341 Anwälte für Anerkenntnisurteil | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Siepmann
Rechtsanwalt Reinhard Siepmann, Westfalenstr. 71, 58636 Iserlohn 6699.6948556976 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Siepmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Anerkenntnisurteil
(06.11.2014) Super Anwalt alles schnell und unkompliziert erledigt.
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Kanzlei Johannes Stenzel, Marktstraße 21, 65183 Wiesbaden 6800.1825343861 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Stenzel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Anerkenntnisurteil
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
Media Kanzlei, Hanauer Landstraße 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Zivilprozessrecht • IT-Recht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Anerkenntnisurteil steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M. gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Spezialisiert auf das Urheber- und Medienrecht ist diese Kanzlei uneingeschränkt zu empfehlen. Besonders Frau … (19.04.2024)
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Rechtsanwalt Stephan Stöcker
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Stöcker - Ihr juristischer Beistand im Bereich Anerkenntnisurteil
aus 20 Bewertungen Ich möchte für die hervorragende Arbeit von Stöcker bedanken. Schneller und unkomplizierter kann eine Rechtsberatung … (25.03.2024)
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Rechtsanwältin Christine Hugendubel
Rechtsanwälte Otto Hugendubel Emmert, Herzogspitalstr. 3, 80331 München 7118.8124788431 km
Seit 26 Jahren als Expertin im Versicherungsrecht für Sie tätig.
Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Anerkenntnisurteil hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Hugendubel
aus 12 Bewertungen Frau Hugendubel hat mich in einer zivilrechtlichen Sache vertreten und beraten. Ich habe mich von Anfang an gut … (22.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Anerkenntnisurteil

Fragen und Antworten

  • Anerkenntnisurteil: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Anerkenntnisurteil sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Anerkenntnisurteil: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Anerkenntnisurteil umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Anerkenntnisurteil und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Ein Anerkenntnisurteil ergeht im Zivilprozess, wenn der Beklagte erklärt, dass der eingeklagte Anspruch besteht und er ihn so anerkennt. Der Beklagte wird dann ohne weitere Prüfung der Forderung durch das Gericht dem Klageantrag entsprechend verurteilt. Geregelt ist das Anerkenntnisurteil in § 307 Zivilprozessordnung (ZPO).

Das Anerkenntnis ist Prozesshandlung, die von keiner Bedingung abhängig gemacht werden kann. Besteht Anwaltszwang, wie vor dem Landegericht oder Oberlandesgericht, muss auch das Anerkenntnis von einem Anwalt erklärt werden. Ohne bevollmächtigten Rechtsanwalt ergeht ggf. ein Versäumnisurteil. Ein Teilanerkenntnis und entsprechendes Teilanerkenntnisurteil ist möglich, wenn nur ein selbstständiger Teil des Streitgegenstandes anerkannt wird.

Anerkenntnis, Geständnis und Verzicht

Ein Anerkenntnis ist weniger als ein Geständnis. Beim Anerkenntnis wird der eingeklagte Anspruch des Klägers anerkannt - wie eine Forderung von 100 Euro. Dagegen betrifft ein Geständnis nur einzelne Tatsachen, beispielsweise dass eine Unterschrift unter einen Kaufvertrag gesetzt wurde. Ob sich daraus schon ein fälliger Zahlungsanspruch ergibt, ist mit einem Geständnis noch nicht geklärt. Stattdessen könnten auch Mängelrechte oder Ähnliches entgegenstehen. Entsprechend kann bei einem Geständnis über einzelne Tatsachen kein zivilrechtliches Urteil ergehe, bei einem Anerkenntnis der Klageforderung schon.

Gegenstück zum Anerkenntnisurteil ist das Verzichtsurteil. Hier erklärt der Kläger den Verzicht auf einen zunächst geltend gemachten Anspruch. Hier wird die Klage, ebenfalls ohne weitere Prüfung durch das Gericht, auf Antrag des Beklagten abgewiesen. Ist die Rechtslage weniger eindeutig und einigen sich die Parteien irgendwo dazwischen, wird regelmäßig der Prozess per Vergleich beendet.

Kosten des Anerkenntnisurteils

Durch das Anerkenntnis lassen sich Kosten sparen, wenn keine realistische Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Zum einen reduzieren sich die Gerichtskosten, da ein Anerkenntnisurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe auskommt. Das spart dem Gericht Arbeit und wird mit einer Gerichtskostenreduzierung um zwei Drittel belohnt.

Zum anderen können durch ein Anerkenntnisurteil die Kosten dem Kläger auferlegt werden, obwohl der den Prozess gewinnt und damit eigentlich einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Beklagten hätte. Voraussetzung ist aber ein sogenanntes sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO. Dabei darf der Beklagte keinen Anlass zur Klage gegeben haben und muss den Anspruch sofort anerkennen.

Aus Klägersicht sollte, selbst wenn im Einzelfall rechtlich nicht notwendig, vor jeder Klage ein Schreiben, eine Mahnung oder Abmahnung erfolgen. Dadurch kommt der Schuldner und spätere Beklagte regelmäßig in Verzug und hat auch bei einem späteren Anerkenntnis vor Gericht die Prozesskosten zu tragen.

(ADS)

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