1.088 Anwälte für BAföG | Seite 46

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Profil-Bild Rechtsanwalt Raphael Brodda
sehr gut
Rechtsanwalt Raphael Brodda
Kanzlei Brodda & Schulz, Bahnhofstr. 29, 21629 Neu Wulmstorf 6712.8310092637 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Raphael Brodda - Ihr juristischer Beistand im Bereich BAföG
aus 15 Bewertungen Herr Brodda hat mich durch meine Scheidung begleitet. Er ist kompetent, freundlich und sehr empathisch. Vor dem … (13.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Jentzsch
Rechtsanwalt René Jentzsch
Kanzlei Jentzsch, Dresdenerstr. 5a, 04924 Bad Liebenwerda 7032.6042353007 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt René Jentzsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um BAföG
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Antwort. (10.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Oksana Reisch
Kanzlei Oksana Reisch, Kölnische Str. 20, 34117 Kassel 6810.3943736384 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Oksana Reisch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich BAföG
aus 8 Bewertungen Sie war sehr gut und sie hat in der versprochen Zeit mein Fall erfolgreich geschafft (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich BAföG
aus 5 Bewertungen Habe der Anwältin eine Nachricht geschickt, dass ich bereits eine andere Kanzlei beauftragt habe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
Kanzlei Jaeger, Lessingstr. 3, 17033 Neubrandenburg 6907.3644892779 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Rechtsfragen im Bereich BAföG beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
(20.03.2024) Sehr nett Anwältin, sie kümmert sich um alle Belange die man hat.
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bannert
Rechtsanwaltskanzlei Bannert, Kranichstr. 20, 99734 Nordhausen 6878.4254262139 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich BAföG bietet Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert
(19.01.2024) Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert, ist für mich einer der besten Anwälte. Er konnte meinen Fall super lösen. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nathalie Steffens
sehr gut
Kanzlei Nathalie Steffens, Adalbertsteinweg 228, 52066 Aachen 6631.0638719931 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich BAföG hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nathalie Steffens
aus 13 Bewertungen Leider nichts für Medizinrecht (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Hennig
Rechtsanwalt Michael Hennig
RECHTWEBER LEGAL - Kanzlei Dr. Weber & Kollegen - Rechtsanwälte - Fachanwälte, Peter-Irmen-Str. 4, 41352 Korschenbroich 6634.8560820339 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Hennig im Bereich BAföG bietet Beratung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema BAföG

Fragen und Antworten

  • BAföG: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit BAföG sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • BAföG: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema BAföG umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema BAföG und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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§ 3 Abs. 1 SGB I räumt jedem das soziale Recht auf eine individuelle Förderung seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung ein, wenn ihm hierfür die erforderlichen Mittel fehlen.

Dies wird durch die Ausbildungsförderung des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erreicht, da durch diese Sozialleistung Menschen die Möglichkeit gegeben wird, eine angemessene Ausbildung zu erwerben. Auch bei finanziell schwach Gestellten soll dadurch die Chancengleichheit bei der Ausbildung gewährleistet und die Inanspruchnahme der Bildungseinrichtungen sichergestellt werden.

Voraussetzung für die Gewährung von BAföG-Leistungen ist der Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung gemäß § 2 BAföG, wie z.B. der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Abendschulen, Hochschulen etc. Vorrangig wird die Erstausbildung und nur in Ausnahmefällen eine Zweitausbildung gefördert.

Weitere Voraussetzung für Leistungen nach dem BAföG ist die Bedürftigkeit des Auszubildenden, der die Kosten für seinen Lebensunterhalt und die Ausbildung nicht mit eigenem Einkommen und Vermögen bzw. Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder der Eltern decken kann. Die BAföG-Leistungen werden während der Ausbildungsdauer einschließlich eventuell unterrichtsfreier Zeiten gezahlt. Zuständig sind die BAföG-Ämter, die meist bei den Kreisverwaltungsbehörden oder auch bei den Studentenwerken eingerichtet sind.

Das BAföG wird bei Schülern als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei Studenten an höheren Fachschulen (Berufsfachschulen, Fachhochschulen), Akademien und Hochschulen dagegen nur noch zu 50 % als rückzahlungsfreier Zuschuss und zu 50 % als unverzinsliches Darlehen gewährt. Für Bewilligungszeiträume ab dem 01.10.2002 ist die Gesamtdarlehensbelastung auf 10.000 € begrenzt. Damit sollen einkommensschwache Studienanfänger bei Höchstförderung nicht durch eine unübersehbare Schuldenlast davon abgehalten werden, BAföG zu beantragen. Die Dauer des Bezugs ist zeitlich auf Förderungshöchstgrenzen, bezogen auf die Art der Ausbildung, begrenzt. Mit dem sogenannten „Meister–BAföG „ werden nicht akademische Aufstiegsfortbildungen z.B. zum Industrie- oder Handwerksmeister nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) gefördert.

Besonderer Vorteil: Die BAföG-Leistungen sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 11 EStG.

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