1.132 Anwälte für Berufskrankheit | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
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Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
Kanzlei Schmanns, Apostelnstr. 2, 50667 Köln 6674.3625088927 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Berufskrankheit steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing gerne zur Verfügung
aus 82 Bewertungen Fr.Schmanns hat mich gegen BG vertreten, das war ein harter Kamp. Am Ende Sie hat den Fall auf meine Sinne erledigt, … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Zölfl
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Rechtsanwältin Andrea Zölfl
Kanzlei Andrea Zölfl, Friedrich-Ebert-Str. 112, 14467 Potsdam 6961.8129952534 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Berufskrankheit bietet Frau Rechtsanwältin Andrea Zölfl
aus 111 Bewertungen Eine absolut zielstrebige, zielgerichtete sowie kompetente Herangehensweise in der Beratung und Durchführung … (21.03.2024)
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Rechtsanwältin Dora Rother
Rother & Rother Rechtsanwaltskanzlei, Parisstr. 1, 37079 Göttingen 6821.9675418756 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Dora Rother ist Ihr Ansprechpartner für Berufskrankheit
aus 8 Bewertungen Frau Rother ist sehr Kompetent und bringt neben Ihrer Expertise auch einen großen Schuss Menschlichkeit rein. Bin sehr … (15.11.2022)
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Rechtsanwalt Martin Wallbruch
Kanzlei Martin Wallbruch, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Wallbruch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Berufskrankheit
aus 19 Bewertungen Vielen lieben Dank Herr Wallbruch, Sie haben mir so sehr geholfen, das ich nach 2 Jahren endlich mein Geld bekommen … (31.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Berufskrankheit

Fragen und Antworten

  • Berufskrankheit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Berufskrankheit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Berufskrankheit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Berufskrankheit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Berufskrankheit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Berufskrankheit bezeichnet eine Krankheit, die durch eine berufliche Tätigkeit verursacht wird und per Bescheid als solche anerkannt ist. Im Gegensatz zum Arbeitsunfall, der durch ein plötzliches Ereignis verursacht wird, entwickelt sich die Berufskrankheit erst über einen längeren Zeitraum, unter Umständen sogar erst nachdem das Arbeitsverhältnis schon beendet ist.

Typische Berufskrankheiten sind Atemwegserkrankungen oder Lärmschwerhörigkeit, wenn beispielsweise am Arbeitsplatz eine besondere Belastung mit Staub oder Lärm bestand. So führt im Baugewerbe ggf. der Kontakt zu Asbest zur Asbeststaublunge (Asbestose). Aber auch der berufliche Kontakt zu Lösungsmitteln oder anderen chemischen Verbindungen kann eine Berufskrankheit auslösen. Nerven- oder Meniskusschäden sind ebenfalls häufige Berufskrankheiten.

Der Nachweis, wann und wo genau der Schaden erstmals eingetreten ist und wann und wo die genaue Ursache liegt, ist schwierig. Das gilt insbesondere dann, wenn andere Ursachen, z. B. ein privater Hausbau oder die allgemeine Umweltbelastung am Wohnort, ebenfalls als Krankheitsursache in Betracht kommen. Zivilrechtlicher Schadenersatz oder Schmerzensgeld ist nur schwer realisierbar, da eine örtlich und zeitlich konkrete Ursache kaum zu ermitteln ist. Schließlich entsteht die Berufskrankheit schleichend, indem der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz den schädigenden Faktoren langfristig ausgesetzt ist.

Für eine Berufskrankheit ist daher, wie auch für den Arbeitsunfall, die gesetzliche Unfallversicherung in Form der Berufsgenossenschaften zuständig. Damit eine Berufskrankheit im Sozialrecht formal anerkannt werden kann, muss sie in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sein. Daneben ist eine Anerkennung „wie eine Berufskrankheit" möglich. Dabei ist der aktuelle Wissenschaftsstand der Medizin entscheidend.

Der Unfallversicherungsträger stellt das Vorliegen der Berufskrankheit per Bescheid fest, wobei er sich regelmäßig auf ein medizinisches Gutachten stützt. Bei einer anerkannten Berufskrankheit übernimmt die Berufsgenossenschaft dann notwendige Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege. Gegebenenfalls erfolgt intern mit der Krankenversicherung ein Ausgleich. Dazu können der Erkrankte oder dessen Hinterbliebene einen Anspruch auf Rente wegen der Berufskrankheit haben. Die Höhe richtet sich dabei nach der Schwere der Erkrankung.

(ADS)

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