484 Anwälte für Aufenthaltserlaubnis | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier
Jakobsmeier & Bröring Rechtsanwälte, Jahnstraße 16, 49413 Dinklage 6656.9399244569 km
Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Aufenthaltserlaubnis bietet Herr Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier
aus 109 Bewertungen Herr Jakobsmeier ist ein Profi auf seinem Gebiet. Es war ein Vergnügen, mit ihm Geschäfte zu machen. Er ist sehr … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Schwerd
sehr gut
Rechtsanwalt Ulf Schwerd, Leipziger Str. 64, 06108 Halle (Saale) 6950.8198059905 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Aufenthaltserlaubnis unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulf Schwerd
aus 81 Bewertungen Ich war sehr zufrieden. Meine Erwartungen wurden übertroffen, kann nur weiterempfehlen. (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Reichert
Kanzlei Reichert, Pfarrgasse 2, 63916 Amorbach 6885.3311044191 km
Fiat iustitia, et pereat mundus!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Reichert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Aufenthaltserlaubnis gerne behilflich
(21.09.2023) Herr Reichert ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Egal bei welchen Rechtsfragen, man fühlt sich bei ihm direkt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Vogelsang
Rechtsanwälte Peter und Björn Vogelsang, Kreyenfeldstr. 65, 44894 Bochum 6668.0421876216 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Björn Vogelsang bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Aufenthaltserlaubnis
aus 7 Bewertungen Er erklärte mir sehr genau, wie man vorgehen muss, um Ansprüche durchsetzen zu können. Ich hätte auch gerne erfahren … (21.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufenthaltserlaubnis

Fragen und Antworten

  • Aufenthaltserlaubnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufenthaltserlaubnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufenthaltserlaubnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Aufenthaltserlaubnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufenthaltserlaubnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Man muss grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn man als Ausländer nach Deutschland einreist. Ausnahmen gelten allerdings für Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU (Europäische Union) bzw. eines Staats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) besitzen. Ihnen kommen die im EU-Recht festgelegten Grundfreiheiten zugute, weshalb sie keinen Aufenthaltstitel, wie z. B. eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder ein Visum benötigen.

Die Aufenthaltserlaubnis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden, wird von der Behörde aber nur befristet erteilt und kann mit einer Arbeitserlaubnis verbunden werden. Ferner kann die Behörde die Aufenthaltserlaubnis - vor allem bei ihrer Verlängerung - mit einer Auflage bzw. Bedingungen erteilen. Wer z. B. an einem Sprachtest im Rahmen der Integration regelmäßig nicht bzw. nicht erfolgreich teilnimmt, muss im schlimmsten Fall mit der Abschiebung rechnen, deren Kosten der Abgeschobene zu tragen hat.

Ein Aufenthaltsrecht wird aber nur aus den explizit im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten Gründen erteilt. So muss der Ausländer z. B. nach Deutschland einreisen wollen, um dort einer Beschäftigung nachzugehen oder um ein Studium bzw. eine Ausbildung zu absolvieren. Doch auch wenn man etwa keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, kann man eine Aufenthaltserlaubnis ferner aus Gründen der Familienzusammenführung beantragen. Auch humanitäre oder politische Gründe können zum Erhalt eines Aufenthaltstitels führen. Wichtig ist, dass der Umzug nach Deutschland tatsächlich erfolgt ist, man also - indem man etwa den Mietvertrag vorlegt - einen deutschen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angegeben hat. In § 69 III Nr. 1 AufenthG sind im Übrigen die Gebühren festgelegt worden, die von der Behörde für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis höchstens verlangt werden dürfen.

(VOI)

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