222 Anwälte für Bundeswehr | Seite 4
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bundeswehr
Fragen und Antworten
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Bundeswehr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bundeswehr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Bundeswehr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Bundeswehr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bundeswehr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Der Begriff Bundeswehr umfasst einerseits alle Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und andererseits die zivile Bundeswehrverwaltung. Das Hoheitszeichen der gesamten Bundeswehr ist das stilisierte Eiserne Kreuz.
Geschichte
Nach dem Zweiten Weltkrieg war es für Deutschland schwierig wieder neue Streitkräfte aufzubauen, denn es wurde diskutiert, ob Deutschland nach der Diktatur durch Adolf Hitler überhaupt wieder Truppen aufbauen darf. Im Jahre 1951 wurde unter dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer mit dem damaligen NATO-Oberbefehlshaber Dwight D. Eisenhower eine Ehrenerklärung abgegeben, dass ehemalige Wehrmachtssoldaten in die neuen Streitkräfte eingegliedert werden konnten. Dies war notwendig, da es sonst zu wenige Soldaten, Offiziere und Unteroffiziere für die Gründung der Bundeswehr gegeben hätte. Am 5. Mai 1955 wurde schließlich die Bundeswehr gegründet. Im Anschluss daran erfolgte die nicht unumstrittene Wiederbewaffnung Deutschlands. Die zivile Bundeswehrverwaltung wurde am 7. Juni 1955 gegründet. Am 12. November 1955 wurden die ersten Soldaten der neuen Bundeswehr vereidigt. Als gesetzliche Grundlage der Bundeswehr trat zunächst am 22. Mai 1956, als Ergänzung des Art. 87a Grundgesetz (GG), die Wehrverfassung in Kraft. Am 1. April 1956 wurde das Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) verabschiedet und am 21. Juli 1956 noch das Wehrpflichtgesetz (WPflG). Nach der Wiedervereinigung im Jahre 1990 nahm die Bundeswehr ca. 20.000 Soldaten der ehemaligen nationalen Volksarmee (NVA) der DDR auf.
Führung
Oberbefehlshaber der Bundeswehr im Frieden ist der Bundesminister der Verteidigung. Im Kriegs- bzw. Verteidigungsfalle obliegt dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt. Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, der entweder den Dienstgrad General oder Admiral trägt. Er ist aber kein militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr, denn eine solche Funktion ist in der Bundeswehr unbekannt. Das Hauptquartier der Bundeswehr befindet sich auf der Hardthöhe in Bonn, ein zweiter Dienstsitz ist im sog. Bendlerblock in Berlin eingerichtet.
Verwaltung
Die zivile Bundeswehrverwaltung setzt sich aus der Territorialen Wehrverwaltung und dem Rüstungsbereich zusammen. Nach Art. 87b GG ist die zivile Bundeswehrverwaltung eine eigenständige Bundesverwaltung mit einem eigenen, von der Bundeswehr unabhängigen, Aufbau. Die zivile Bundeswehrverwaltung dient den Aufgaben des Personalwesens, der Deckung des Rüstungsbedarfs und dem sonstigen Sachbedarf der Streitkräfte. Dies alles unterliegt jedoch den Haushaltsgesetzen des Bundes.
Bereiche
Die Bundeswehr ist aufgeteilt in:
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Teilstreitkräfte, mit Heer, Luftwaffe und Marine und
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militärische Organisationsbereiche, zu denen die Streitkräftebasis und der Zentrale Sanitätsdienst gehören und
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zivile Organisationsbereiche (z.B. Seelsorge und Rechtspflege)
Auftrag und Aufgaben
Nach Art. 87a I 1 GG hat die Bundeswehr den Auftrag, Deutschland nach außen zu verteidigen. Das bedeutet konkret, dass die Bundeswehr Deutschland und seine Staatsbürger vor Angriffen, äußeren Gefahren und politischer Erpressung beschützen wird. Nach 1990 traten vorallem Auslandseinsätze, wie z.B. in Afghanistan, in den Vordergrund.
Die Bundeswehr hat nach dem sog. Weißbuch, Stand 2006, den Auftrag:
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die außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern,
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einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen zu leisten,
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die nationale Sicherheit und Verteidigung zu gewährleisten,
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zur Verteidigung der Verbündeten beizutragen und
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die multinationale Zusammenarbeit und Integration zu fördern.
Die Aufgaben der Bundeswehr sind wie folgt festgelegt:
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Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,
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Unterstützung von Bündnispartnern,
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Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger,
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Rettung und Evakuierung,
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Partnerschaft und Kooperation,
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Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle).
Für die Verwendung der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet, sind in Art. 87a II GG strenge Regelungen zu beachten. Dazu müssen zunächst verfassungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Bundeswehr unterstützende Funktionen in bezug auf bereits laufende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen erfüllen. Dazu kann die Bundeswehr, einerseits im Rahmen der Amtshilfe und Organleihe gemäß Art. 35 II GG Hilfe bei einer Naturkatastrophe (z.B. Oderhochwasser) oder einem besonders schweren Unglücksfall leisten, andererseits besteht eine weitere Einsatzmöglichkeit auf deutschem Staatsgebiet nach Art. 87a IV GG i.V.m. Art. 91 II GG.
(WEI)
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