1.849 Anwälte für Ausgleichsanspruch | Seite 78

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Rechtsanwalt Stefan Mojsic
Rechtsanwaltskanzlei PMP, Vlajkoviceva 12, 11000 Belgrad, Serbien 7888.7799450452 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ausgleichsanspruch bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Mojsic
aus 14 Bewertungen Herr Mojsic hat uns sehr schnell mit der Apostillierung eines Handelsregisterauszuges in Serbien gegen einen … (16.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ausgleichsanspruch

Fragen und Antworten

  • Ausgleichsanspruch: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ausgleichsanspruch sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ausgleichsanspruch: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ausgleichsanspruch umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ausgleichsanspruch und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Der Ausgleichsanspruch ist gesetzlich für den Handelsvertreter in § 89b HGB geregelt. Wird der Handelsvertretervertrag beendet, soll der Ausgleichsanspruch einen Vorteil aufseiten des Unternehmers ausgleichen, der infolge der Tätigkeit des Handelsvertreters entstanden ist.

Denn auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem Handelsvertreter behält der Unternehmer ja den überlassenen Kundenstamm, den ihm der Handelsvertreter durch seine Tätigkeit verschafft hat. Dafür soll der Ausgleichsanspruch dem Handelsvertreter eine angemessene Vergütung gewährleisten, die zusätzlich zur Provision bezahlt wird.

Allerdings sind solche Ausgleichsansprüche nicht auf das Handelsvertreterrecht begrenzt. In der Praxis wird ein solcher Ausgleichsanspruch für Versicherungsvertreter beispielsweise im Versicherungsvertretervertrag vereinbart.

(WEL)

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