1.104 Anwälte für ALG II | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kill
Kanzlei Robert Kill, Wilhelmstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Robert Kill
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Blöcher
Rechtsanwalt Bernd Blöcher
Kanzlei Alberts & Büttner, Hagener Str. 35, 58642 Iserlohn 6693.2295514549 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Blöcher unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(01.12.2020) Erster eindruck sehr positiv und halt das Ende abgewarten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Müller
Anwaltskanzlei Birgit Müller, Museumstr. 14, 72458 Albstadt 6953.0649581399 km
Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Müller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Frau Müller ist sehr gut aufgestellt, was Ihre Beratung betrifft. Sie erklärt die verschiedenen Möglichkeiten die … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aileen Scholz
sehr gut
Rechtsanwältin Aileen Scholz, Teterower Ring 43, 12619 Berlin 6985.3537934759 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Aileen Scholz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 14 Bewertungen Sie ist freundlich und hilfsbereit. Da ich Sie erst kennengelernt habe, kann ich nicht all zu viel sagen. (27.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Bergemann
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Bergemann
Rechtsanwaltskanzlei Bergemann, Meitzendorfer Str. 1, 39179 Barleben 6888.4204847552 km
Ihr Erfolg ist mein Ziel!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mark Bergemann
aus 27 Bewertungen Bin absolut zufrieden mit freundlicher und kompetenter Beratung sowie der geleisteten Arbeit, die zum positiven … (06.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
Kanzlei Schmanns, Apostelnstr. 2, 50667 Köln 6674.3625088927 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
aus 82 Bewertungen Fr.Schmanns hat mich gegen BG vertreten, das war ein harter Kamp. Am Ende Sie hat den Fall auf meine Sinne erledigt, … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Hiller
sehr gut
Rechtsanwältin Astrid Hiller
Fachkanzlei Dr. Hollitzer, Holtenauer Str. 114a, 24105 Kiel 6686.6723413037 km
Den Wind kann man nicht ändern, aber die Segel anders setzen.
Fachanwältin Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Astrid Hiller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 14 Bewertungen Ein offenes Ohr und viel Erfahrung führen zu erreichbaren Zielsetzungen. Die Erreichbarkeit könnte etwas optimiert … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Joachim Gerhards
Rechtsanwalt und Notar Joachim Gerhards
Kanzlei Gerhards, Leinenweberstr. 2, 31789 Hameln 6759.6097297122 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Notar Joachim Gerhards für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Haardt
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Haardt
Rechtsanwalt Haardt, Wittener Straße 2, 44789 Bochum 6663.4872274377 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christian Haardt
aus 15 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und kurzfristige Rückmeldung zwischen Weihnachten und Neujahr! (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Schlippes
Kanzlei Andrea Schlippes, Karl-Heinrichs-Ulrichs-Str. 14, 10785 Berlin 6972.9843867774 km
Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Andrea Schlippes
(14.05.2024) Frau Schlippes hatte sich meinem Fall kurz und knapp am Telefon mit Sorgfalt angenommen. Besprochen wurde im …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra von Schumann
gut
Rechtsanwältin Petra von Schumann
Storsberg und von Schumann, Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim 6817.1122577437 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Petra von Schumann - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 14 Bewertungen Frau von Schumann hat mich kompetent und mitfühlend beraten und vertreten. Meine Scheidung wurde so problemlos … (23.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
Kanzlei Philipp / RA Münnighoff, Grabelohstr. 220, 44892 Bochum 6670.8022575725 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
aus 21 Bewertungen Der war sehr freundlich und hilfsbereit (22.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Matschewski
Kanzlei Matschewski, Möllendorffstr. 45, 10367 Berlin 6979.0725375105 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Matschewski
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Schreiner
Rechtsanwältin Birgit Schreiner
Rechtsanwälte Prof. Dr. med. Gaidzik, Am Baumberger Hof 23, 48161 Münster 6656.8117887456 km
Fachanwältin Medizinrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Birgit Schreiner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Kanzlei Hubertus Strüber, Industriestr. 6, 83395 Freilassing 7224.2225889828 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hubertus Strüber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(30.11.2023) gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Rieck
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Rieck
Bezler Rieck Rechtsanwälte, Mittelbachstraße 29, 73430 Aalen 6985.2468770555 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Rieck vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 27 Bewertungen Herr Rieck hat mich in meiner Arbeitsrechtssache sehr umfassend und kompetent beraten. Er hat nicht nur das Beste für … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Zahra Oubensalh
sehr gut
Rechtsanwältin Zahra Oubensalh
Kanzlei Oubensalh, Lister Meile 27, 30161 Hannover 6767.8547017207 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Zahra Oubensalh
aus 194 Bewertungen Frau Oubensalh hat uns in einem Asylverfahren vertreten und konnte eine Abschiebung verhindern. Sie hat immer auf … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Kraus
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Kraus
Kanzlei Melle, Herrenteich 85, 49324 Melle 6694.0255503131 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Kraus ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 12 Bewertungen Mein Anliegen hat Frau Kraus zur Kenntnis genommen und wird sich darum kümmern . (21.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Mesch
sehr gut
Hoinkis & Partner, Grubenstr. 1, 18055 Rostock 6814.4512384442 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Mesch
aus 10 Bewertungen Eigentlich sollte dieses Problem ohne großen Widerstand eines Vermieters gelöst werden können. Aber was kann sich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Charlotte Lauser
Rechtsanwältin Dr. Charlotte Lauser
Macho-Lauser Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Dr.-Gerhard-Hanke-Weg 31, 85221 Dachau 7102.3224330606 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Charlotte Lauser ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
(29.04.2021) Frau Dr. Lauser, hat auf meine Anfrage sehr gut geantwortet. Danke !
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Schwier
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kerstin Schwier, Markt 23, 04680 Colditz 7020.0789922676 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Schwier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 60 Bewertungen Mit Frau Schwier an meiner Seite habe ich mich bei der Verhandlung sehr gut gefühlt. Ich wurde sehr gut beraten und … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Buchmeier
Rechtsanwalt Rudolf Buchmeier
Rechtsanwalt Buchmeier, Bergstr. 4, 85461 Grünbach 7134.9628054362 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Rudolf Buchmeier unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kösters
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kösters
MSBH Büro Lübeck Rechtsanwalt Michael Kösters, An der Untertrave 81-83, 23552 Lübeck 6742.6885042406 km
Erfahrung und Kompetenz
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Michael Kösters
aus 18 Bewertungen Herr Kösters sehr Kompete Beratung,ein Lob auch Ihr freundliches Büro Team. 5 Sterne (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartmut Bartholomaeus
Rechtsanwalt Hartmut Bartholomaeus
Rechtsanwaltskanzlei Bartholomaeus, Eppenhauserstr. 93, 58093 Hagen 6686.4703576843 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hartmut Bartholomaeus für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Herr Bartholomaeus zeigt sich sehr interessiert und wirklich bereit einer zu helfen. Rechtsschutzversicherung spielt … (04.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.