4.714 Anwälte für Ehescheidung | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Bartels
Rechtsanwältinnen Jutta Bartels und Heide Derks, Bahnhofstr. 7, 48143 Münster 6663.5666360889 km
Fachanwältin Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Bartels ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ehescheidung
(27.09.2022) Frau Bartels hat sich auf meine Nachricht hin zurückgemeldet und mich sehr freundlich zum Thema internationale Heirat/ …
Profil-Bild Rechtsanwalt Romeo Pusch
Rechtsanwalt Romeo Pusch
Kanzlei Romeo Pusch, Tuchmacherstr. 21, 02625 Bautzen 7113.3049478321 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Romeo Pusch - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ehescheidung
(12.09.2022) Er hat mich sehr gut ferteten nur zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Fiedler
Rechtsanwalt Frank Fiedler
Dr. Granzin Rechtsanwälte, Wandsbeker Zollstr. 19, 22041 Hamburg 6723.4290660422 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Frank Fiedler
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Jasper
Rechtsanwalt Steffen Jasper
Rechtsanwälte Hausdörfer & Jasper, Steinweg 31, 98527 Suhl 6922.3080044064 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Jasper ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ehescheidung
aus 7 Bewertungen Man fühlt sich bon Anfang an bei Herr Jasper gut aufgehoben. Der Onformationsfluss und die Aufklärung einzelner … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Charleen Pfohl
Rechtsanwältin Charleen Pfohl
GKS Rechtsanwälte, Morianstr. 3, 42103 Wuppertal 6670.1951002305 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Charleen Pfohl
aus 7 Bewertungen Ganz tolle Begleitung in einem Rechtsfall zu einem medizinischen Behandlungsfehler. Fachlich auf dem aktuellen Stand, … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Ritter
Rechtsanwalt Heiko Ritter
Kanzlei Ritter, Giselherstrasse 6, 69469 Weinheim 6855.4278200851 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Heiko Ritter
Profil-Bild Rechtsanwältin Ortrun Voß
Kanzlei Voß, Kupferdreher Markt 7, 45257 Essen 6659.0543249852 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Ortrun Voß ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Roxana Wilhelm
Kanzlei Roxana Wilhelm, Prälat-Subtil-Ring 1, 66740 Saarlouis 6747.8668308882 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Roxana Wilhelm gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Marten Hübscher
Rechtsanwalt Henning Marten Hübscher
Kanzlei Kreidekreise, August-Bebel-Str. 28, 04275 Leipzig 6982.9083552398 km
Fachanwalt Familienrecht • Internationales Recht • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Marten Hübscher ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Ehescheidung
(29.03.2022) ..
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Sigrid Duscha
Rechtsanwältin und Notarin Sigrid Duscha
Rochow-Ohl & Duscha, Hauptstraße 50, 21266 Jesteburg 6730.786550279 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Sigrid Duscha ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Ehescheidung
(14.02.2024) Frau Duscha konnte meine Anfrage telefonisch vollständig beantworten. Danke! Keine weiteren Kontakte erforderlich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Merle König
Rechtsanwältin Merle König
Rechtsanwälte Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen, Hauptstr. 55, 33449 Langenberg 6714.3263327636 km
Familienrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Merle König
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Schadel-Salzer
Rechtsanwältin Gabriele Schadel-Salzer
Rechtsanwaltskanzlei Schadel-Salzer, Mohrenstr. 21, 96450 Coburg 6958.5516776725 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Gabriele Schadel-Salzer für Rechtsfragen rund um den Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
Anwaltskanzlei Björn Kleyhauer, Klosterstr. 5, 96317 Kronach 6981.5489784379 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
(01.03.2024) Ich hatte das Vergnügen, von Herrn Kleyhauer vertreten zu werden und kann seine Dienste nur wärmstens empfehlen. Herr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Ball
sehr gut
Rechtsanwältin Gudrun Ball
Kanzlei Gudrun Ball, Drakestr. 42, 12205 Berlin 6972.8443607122 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gudrun Ball
aus 15 Bewertungen Zügige und fachgerechte Abwicklung der Familienrechtsangelegenheit. (07.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Hasselmann
Rechtsanwalt Ulrich Hasselmann
Hasselmann & Kollegen, Forckestr. 2, 38855 Wernigerode 6859.7601300697 km
Fachanwalt Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Hasselmann ist Ihr Ansprechpartner für Ehescheidung
aus 8 Bewertungen Ganz tolle Beratung (12.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Grade
sehr gut
Rechtsanwältin Hanna Grade
Janzen Rechtsanwälte, Tibarg 38, 22459 Hamburg 6713.9626940541 km
Primäres Anliegen ist es, mit Ihnen gemeinsam eine optimale und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvolle Lösungsstrategie für Ihr Rechtsproblem zu erarbeiten.
Erbrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Hanna Grade ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Ehescheidung
aus 14 Bewertungen Ich Mathias Daburger kann nur Posetives zu Frau Greda berichten.Die Erklärungen sind einfach Super,Mann kann diese … (28.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz
Kanzlei Alexandra Seidenkranz, Kaiserstr. 2, 53721 Siegburg 6697.9366772883 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Ehescheidung
aus 21 Bewertungen Frau Seidenkranz kenne ich schon länger und bin daher froh das sie mich vertreten hat. Durch meine Erkrankung hat sie … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Käuffer
Rechtsanwalt Clemens Käuffer
Kanzlei Käuffer, Weichenbergerstrasse 1, 86157 Augsburg 7061.2333440641 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens Käuffer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
(20.05.2022) Der Karren war sauber in den Dreck gefahren. Dank Herrn Käuffer dürfen meine Kinder wieder mit mir zusammenleben. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Thalhofer
Rechtsanwalt Heiner Thalhofer
Kanzlei Heiner Thalhofer, Dr.-Gessler-Str. 16a, 93051 Regensburg 7098.7528572421 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Heiner Thalhofer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Ehescheidung
(03.10.2010) nette und kompetente Beratung auch noch nach der Scheidung, Hilfestellung zur PKH
Profil-Bild Rechtsanwalt Cornell Witte
Rechtsanwalt Cornell Witte
Kanzlei Cornell Witte, Ottenbergstraße 23, 39106 Magdeburg 6893.5278106015 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wettbewerbsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Cornell Witte
(09.12.2023) Er hat mir in meinem Anliegen sehr gut weiter geholfen. Kann ich nur weiter empfehlen. Herr Witte war sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum
Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum
Anwaltskanzlei Björn Rüschenbaum, Kaiserstraße 6, 58706 Menden (Sauerland) 6699.9953492116 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum
aus 7 Bewertungen Herr Rüschenbaum hat im Konflikt mit einem Insolvenzverwalter in kurzer Zeit eine sehr zufriedenstellende Lösung … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yasemin Karakas
Rechtsanwältin Yasemin Karakas
Rechtsanwältin Yasemin Karakas Kanzlei Karakas, Mathildenplatz 5, 64283 Darmstadt 6837.142289956 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Yasemin Karakas – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Winkler
Rechtsanwältin Yvonne Winkler
Kanzlei Yvonne Winkler, Lindenstr. 13, 15230 Frankfurt (Oder) 7054.7966651348 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Jagdrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Winkler ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin u. Fachanwältin Christiane M. Schmelter
sehr gut
Rechtsanwältin u. Fachanwältin Christiane M. Schmelter
Schmelter & Schott Rechtsanwälte und Fachanwälte PartGmbB, Leithestr. 39, 45886 Gelsenkirchen 6655.3626975546 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin u. Fachanwältin Christiane M. Schmelter im Bereich Ehescheidung bietet Beratung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Sehr gute und kompetente Beratung. Für kurzfristige Anfragen wird sich ebenfalls Zeit genommen. Sehr nettes und … (10.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehescheidung

Fragen und Antworten

  • Ehescheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehescheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ehescheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehescheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehescheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Ehescheidung ist die rechtskräftige Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung, dem sog. Scheidungsurteil, das seit 2009 als Scheidungsbeschluss ergeht. Wegen bereits vor der Eheschließung vorliegender Umstände ist Verheirateten – ebenfalls nur mittels Entscheidung eines Richters – anstelle der Scheidung die Aufhebung der Ehe möglich. Die Folgen der Aufhebung richten sich dabei in bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Ehescheidung. Trotz identischer Bezeichnung ist die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht mit der Aufhebung einer Ehe gleichzusetzen. Ablauf und Folgen entsprechen vielmehr denen der Scheidung.

Ohne Ehescheidung oder Aufhebung endet eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft sonst nur mit dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners. Denn gem. § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen.

Was setzt eine Scheidung voraus?

Wer sich scheiden lassen will, kann das nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsvoraussetzungen. Einer Eheverfehlung und Schuld an einer kaputten Ehe bedarf es seit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Jahr 1977 allerdings nicht mehr. Ein Fremdgehen, gar ein uneheliches Kind bzw. ein sog. Kuckuckskind, eine Körperverletzung seitens des Partners oder ein vergleichbares Fehlverhalten ist somit keine notwendige Scheidungsvoraussetzung mehr. Häusliche Gewalt und andere Härtefälle können sich allerdings auf die Dauer einer Scheidung auswirken. Im Grundsatz muss zur Ehescheidung die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich zerrüttet sein.

Die dauerhaft gescheiterte Ehe ist dabei der einzig anerkannte Scheidungsgrund. Die Zuständigkeit für Scheidungen liegt beim Familiengericht, einer Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings reicht es nicht aus, dass Noch-Verheiratete, dem Gericht erklären, dass ihre Ehe gescheitert sei. Grundsätzlich verlangt das Familienrecht vom Scheidungsrichter, dass er erforscht, inwieweit die Ehe gestört ist und die Partner möglicherweise wieder zueinanderfinden. Davon abgesehen vermutet das BGB in den folgenden beiden Fällen das Scheitern der Ehe ohne eine weitergehende Prüfung:

  • Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt. Beide Ehegatten haben die Scheidung beantragt oder ein Ehegatte hat dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt.
  • Die Ehegatten leben ohne die weiteren Voraussetzungen seit drei Jahren getrennt. Dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen möglich.

Eine derart zerbrochene Ehe schließt mutmaßlich aus, dass sich die Ehepartner wieder versöhnen und mehr als nur eine vorübergehende Ehekrise vorliegt. Das Scheidungsgericht ist daran gebunden. Leben die Eheleute dabei für kurze Zeit wieder zusammen, beginnt der jeweils genannte Trennungszeitraum nicht von neuem.

Mit Getrenntleben meint das Familienrecht das Ende der häuslichen Gemeinschaft, deren Fortsetzung mindestens ein Partner verweigert. Trotz des Wortlauts können die Ehepartner weiter in derselben Wohnung leben, führen fortan aber getrennte Haushalte. Sie teilen sozusagen nicht mehr Tisch und Bett wie in einer funktionierenden Ehe sonst üblich. Anstatt der ehelichen Lebensgemeinschaft führen die Verheirateten ihre eigenen Leben. Mittels Vertrag in Form einer sog. Trennungsvereinbarung können sie in dieser Zeit bereits die unmittelbaren Folgen ihrer Trennung regeln. Regelmäßige Inhalte einer Trennungsvereinbarung betreffen die Nutzung gemeinsamer Gegenstände – wie insbesondere eine gemeinsame Eigentumswohnung bzw. ein gemeinsames Haus oder das gemeinsame Auto –, bei einer Mietwohnung die Zahlung der Miete, die Regelung des Aufenthalts gemeinsamer Kinder und den zu zahlendem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt. Das Abschließen einer Trennungsvereinbarung muss nicht zwangsläufig zur Ehescheidung führen. Sie kann die Scheidung durch die vorweggenommene Regelung entscheidender Fragen aber wesentlich erleichtern.

Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?

Im Ausnahmefall ist eine „schnelle Scheidung“ ohne Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres möglich. Dazu müssen in der Person des anderen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte für den die sofortige Scheidung beantragenden Partner bedeutet. Der sich auf einen Härtefall berufende Partner muss die Gründe dafür darlegen. Eine Härtefall-Scheidung verlangt dabei mehr als den üblichen mit einer Scheidung einhergehenden Ehestreit. Ein weiter miteinander verheiratet sein kann z.B. in folgenden Fällen unzumutbar sein:

  • Körperverletzung durch den Partner auch von Familienmitgliedern,
  • Drohungen mit erheblicher Gewalt bis hin zum Mord,
  • dauerhafter Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung.

Ehebruch ist dagegen per se kein Härtegrund und bedarf weiterer ihn erschwerender Umstände, um eine Blitzscheidung zu rechtfertigen. Dass der Partner einen nur noch lieblos behandelt, stellt hingegen keine besondere Härte dar.

Eine weitere Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs mindestens drei Monaten verstrichen sein müssen. Zudem müssen beide Partner übereinstimmend die Abtrennung beantragen und am Versorgungsausgleich mitgewirkt haben. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht wegen einer umfangreichen Kontenklärung keinen zeitnahen Scheidungstermin anberaumen kann.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht schriftlich beantragen. Den Scheidungsantrag stellt und entwirft in der Regel ein Anwalt nach vorheriger Beratung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wer die Scheidung einreichen will, bedarf stets eines Anwalts – auch bei kurzer Ehe oder bei einer Scheidung im Einklang. Dass ein Rechtsanwalt zur Scheidung notwendig ist, liegt an den bei Auflösung einer Ehe regelmäßig zu klärenden rechtlichen Fragen zu:

  • Zugewinnausgleich,
  • Unterhalt,
  • Elterliches Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrats.

Den Scheidungsantrag stellt das Gericht dem anderen Partner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Haben beide Ehepartner die Scheidungsfragen im Vorfeld geklärt und herrscht darüber Einvernehmen, muss der andere dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Er bedarf dazu nicht zwingend eines eigenen Rechtsbeistands. Die Rede ist dann oft von einem „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Jedoch täuscht diese Bezeichnung darüber hinweg, dass ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Nur dieser ist er auch verpflichtet. Dessen muss sich besonders der nicht anwaltlich vertretene Partner bewusst sein. Im Zweifel ist daher in Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen ein eigener Scheidungsanwalt anzuraten. Dieser ist insbesondere zum Stellen eigener Anträge erforderlich.

Als nächstes erhalten die Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10-Fragebogen). Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer Ehe von mehr als drei Jahren Dauer zwingend durchzuführen. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag eines Ehegatten. Es geht dabei um die Aufteilung im Laufe der Ehe erworbener Rechte in puncto Altersvorsorge. Immer umfasst sind Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension sowie ggf. Ansprüche aus einer berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – Stichworte Betriebsrente, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die Eheleute können sich über den Ausgleich auch abweichend verständigen.

Zur Kontrolle erhält ein Partner den Fragebogen des jeweils anderen. Zudem wird das Rentenkonto geklärt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Familiengericht die Höhe des Versorgungsausgleichs. Im Anschluss an dieses schriftliche Verfahren erfolgt die Ladung zum Scheidungstermin. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Ehegatten müssen vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Es kommt zur Anhörung. Besitzt zumindest einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit muss die Scheidung eventuell nach ausländischem Recht erfolgen. Ist das nicht der Fall prüft der Familienrichter das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und stellt die Frage, ob die Ehepartner die Scheidung wollen. Danach spricht er die Scheidung durch Urteil aus. Regelmäßig werden auch die weiteren Scheidungsfolgen wie den wegen meist vorliegender Gütertrennung auszugleichenden Zugewinn, die Unterhaltsberechnung, Sorgerecht und Hausrat verhandelt. Dabei kann ein bereits bestehender Ehevertrag zu berücksichtigen sein. Alternativ können die Partner einen solchen aber auch noch in Form einer Scheidungsvereinbarung schließen und die Scheidungsfolgen darin einvernehmlich regeln. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Gericht die streitigen Fragen klären.

Einige Wochen nach der mündlichen Verkündung erhalten die Geschiedenen den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung kann jeder Partner über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel dagegen einlegen, sofern darauf nicht bereits verzichtet wurde. Andernfalls wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Scheidung rechtlich aus?

Die Scheidung löst das verbindende Eheband auf. Durch die grundsätzliche Annahme einer Ehe auf Lebenszeit bleibt eine vorzeitige Trennung nicht folgenlos. Im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und erworbene Anwartschaften werden ausgeglichen. Kann ein Ehepartner seinen Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiter.

Daneben wirkt sich die Scheidung auch auf eine mögliche Erbschaft aus. Bereits mit Stellung des Scheidungsantrags verliert der andere Partner sein gesetzliches Ehegattenerbrecht, sollte der Partner, der die Scheidung beantragt hat, versterben. In Vertrauen auf den Bestand der Ehe getroffene Verfügungen wie etwa durch Testament verlieren ihre Wirkung.

Eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung entfällt trotz bestehender Ehe, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, im Jahr nach ihrer Trennung. Andererseits können sich Geschiedene auch noch im Scheidungsjahr bei ihrer Steuer zusammen veranlagen lassen, sofern sie in diesem noch zusammen lebten. Im Folgejahr entfällt aber auch hier die Zusammenveranlagung.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung? 

Die Mindesthöhe der Scheidungskosten hängt zum einen vom Streitwert ab, nach dem sich wiederum Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Der Streitwert für das Scheidungsverfahren ergibt sich dabei durch Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens beider Partner mit 3. Vorhandenes Vermögen kann den Streitwert erhöhen, Rückzahlungen für einen Kredit können ihn um ein entsprechend gekürztes Einkommen senken. Solche Anpassungen hängen jedoch von der Praxis des jeweiligen Familiengerichts ab. Für die Streitwertermittlung des Versorgungsausgleichsverfahrens werden zudem vom dreifachen Betrag des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens wiederum 10 Prozent pro zu zahlendem Anrecht – also pro gesetzlichem Rentenanspruch, Riester-Vertrag, Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – veranschlagt.

Des Weiteren entscheidet über das Ausmaß der Scheidungskosten der Umstand einer mit nur einem Rechtsanwalt möglichen Scheidung im Einvernehmen oder einer Scheidung im Streit, bei der auch der andere Partner einen ihn vertretenden Rechtsanwalt benötigt. Grundsätzlich trägt dabei jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Scheidungskosten sind jedoch möglich. Im Übrigen gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, die in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird. Die notwendigen Kosten für Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren lassen sich zudem von der Einkommensteuer absetzen, wenn geschiedene Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Nicht zuletzt können private Versorgungswerke und Versicherungen durch den Versorgungsausgleich verursachte Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

(GUE)

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