414 Anwälte für Asyl | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Grauel
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Grauel
G+M Rechtsberatung Dr. Gebhardt + Moritz, Weil + Collegen, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda 6863.681568317 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Asyl beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Grauel
aus 13 Bewertungen Unsere Erfahrung mit RA Frau Graul sind sehr gut. Ebenfalls positiv ist die zeitliche Abfolge der Beratung. Gerade im … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tuba Mert
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei MERT, Weißhausstraße 21, 50939 Köln 6674.5364497244 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Tuba Mert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Asyl
aus 25 Bewertungen Çok yorucu ve yıpratıcı geçen ve yaklaşık 11 ay süren oturum izni müracaatımın yaşadığı tıkanıklığı, 2 hafta gibi kısa … (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Oriane Lafargue LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Oriane Lafargue LL.M.
Lafargue Rechtsanwaltskanzlei, Fellnerstraße 7-9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4580860007 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Asyl bietet Frau Rechtsanwältin Oriane Lafargue LL.M.
aus 24 Bewertungen Ich muss sagen nach 16 Jahre dass ich mit vielen Anwalt im Verbindung Gesetzen und kein könnte mir helfen,ich war fast … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kin
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Kin
kin· dimitrow Rechtsanwälte GbR, Schwarzenbergstr. 21, 21073 Hamburg 6723.7924413965 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • eBay & Recht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Asyl bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Kin
aus 65 Bewertungen Schnelle Antwort auf eine Rechtsfrage, nett und freundlich. Hilfreiche Beratung. Besser geht nicht! Ich bin sehr … (03.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke
Kanzlei Kloke, Melanchthonstr. 14, 10557 Berlin 6971.8129279285 km
Verteidigung - Ihr Gutes! Recht
Strafrecht • Opferhilfe • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Asyl bietet Frau Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke
aus 12 Bewertungen Sehr freundliche, kompetente Anwältin. Schnelle Terminfindung, seriöses Auftreten, auch wenn die Nerven blank liegen, … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Herbert Hannappel
Rechtsanwalt Herbert Hannappel
Rechtsanwaltskanzlei Hannappel, Sonnenwall 45-47, 47051 Duisburg 6637.4162167214 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Herbert Hannappel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Asyl
aus 6 Bewertungen 100% (22.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Asyl

Fragen und Antworten

  • Asyl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Asyl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Asyl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Asyl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Asyl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Asyl gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) genießen in ihrem Herkunftsland politisch verfolgte Personen. Als einziges Grundrecht steht das Asylrecht nur Ausländern zu. Grundsätzlich muss der Asylantrag im Einreiseland gestellt werden. Das heißt, wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereist ist, erhält in Deutschland regelmäßig kein Asyl. Stattdessen muss der Asylsuchende den Antrag in dem ersten sicheren Drittstaat stellen, in den er eingereist ist. Zuständig für Asylfragen in Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Anspruch auf Asyl hat, wer wegen seiner politischen Überzeugung im Herkunftsland verfolgt worden ist bzw. dem bei Abschiebung dorthin Verfolgung droht. Zudem gibt es sogenannten Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, wenn Leben oder Freiheit wegen der Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht ist. Als Verfolgung gelten insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das kann die Anwendung von Gewalt, Diskriminierung durch unverhältnismäßige Strafverfahren oder diskriminierende Strafen sein. Dabei müssen die Maßnahmen nicht zwingend von einer Behörde, einem Gericht oder der Polizei ausgehen. Auch mangelnde Hilfe von staatlicher Seite kann im Einzelfall einen Asylanspruch auslösen, wenn Gewalt beispielsweise von anderen religiösen oder politischen Gruppen ausgeübt und von staatlicher Seite geduldet wird.

Wer seinen Asylanspruch geltend machen will, muss den Asylantrag bei einer Außenstelle des BAMF stellen. Regelmäßig erfolgt die erste Meldung bei der örtlichen Polizei, Ausländerbehörde oder sonstigen staatlichen Stelle. Die verweisen den Antragsteller dann an die nächstgelegene Außenstelle des BAMF weiter, wo sich dieser umgehend zu melden hat. Dort wird der Asylbewerber registriert. Dabei können bereits Daten zu Person und Familie, zu Herkunftsland und dem Weg nach Deutschland erhoben werden.

Während das Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) läuft, gibt es eine sogenannte Aufenthaltsgestattung, die eine Abschiebung vor Entscheidung über den Asylantrag verhindert. Darüber erhält der Asylsuchende eine Bescheinigung, die als eine Art Pass gilt und von ihm mitgeführt werden muss. Der Aufenthalt ist regelmäßig nur in einem bestimmten Gebiet um eine zugewiesene Wohnung erlaubt. Eine Arbeitserlaubnis besteht währenddessen nicht.

Auf den Asylantrag folgt eine Anhörung, in der die Gründe für den Asylanspruch erklärt werden müssen. Hier ist das persönliche Erscheinen des Asylbewerbers erforderlich. Eine Entscheidung über den Asylantrag ergeht dann per Verwaltungsakt durch das BAMF. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Ebenso wie auch im vorherigen Verfahren ist vor den Verwaltungsgerichten die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwar nicht zwingend erforderlich, aber durchaus sinnvoll.

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