5.716 Anwälte für Betriebsrat | Seite 239

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Rechtsanwalt Martin Bechert
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Herr Rechtsanwalt Martin Bechert vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Betriebsrat
aus 44 Bewertungen Wir haben uns als Betriebsrat von RA Bechert vertreten lassen, um eine BV zu verhandeln. Ein extrem erfahrener Anwalt, … (14.02.2024)
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(19.01.2020) Sehr netter Kontakt super gespräch und schnelle Bearbeitung sehr kurze wartezeiten für einen Termin Liebe Grüße …
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Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Fritz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Betriebsrat
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Herr Rechtsanwalt Uwe Herber bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Betriebsrat
aus 36 Bewertungen Arbeitsrecht, Hohes Maß an fachlicher Kompetenz verbunden mit Freundlichkeit ! Ich würde Herrn Herber jederzeit weiter … (24.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Betriebsrat

Fragen und Antworten

  • Betriebsrat: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Betriebsrat sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Betriebsrat: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Betriebsrat umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Betriebsrat und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als Betriebsrat bezeichnet man in Privatunternehmen ein Organ, das von den Arbeitnehmern gewählt und ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber auf betrieblicher Ebene wahrnimmt.

Vorschriften zum Betriebsrat finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und in zahlreichen weiteren Gesetzen mit arbeitsrechtlichem Regelungsbereich, z.B. im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der Betriebsrat handelt nach außen durch den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter. Verfügt er über viele Mitglieder kann die Geschäftsführung auf den Betriebsausschuss übertragen werden. Zur Entlastung der Betriebsratsmitglieder können weitere Ausschüsse gebildet werden, z.B. der sog Wirtschaftsausschuss, der dann die Betriebsratsmitglieder über komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge des Betriebes informiert.

Die Einsetzung eines Betriebsrates ist ab einer Betriebsgröße von mindestens fünf regulär angestellten Beschäftigten möglich, wenn darunter mindestens drei volljährige Arbeitnehmer sind. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, auch Heim- und Zeitarbeiter, wenn sie mindestens drei Monate im Entleiher-Betrieb eingesetzt sind. Betriebsratswahlen finden regulär alle vier Jahre statt, Ausnahmen greifen etwa bei Betriebsfusionen, Stilllegungen etc.

Die Aufgabe des Betriebsrates ist in § 2 BetrVG verankert, der bestimmt, dass Arbeitgeber und Betriebsrat „vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen" arbeiten. Der Betriebsrat fungiert also als Vermittler zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber und vertritt die Interessen der Belegschaft.

Nach ansteigender Intensität hat der Betriebsrat folgende Rechte:

  • Informationsrecht: In bestimmten Fällen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über geplante Änderungen informieren. Das gilt immer, wenn der Betriebsrat die Information zur Ausübung seines Mitbestimmungsrechtes benötigt, 
  • Anhörungsrecht/Vorschlagsrecht: Der Betriebsrat ist beispielsweise berechtigt, Belange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu bringen.
  • Beratungsrecht: Darüber hinaus steht dem Betriebsrat in einigen Fällen ein Beratungsrecht zu, d.h. er muss vom Arbeitgeber in der Beratungsphase hinzugezogen werden.
  • Widerspruchsrecht: Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers zu widersprechen, z.B. wenn es um eine Kündigung, Änderungen der Arbeitszeit, Urlaubsregelung, Betriebsordnung, Weiterbildungsmaßnahmen und andere Aspekte innerhalb des Betriebes geht.
  • Zustimmungsrecht: In einigen Fällen ist die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich, beispielsweise wenn Änderungen an Personalbögen, persönliche Angaben in Personalbögen gemacht werden sollen.

Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, hat der Arbeitgeber das Recht, die Einigungsstelle anzurufen und die Zustimmung des Betriebsrates ersetzen zu lassen. Zur Einhaltung betriebsverfassungsrechtlicher Grundsätze kann der Betriebsrat Klage bei den Arbeitsgerichten erheben, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllt hat.

Die Einigungsstelle wird bei Bedarf eingerichtet und besteht aus einem unabhängigen Vorsitzenden und zwei Beisitzern, je einen von Arbeitnehmer und einen von Arbeitgeberseite. Bei dem sog. Zwangseinigungsverfahren fällt die Einigungsstelle eine bindende Einigung durch Beschluss, wohingegen im Rahmen des freiwilligen Einigungsverfahrens der Beschluss nur bindende Wirkung hat, wenn dies vereinbart ist. Gegen die Entscheidung der Einigungsstelle kann Klage bei den Arbeitsgerichten eingelegt werden.

Achtung: Auch wenn der Betriebsrat einer Kündigung nicht zugestimmt hat, darf der betroffene Arbeitnehmer nicht auf die Kündigungsschutzklage verzichten, sondern muss seine Rechte als Arbeitnehmer selbst geltend machen. Denn durch den Widerspruch wird die Kündigung nicht sofort unwirksam. Der Arbeitnehmer hat jedoch  gegenüber dem Arbeitgeber einen Weiterbeschäftigungsanspruch bis das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist.

Auf Unternehmensebene wird die Belegschaft vom Gesamtbetriebsrat vertreten, der abteilungsübergreifend die Interessen der Arbeitnehmer wahrnimmt, wenn für alle Betriebe eines Unternehmens eine Entscheidung getroffen werden soll. Er wird nicht gewählt, sondern die jeweiligen Betriebsräte innerhalb des Unternehmens entsenden Vertreter in den Gesamtbetriebsrat.

Auf Konzernebene vertritt der Konzernbetriebsrat die Arbeitnehmerinteressen, der aus zwei Mitgliedern besteht, die von den Gesamtbetriebsräten des Konzerns entsendeten werden. 

Als Jugend- und Ausbildungsvertretung bezeichnet man das betriebliche Vertretungsorgan der Jugendlichen und Auszubildenden, die Anhörungs- und Beteiligungsrechte hat und alle zwei Jahre gewählt wird.

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, dürfen Geschäftsführer, Mitglieder von Personengesellschaften und auch leitende Angestellte nicht im Betriebsrat sein und ihn auch nicht wählen. Die Interessenvertretung leitender Angestellter in einem Betrieb ist der sog. Sprecherausschuss, der je nach Betriebsgröße und Firmenausgestaltung auch auf Unternehmens- und Konzernebene bestehen kann.

Wegen seiner besonderen Position im Betrieb genießt der Betriebsrat gewisse Sonderrechte, die ihm die Erfüllung seiner Aufgabe als Interessenvertreter der Belegschaft erleichtern soll. So kann ein Betriebsratsmitglied etwa nur außerordentlich und nur mit Zustimmung des Betriebsrates gekündigt werden, hat zur Erfüllung seiner Aufgaben als Betriebsrat einen Freistellungsanspruch und einen Weiterbildungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

Der Betriebsrat darf nicht mit dem Personalrat verwechselt werden. Letzterer ist das Vertretungsorgan der im Öffentlichen Dienst Beschäftigten. Gesetzliche Grundlagen zu der Personalvertretung finden sich in den jeweiligen Bundes- und Ländergesetzen.

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