorwerg Rechtsanwältinnen, Industriestr. 49, 04229 Leipzig 6980.7815367148 km
Ich berate Sie gern in der Kanzlei Lehnert & Vorwerg Rechtsanwältinnen im Arbeits- und Sozialrecht. Online-Terminvergabe möglich!
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anna Vorwerg gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Zeitnahen Rückruf erhalten und das weitere Vorgehen besprochen. Super ! Alles weitere wird in Abhängigkeit Dritter … (22.02.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Stender
gut
Rechtsanwältin Gabriele Stender
Anwaltskanzlei Stender, Mülheimer Str. 61, 47058 Duisburg 6638.7107753717 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Stender bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 14 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden,Sie ist Sehr fürsorglich und kraftvoll (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara von Hobe
Rechtsanwältin Barbara von Hobe
Anwaltshaus Gladenbach, Giessener Str. 1, 35112 Fronhausen 6794.7361262058 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Barbara von Hobe

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.