1.104 Anwälte für ALG II | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Flake
Kanzlei Pascal Flake, Kasseler Str. 40-42, 34308 Bad Emstal 6800.1759509525 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Pascal Flake
aus 7 Bewertungen Sehr kompetent und hat sich für die Beratung viel Zeit genommen. (22.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Pfeifer
Rechtsanwältin Andrea Pfeifer
Pfeifer Rechtsanwälte, Schleizer Str. 12, 13055 Berlin 6979.3894455002 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Pfeifer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
(16.04.2024) Rechtsanwalt Pfeifer ist klasse, kompetent, fachpräzise, verständlich und empatisch. Er hat sich viel Zeit für meine …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kersten Wolf
Kanzlei Kersten Wolf, Fahrmannstraße 4, 97299 Zell am Main 6916.4584973756 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kersten Wolf
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Tilch
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Tilch
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Blick für das Wesentliche“
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Tilch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 11 Bewertungen Nach Ablehnung der Kostendeckung durch die Rechtschutzversicherung hatte die Kanzlei die Kommunikation übernommen. … (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Heidler
Rechtsanwältin Elke Heidler
Kanzlei Elke Heidler, Bahnhofstr. 11, 12555 Berlin 6988.64746623 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Elke Heidler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Es war eine gute Rechtsberatung. Wir werden uns im Streitfall an RA Frau Heidler wenden. Familie Katona (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Wessels
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Wessels
Klatt & Wessels Bremen-City, Hinter der Mauer 9, 28195 Bremen 6674.6651359213 km
Ihr kompetenter Ansprechpartner für Forderungen gegenüber der BG und Rentenversicherung
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Wessels ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 89 Bewertungen Ich wurde sehr professionell und erfolgreich von Herrn Wessel vertreten! Vielen Dank dafür - klare Empfehlung! O.V. (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. iur. Agnieszka Wisniewska LL.M.
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Agnieszka Wisniewska, Kurfürstendamm 72, 10709 Berlin 6970.3568024289 km
Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Mag. iur. Agnieszka Wisniewska LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 15 Bewertungen Super schnelle Reaktion und kompetente Beratung, kann man auf jeden Fall empfehlen (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wecks
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Wecks
Anwälte Wecks, Karl-Grillenberger-Str. 3a, 90402 Nürnberg 7011.2845542071 km
Ihre sozialen Rechte umfassend verwirklichen!
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Datenschutzrecht • Betriebliche Altersversorgung
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Wecks
aus 26 Bewertungen zügig einen Termin bekommen (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Kapust
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Kapust
Rechtsanwälte Kapust, Jägerallee 29, 14469 Potsdam 6961.1676819037 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Kapust ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 18 Bewertungen Super und gründlich (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Herberg
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Herberg
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Herberg bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 44 Bewertungen Das Verfahren mit dem DRV -Bund am Sozialgericht DD ging über mehrere Jahre . Was RA Matthias Herberg auszeichnet ist … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Labus
Rechtsanwältin § Betreuungsbüro Miriam Labus, Düsseldorfer Landstraße 17, 47249 Duisburg 6639.4723234485 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Miriam Labus ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(27.02.2019) Hat zugehört und gleich losgelegt, es gab durch ihre gute Arbeit eine Lösung für beide Parteien..!! Kann ich nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Günther Winkelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Günther Winkelmann
Dr. Granzin Rechtsanwälte, Wandsbeker Zollstr. 19, 22041 Hamburg 6723.4290660422 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Günther Winkelmann
aus 26 Bewertungen Es wurde meinerseits eine Anfrage gestellt , diese Zeitnah mit der Bitte um Unterlagen beantwortet. Dann wurde mir … (05.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff
Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff
Kanzlei Höfler-Loff, Buchholzstr. 49, 06618 Naumburg (Saale) 6959.1536530742 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff
aus 5 Bewertungen Alles sehr top würde nie wieder wechseln (05.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk
Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk
DIE KANZLEI Lenz Gebhardt GbR, Mushardstraße 14, 27570 Bremerhaven 6639.5061074418 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Bachmann-Heinrich
sehr gut
Rechtsanwältin Annett Bachmann-Heinrich
Kanzlei Annett Bachmann-Heinrich, Bonhoefferplatz 11, 01159 Dresden 7078.6741691736 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Annett Bachmann-Heinrich
aus 27 Bewertungen Frau Bachmann-Heinrich hat mich sehr kompetent, empathisch, und mit klaren und verständlichen Aussagen beraten und die … (02.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
sehr gut
Kanzlei Dirk Helmenstein, Steinstr. 9, 51645 Gummersbach 6707.7446005013 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Helmenstein ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 11 Bewertungen Herr helmenstein konnte mir wegen seinem urlaub zwar nicht konkrett helfen, aber super das er auch in seinem urlaub … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aileen Scholz
sehr gut
Rechtsanwältin Aileen Scholz, Teterower Ring 43, 12619 Berlin 6985.3537934759 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Aileen Scholz
aus 14 Bewertungen Sie ist freundlich und hilfsbereit. Da ich Sie erst kennengelernt habe, kann ich nicht all zu viel sagen. (27.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Siewertsen
Kanzlei Linda Siewertsen, Amtsweg 12, 25856 Hattstedt 6613.6401829171 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Linda Siewertsen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Kadir Akduman
sehr gut
Kanzlei Akduman, Herrenstr. 14, 76133 Karlsruhe 6868.7880360929 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kadir Akduman im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Ich habe langen Weg mit Rechtsanwalt Herr Akduman durchgegangen. Angefangen mit Scheidung beenden mit mehreren … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Harfst
Anwaltskanzlei Harfst, Heringsbrunnengasse 9-11, 55118 Mainz 6806.8765031738 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Harfst
aus 9 Bewertungen Sachlich, schnell. Gerne wieder. (22.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Senftleben
Rechtsanwältin Kerstin Senftleben
Rechtsanwaltskanzlei Kerstin Senftleben, Kastengasse 14, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.4607024964 km
Betreuungsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Kerstin Senftleben für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriela Schulze-Hürter
Rechtsanwältin Gabriela Schulze-Hürter
Rechtsanwaltskanzlei Schulze-Hürter, Thomas-Mann-Str. 49a, 53111 Bonn 6694.218427916 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriela Schulze-Hürter
(19.02.2019) Frau Schulze-Hürter empfing uns unkompliziert und partnerschaftlich, "auf Augenhöhe". Sie nahm sich Zeit, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Becker
Anwaltskanzlei Stephan Becker, Schöne Allee 9a, 99867 Gotha 6904.8399875278 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Becker bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Reaktion auf die Anfrage mit Terminvereinbarung (26.11.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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