1.110 Anwälte für Bedarfsgemeinschaft | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mezele
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Mezele
Kanzlei Thomas Mezele, Bramfelder Chaussee 346, 22175 Hamburg 6721.5018484547 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Mezele ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Bedarfsgemeinschaft
aus 14 Bewertungen Beratung in Bezug auf Kaufvertrag und damit verbundenem Schadensersatzanspruch der abgewendet werden konnte. (23.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Gollor
Rechtsanwaltsbüro Rüdiger Gollor, Rennstr. 45, 32052 Herford 6718.0201745423 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schwerbehindertenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Gollor bietet Rat und Unterstützung im Bereich Bedarfsgemeinschaft
aus 6 Bewertungen Herr Gollor ist ein sehr guter Anwalt.Ich bin mit ihm sehr zufrieden (30.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Dragon
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Rechtsanwalt Rainer Dragon
Kanzlei Rainer Dragon, Wilhelminenstr. 16, 24103 Kiel 6686.9925103374 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Bedarfsgemeinschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Dragon gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Die Verhängung eines Fahrverbotes konnte vermieden werden. Top Anwalt, sehr kompetent, kann ich definitiv … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Dengler
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Rechtsanwalt Max Dengler
up rechtsanwälte, Stettenstr. 10, 86150 Augsburg 7063.369038804 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich Bedarfsgemeinschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Max Dengler
aus 19 Bewertungen Hätte nie gedacht dass ich ein Ohr für mein Anliegen finde. Bis eine Antwort kam dauerte es zwar 2 Tage, aber danach … (25.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Oster
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Oster
Kanzlei Breiter, Dalbergstr. 20, 67122 Altrip 6851.5489875152 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Bedarfsgemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Cornelia Oster
aus 51 Bewertungen Frau Oster ist eine sehr nette Anwältin. Sie berät sehr gut was zu tun ist. Ich würde sie für jedermann … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Quander
sehr gut
Rechtsanwalt René Quander, Nerongsallee 4, 24939 Flensburg 6622.4357791686 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt René Quander bietet im Bereich Bedarfsgemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Herr Quander ist ein sehr netter und hilfsbereiter Mensch, der wirklich bei Problemen zuhört. Man wird sehr gut und … (22.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bedarfsgemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Bedarfsgemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bedarfsgemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bedarfsgemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Bedarfsgemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bedarfsgemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Unter Bedarfsgemeinschaft versteht das Sozialrecht einen oder mehrere in einem Haushalt zusammenlebende Menschen, die gemeinsam wirtschaften. Bei einer Bedarfsgemeinschaft wird der Umstand gegenseitiger Fürsorge dabei aus bestimmten Kriterien hergeleitet. Die Annahme des füreinander Einstehens führt beim Bezug von Sozialleistungen wie ALG II bzw. Hartz IV oder Sozialhilfe bzw. Sozialgeld sowie einen eventuellen Mehrbedarf durch mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dazu, dass nicht dessen individuelles Vermögen und Einkommen, sondern das aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für den Sozialleistungsanspruch maßgebend ist. Das Einkommen und Vermögen eines oder mehrerer Bedarfsgemeinschaftsmitglieder wird dabei auf die von anderen Mitbewohnern beispielsweise erhaltene Grundsicherung für Arbeitssuchende in Form von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld oder Kosten für Unterkunft und Heizung bzw. Wohngeld und andere Leistungen, die ein Leben am Existenzminimum ermöglichen sollen, angerechnet.

Zusammenlebendes Paar und Kinder

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört wenigstens eine hilfebedürftige und erwerbsfähige Person. Außerdem können die Eltern bzw. ein Elternteil zusammen mit dem jeweiligen Partner, dessen erwerbsfähiges Kind unter 25 Jahren im Haushalt lebt und der Hilfe bedarf, zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen. Da eine Bedarfsgemeinschaft nicht auf in Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenlebende Personen beschränkt ist, kann sie auch aus einer so genannten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft bestehen. Diese Lebensgemeinschaft muss nicht unbedingt eine zwischen Mann und Frau geführte Beziehung sein, so dass auch gleichgeschlechtliche Beziehungen zur Annahme einer Bedarfsgemeinschaft führen können. Nicht zuletzt bedeutet das, dass bei einer Trennung oder Ehescheidung ohne Umzug oder zumindest räumlicher Trennung vom Ex-Partner die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft nicht einfach entfällt. Ob das Zusammenleben dabei zur Miete erfolgt oder ein gemeinsamer Haushalt in einer Eigentumswohnung oder einem eigenem Haus geführt wird, ist nicht entscheidend.

Abgrenzung der Bedarfsgemeinschaft von der Wohngemeinschaft

Aus diesen Gründen ist eine Wohngemeinschaft (WG) somit nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Eine WG kann aber zu einer Bedarfsgemeinschaft werden und einzelne WG-Mitglieder können sogar eine Bedarfsgemeinschaft innerhalb der WG bilden. Es reicht dafür aus, wenn nicht verheiratete erwachsene Personen länger als ein Jahr in denselben Immobilien und dort innerhalb gleicher abgegrenzter Räume zusammenleben. Noch vor Ablauf eines Jahres begründet bereits ein gemeinsames Kind, die Versorgung von Kindern und Angehörigen des Partners oder der Partnerin oder die Befugnis über Einkommen und Vermögen des anderen zu verfügen - was bei einem Gemeinschaftskonto der Fall wäre - eine Bedarfsgemeinschaft.

Die Beweislast dafür, dass einer für den anderen nicht einsteht, liegt dabei bei der Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, nicht das Sozialamt muss die Bedarfsgemeinschaft nachweisen, sondern betroffene Personen deren Existenz widerlegen. Eine derartige Beweislastumkehr stellt im Rahmen der Verwaltung eine Ausnahme dar. Das zeigt auch, dass das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft hingegen die Behörde nachweisen muss. Eine solche Haushaltsgemeinschaft kann insbesondere zwischen verwandten und verschwägerten Personen, beispielsweise Geschwistern, bestehen und kann ebenso zur Anrechnung fremden Einkommens und Vermögens auf bestimmte Sozialleistungen führen. Im Übrigen müssen alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bzw. Haushaltsgemeinschaft bei deren fälschlicher Annahme Widerspruch gegen einen entsprechenden Bescheid der Arbeitsagentur einlegen und bei dessen Ablehnung Klage einreichen.

(GUE)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Bedarfsgemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.