4.736 Anwälte für Ehescheidung | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Spiralski
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Spiralski
Spiralski, Heiliger Weg 67, 44141 Dortmund 6677.2314729865 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Spiralski bietet im Bereich Ehescheidung Rechtsberatung und Vertretung
aus 321 Bewertungen Wie immer eine absolute top Abwicklung zu einem Anliegen, bzw. in meiner rechtlichen Vertretung. (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Albrecht
Rechtsanwalt Thomas Albrecht
Kanzlei Thomas Albrecht, Mindelweg 3, 89343 Jettingen-Scheppach 7032.349030594 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Albrecht bietet Rat und Unterstützung im Bereich Ehescheidung
(08.03.2020) Herr RA Albrecht hat mich in einem Vergleich zu einem Erbfall absolut korrekt und mit viel juristischer Erfahrung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Bauer
Rechtsanwältin Gudrun Bauer
Kanzlei Gudrun Bauer, Ewaldstr. 12, 45699 Herten 6652.3000164241 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Gudrun Bauer
(30.08.2023) Wir kamen mit einer Vorstellung, die für uns ganz einfach war. Der Aha-Effekt kam als Frau Bauer aufzeigte an was wir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Specks
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Specks
Stefan Specks, Goethestr. 30, 40237 Düsseldorf 6650.224242584 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Specks
aus 18 Bewertungen Es wurde mir telefonisch erklärt wie ich welche Schritte unternehmen kann damit war mir schon geholfen . Ein sehr … (21.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carola Schirmer
Kanzlei Schirmer, Manfred-Samusch-Straße 1, 22926 Ahrensburg 6727.5460140901 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Carola Schirmer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Ehescheidung
(01.11.2018) Sehr gute und dem Inhalt zugewandte Beratung, nachhaltig und zukunftsorientiert unter Berücksichtigung verschiedener …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nuray Celedir-Massini
Kanzlei Çeledir-Massini & Kollegen, Schumannstr. 27, 60325 Frankfurt am Main 6824.2355436505 km
Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nuray Celedir-Massini
aus 7 Bewertungen Schnell, freundlich, fachlich (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Anwari LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Maria Anwari LL.M.
Kanzlei Anwari, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main 6824.3626302798 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maria Anwari LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung
aus 14 Bewertungen Wir haben Frau Anwari als eine freundliche und kompetente Anwältin kennengelernt. Ihre Beratung, die sehr ausführlich … (28.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
Rechtsanwaltskanzlei M.S. Clauser, Lange Str 9, 18273 Güstrow 6832.7527086444 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
aus 28 Bewertungen Sehr gute Beratung sehr freundliches Auftreten einfach weiter zu empfehlen (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alois Biebl
sehr gut
Rechtsanwalt Alois Biebl
Kanzlei Biebl Baumann Pengler Thierack, Lappersdorfer Straße 18, 93059 Regensburg 7099.4751895461 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Juristische Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Alois Biebl
aus 15 Bewertungen Herr Biebl ist von Anfang an sehr fokussiert an einen sehr umfangreichen Erbrechtsfall herangegangen und hat mich in … (02.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Körfgen
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Körfgen
Kanzlei Marco Körfgen, Pescher Str. 156, 41065 Mönchengladbach 6630.6153395018 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Marco Körfgen
aus 17 Bewertungen Unkomplizierte schnelle Hilfe. Alle meine Forderungen durchgesetzt. Sehr gute Kommunikation. Gerne gehe ich wieder … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Filbinger-Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Johanna Filbinger-Wagner
Kanzlei Johanna Filbinger-Wagner, Friedenstr. 1, 89073 Ulm 7004.2050505872 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Filbinger-Wagner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Ehescheidung
aus 24 Bewertungen Gute Beratung und souveräne Unterstützung. (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Sander
Rechtsanwalt Stephan Sander
Manfred Terhedebrügge + Stephan Sander Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Pacelliallee 8, 14195 Berlin 6971.2621905648 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Markenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Sander vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
(14.05.2024) Ich kann Herrn Sander sehr empfehlen. Überaus kompetent und freundlich hat er meinen Versorgungsausgleich erfolgreich …
Profil-Bild Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter
Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter
anwaeltehaus-delmenhorst, Yorckstr. 5, 27755 Delmenhorst 6666.8159751546 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Frau Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter
aus 5 Bewertungen Ich bedanke mich für eine sehr kompetente und hilfreiche Rechtsberatung. (14.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Seebald
Rechtsanwältin Monika Seebald
Weyrich Rechtsanwälte PartG mbB, Friedhofstr. 2, 66849 Landstuhl 6794.5726942129 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Monika Seebald gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Rixmann
Kanzlei Christine Rixmann, Dr.-Eberle-Straße 6, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7046.3412463932 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Rixmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Gamm
Rechtsanwältin Svenja Gamm
Kanzlei Svenja Gamm, Klement-Str. 3, 16321 Bernau bei Berlin 6976.4539121958 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Svenja Gamm gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Gleich Termin bekommen. Alles klar. Konnte Termin nicht wahrnehmen meldete mich dann zwecks neuem Termin später. (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
Hofer & Hoynatzky, Burgermühlstraße 1, 85368 Moosburg 7122.713474481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky ist Ihr Ansprechpartner für Ehescheidung
aus 384 Bewertungen Vom ersten Gespräch an waren wir sehr zufrieden, super Kommunikation bei so einem komplexen Thema. Kann ich jedem … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Bogen
Rechtsanwältin Gabriele Bogen
Gabriele Bogen, Friedrich-Engels-Allee 135, 42285 Wuppertal 6671.3626875396 km
" Die Würde des Menschen ist unantastbar, Art. 1 ,I GG "
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Gabriele Bogen
(29.08.2021) Durch Frau Bogen habe ich Gerechtigkeit erfahren .
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolin Postel
Rechtsanwältin Carolin Postel
POSTEL & PARTNER, Heimhuder Straße 71, 20148 Hamburg 6719.0051550241 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Betriebliche Altersversorgung
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Carolin Postel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ehescheidung
(14.02.2023) Rechtsanwältin Postel hat mich nicht nur umfassend fachlich kompetent beraten, sondern ist ein Anwalt auf Augenhöhe. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Pohlers
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Pohlers
Andrea Pohlers, Wilhelm-Liebknecht-Str. 1, 09337 Hohenstein-Ernstthal 7033.6660568057 km
Wer den Weg kennt, ist dem Ziel näher.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Pohlers ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ehescheidung
aus 17 Bewertungen Ich möchte mich bei Frau Pohlers für ihre professionelle Arbeit bedanken. Sie hat mich fachlich und menschlich sehr … (28.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Hoffmann
Rechtsanwältin Franziska Hoffmann
Neumann & Hoffmann Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Hainstraße 110, 09130 Chemnitz 7044.5697132037 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Franziska Hoffmann
(01.08.2020) Der Zeitraum. In 2 Tagen waren die Dokumente, zur weiteren Vertretung, bearbeitet.
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Meinert
Rechtsanwälte Balzert, Werner, Lambert & Meinert, Trierer Str. 23, 66839 Schmelz 6747.0754085541 km
Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Barbara Meinert gerne zur Verfügung
(19.03.2024) Fr Meinert überzeugt wie ihre Kollegin durch ein Höchstmaß an Kompetenz Sehr schnelle unkomplizierte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB WESTANWÄLTE, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen 6630.0491092381 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kirsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ehescheidung
(06.12.2023) Gute Beratung und zügige Reaktion
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Ritter
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Ritter
Kanzlei Sabine Ritter, Kaiserstr. 13, 80801 München 7118.4254389651 km
Fachanwältin Familienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Ritter
aus 63 Bewertungen Fr.Ritter ist eine sehr erfahrene Rechtsanwältin die sovort Handelt und Aufklärt (18.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehescheidung

Fragen und Antworten

  • Ehescheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehescheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehescheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ehescheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehescheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Ehescheidung ist die rechtskräftige Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung, dem sog. Scheidungsurteil, das seit 2009 als Scheidungsbeschluss ergeht. Wegen bereits vor der Eheschließung vorliegender Umstände ist Verheirateten – ebenfalls nur mittels Entscheidung eines Richters – anstelle der Scheidung die Aufhebung der Ehe möglich. Die Folgen der Aufhebung richten sich dabei in bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Ehescheidung. Trotz identischer Bezeichnung ist die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht mit der Aufhebung einer Ehe gleichzusetzen. Ablauf und Folgen entsprechen vielmehr denen der Scheidung.

Ohne Ehescheidung oder Aufhebung endet eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft sonst nur mit dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners. Denn gem. § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen.

Was setzt eine Scheidung voraus?

Wer sich scheiden lassen will, kann das nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsvoraussetzungen. Einer Eheverfehlung und Schuld an einer kaputten Ehe bedarf es seit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Jahr 1977 allerdings nicht mehr. Ein Fremdgehen, gar ein uneheliches Kind bzw. ein sog. Kuckuckskind, eine Körperverletzung seitens des Partners oder ein vergleichbares Fehlverhalten ist somit keine notwendige Scheidungsvoraussetzung mehr. Häusliche Gewalt und andere Härtefälle können sich allerdings auf die Dauer einer Scheidung auswirken. Im Grundsatz muss zur Ehescheidung die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich zerrüttet sein.

Die dauerhaft gescheiterte Ehe ist dabei der einzig anerkannte Scheidungsgrund. Die Zuständigkeit für Scheidungen liegt beim Familiengericht, einer Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings reicht es nicht aus, dass Noch-Verheiratete, dem Gericht erklären, dass ihre Ehe gescheitert sei. Grundsätzlich verlangt das Familienrecht vom Scheidungsrichter, dass er erforscht, inwieweit die Ehe gestört ist und die Partner möglicherweise wieder zueinanderfinden. Davon abgesehen vermutet das BGB in den folgenden beiden Fällen das Scheitern der Ehe ohne eine weitergehende Prüfung:

  • Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt. Beide Ehegatten haben die Scheidung beantragt oder ein Ehegatte hat dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt.
  • Die Ehegatten leben ohne die weiteren Voraussetzungen seit drei Jahren getrennt. Dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen möglich.

Eine derart zerbrochene Ehe schließt mutmaßlich aus, dass sich die Ehepartner wieder versöhnen und mehr als nur eine vorübergehende Ehekrise vorliegt. Das Scheidungsgericht ist daran gebunden. Leben die Eheleute dabei für kurze Zeit wieder zusammen, beginnt der jeweils genannte Trennungszeitraum nicht von neuem.

Mit Getrenntleben meint das Familienrecht das Ende der häuslichen Gemeinschaft, deren Fortsetzung mindestens ein Partner verweigert. Trotz des Wortlauts können die Ehepartner weiter in derselben Wohnung leben, führen fortan aber getrennte Haushalte. Sie teilen sozusagen nicht mehr Tisch und Bett wie in einer funktionierenden Ehe sonst üblich. Anstatt der ehelichen Lebensgemeinschaft führen die Verheirateten ihre eigenen Leben. Mittels Vertrag in Form einer sog. Trennungsvereinbarung können sie in dieser Zeit bereits die unmittelbaren Folgen ihrer Trennung regeln. Regelmäßige Inhalte einer Trennungsvereinbarung betreffen die Nutzung gemeinsamer Gegenstände – wie insbesondere eine gemeinsame Eigentumswohnung bzw. ein gemeinsames Haus oder das gemeinsame Auto –, bei einer Mietwohnung die Zahlung der Miete, die Regelung des Aufenthalts gemeinsamer Kinder und den zu zahlendem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt. Das Abschließen einer Trennungsvereinbarung muss nicht zwangsläufig zur Ehescheidung führen. Sie kann die Scheidung durch die vorweggenommene Regelung entscheidender Fragen aber wesentlich erleichtern.

Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?

Im Ausnahmefall ist eine „schnelle Scheidung“ ohne Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres möglich. Dazu müssen in der Person des anderen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte für den die sofortige Scheidung beantragenden Partner bedeutet. Der sich auf einen Härtefall berufende Partner muss die Gründe dafür darlegen. Eine Härtefall-Scheidung verlangt dabei mehr als den üblichen mit einer Scheidung einhergehenden Ehestreit. Ein weiter miteinander verheiratet sein kann z.B. in folgenden Fällen unzumutbar sein:

  • Körperverletzung durch den Partner auch von Familienmitgliedern,
  • Drohungen mit erheblicher Gewalt bis hin zum Mord,
  • dauerhafter Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung.

Ehebruch ist dagegen per se kein Härtegrund und bedarf weiterer ihn erschwerender Umstände, um eine Blitzscheidung zu rechtfertigen. Dass der Partner einen nur noch lieblos behandelt, stellt hingegen keine besondere Härte dar.

Eine weitere Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs mindestens drei Monaten verstrichen sein müssen. Zudem müssen beide Partner übereinstimmend die Abtrennung beantragen und am Versorgungsausgleich mitgewirkt haben. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht wegen einer umfangreichen Kontenklärung keinen zeitnahen Scheidungstermin anberaumen kann.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht schriftlich beantragen. Den Scheidungsantrag stellt und entwirft in der Regel ein Anwalt nach vorheriger Beratung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wer die Scheidung einreichen will, bedarf stets eines Anwalts – auch bei kurzer Ehe oder bei einer Scheidung im Einklang. Dass ein Rechtsanwalt zur Scheidung notwendig ist, liegt an den bei Auflösung einer Ehe regelmäßig zu klärenden rechtlichen Fragen zu:

  • Zugewinnausgleich,
  • Unterhalt,
  • Elterliches Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrats.

Den Scheidungsantrag stellt das Gericht dem anderen Partner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Haben beide Ehepartner die Scheidungsfragen im Vorfeld geklärt und herrscht darüber Einvernehmen, muss der andere dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Er bedarf dazu nicht zwingend eines eigenen Rechtsbeistands. Die Rede ist dann oft von einem „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Jedoch täuscht diese Bezeichnung darüber hinweg, dass ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Nur dieser ist er auch verpflichtet. Dessen muss sich besonders der nicht anwaltlich vertretene Partner bewusst sein. Im Zweifel ist daher in Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen ein eigener Scheidungsanwalt anzuraten. Dieser ist insbesondere zum Stellen eigener Anträge erforderlich.

Als nächstes erhalten die Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10-Fragebogen). Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer Ehe von mehr als drei Jahren Dauer zwingend durchzuführen. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag eines Ehegatten. Es geht dabei um die Aufteilung im Laufe der Ehe erworbener Rechte in puncto Altersvorsorge. Immer umfasst sind Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension sowie ggf. Ansprüche aus einer berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – Stichworte Betriebsrente, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die Eheleute können sich über den Ausgleich auch abweichend verständigen.

Zur Kontrolle erhält ein Partner den Fragebogen des jeweils anderen. Zudem wird das Rentenkonto geklärt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Familiengericht die Höhe des Versorgungsausgleichs. Im Anschluss an dieses schriftliche Verfahren erfolgt die Ladung zum Scheidungstermin. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Ehegatten müssen vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Es kommt zur Anhörung. Besitzt zumindest einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit muss die Scheidung eventuell nach ausländischem Recht erfolgen. Ist das nicht der Fall prüft der Familienrichter das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und stellt die Frage, ob die Ehepartner die Scheidung wollen. Danach spricht er die Scheidung durch Urteil aus. Regelmäßig werden auch die weiteren Scheidungsfolgen wie den wegen meist vorliegender Gütertrennung auszugleichenden Zugewinn, die Unterhaltsberechnung, Sorgerecht und Hausrat verhandelt. Dabei kann ein bereits bestehender Ehevertrag zu berücksichtigen sein. Alternativ können die Partner einen solchen aber auch noch in Form einer Scheidungsvereinbarung schließen und die Scheidungsfolgen darin einvernehmlich regeln. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Gericht die streitigen Fragen klären.

Einige Wochen nach der mündlichen Verkündung erhalten die Geschiedenen den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung kann jeder Partner über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel dagegen einlegen, sofern darauf nicht bereits verzichtet wurde. Andernfalls wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Scheidung rechtlich aus?

Die Scheidung löst das verbindende Eheband auf. Durch die grundsätzliche Annahme einer Ehe auf Lebenszeit bleibt eine vorzeitige Trennung nicht folgenlos. Im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und erworbene Anwartschaften werden ausgeglichen. Kann ein Ehepartner seinen Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiter.

Daneben wirkt sich die Scheidung auch auf eine mögliche Erbschaft aus. Bereits mit Stellung des Scheidungsantrags verliert der andere Partner sein gesetzliches Ehegattenerbrecht, sollte der Partner, der die Scheidung beantragt hat, versterben. In Vertrauen auf den Bestand der Ehe getroffene Verfügungen wie etwa durch Testament verlieren ihre Wirkung.

Eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung entfällt trotz bestehender Ehe, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, im Jahr nach ihrer Trennung. Andererseits können sich Geschiedene auch noch im Scheidungsjahr bei ihrer Steuer zusammen veranlagen lassen, sofern sie in diesem noch zusammen lebten. Im Folgejahr entfällt aber auch hier die Zusammenveranlagung.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung? 

Die Mindesthöhe der Scheidungskosten hängt zum einen vom Streitwert ab, nach dem sich wiederum Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Der Streitwert für das Scheidungsverfahren ergibt sich dabei durch Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens beider Partner mit 3. Vorhandenes Vermögen kann den Streitwert erhöhen, Rückzahlungen für einen Kredit können ihn um ein entsprechend gekürztes Einkommen senken. Solche Anpassungen hängen jedoch von der Praxis des jeweiligen Familiengerichts ab. Für die Streitwertermittlung des Versorgungsausgleichsverfahrens werden zudem vom dreifachen Betrag des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens wiederum 10 Prozent pro zu zahlendem Anrecht – also pro gesetzlichem Rentenanspruch, Riester-Vertrag, Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – veranschlagt.

Des Weiteren entscheidet über das Ausmaß der Scheidungskosten der Umstand einer mit nur einem Rechtsanwalt möglichen Scheidung im Einvernehmen oder einer Scheidung im Streit, bei der auch der andere Partner einen ihn vertretenden Rechtsanwalt benötigt. Grundsätzlich trägt dabei jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Scheidungskosten sind jedoch möglich. Im Übrigen gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, die in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird. Die notwendigen Kosten für Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren lassen sich zudem von der Einkommensteuer absetzen, wenn geschiedene Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Nicht zuletzt können private Versorgungswerke und Versicherungen durch den Versorgungsausgleich verursachte Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

(GUE)

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