4.737 Anwälte für Ehescheidung | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Binder-Hübenthal
KBH Rechtsanwälte, Taubenbergweg 9 a, 53639 Königswinter 6707.6211809061 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Karin Binder-Hübenthal
(09.06.2018) Hallo, Frau Binder-Hübenthal hat mich sehr gut vertreten!! Hierfür benötigt ein Anwalt sehr großes …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Stenschke, Schmidt und Burkhardt, Breitenstr. 19, 36251 Bad Hersfeld 6848.0507493731 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Schmidt
(12.04.2024) Herr Schmidt ist wirklich guter Anwalt, ruhig und besonnen. Er hat mir dabei geholfen, dass mein Verfahren …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Messer
Rechtsanwalt Jürgen Messer
Kanzlei Jürgen Messer, Oedenberger Str. 159, 90491 Nürnberg 7013.0107924211 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Juristische Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen Messer
(17.01.2023) Hr. RA Messer bearbeitet bei mir eine Verkehrsstrafsache, davor hatte ich bestimmt 50-100 Anwälte gefragt und manche …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Klümper
Kanzlei Oliver Klümper, Alte Mainzer Landstraße 32, 64807 Dieburg 6846.8539256514 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Klümper gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Saß
Rechtsanwalt Axel Saß
Rechtsanwälte . Fachanwälte Saß & Liskewitsch, Stampfmüllerstraße 41, 18057 Rostock 6813.303216318 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Saß ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Einfacher und reibungsloser Ablauf. Sehr nette Kanzlei Mitarbeiter. (23.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amrei Schäning
Schäning Nümann Speckin PartGmbB, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8353764225 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning
(18.04.2024) Es ging fix und ohne weitere Widersprüche wurden die Leistungen ausgezahlt. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Oldenburg
Rechtsanwältin Maike Oldenburg
Kanzlei Oldenburg, Schloßstr. 2, 22041 Hamburg 6723.1084136749 km
Fachanwältin Familienrecht
Im Bereich Ehescheidung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Maike Oldenburg
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Dumann
Rechtsanwältin Susanne Dumann
Kanzlei Bittner & Partner, Harderstr. 39, 85049 Ingolstadt 7072.655373808 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Dumann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
aus 7 Bewertungen Frau Dumann ist Anwältin mit Herz und Seele, die ihre Arbeit gut macht und dabei den Humor nicht verliert! Ist … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc-Nicolas Eichenherr
Kanzlei Eichenherr, Bramfelder Chaussee 346, 22175 Hamburg 6721.4714868913 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc-Nicolas Eichenherr unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Songül Bechtum
sehr gut
Rechtsanwältin Songül Bechtum
OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Max-Pechstein-Str. 4, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.9228686296 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Songül Bechtum
aus 24 Bewertungen Ich habe Frau Bechtum über einen langen Zeitraum an meiner Seite gewusst. Als Hinterbliebene ging es in meinem Fall um … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Finja Schmidt
Rechtsanwältin Finja Schmidt
Schley Allhoff Seiger | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Rosenstraße 3, 59494 Soest 6712.3569848118 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Finja Schmidt
(25.04.2024) Die Arbeit von Frau Schmidt war eine 10/10 Ich bin selten so fachlich, schnell und sympathisch beraten worden, wie in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Ulrich Rimmel
Kanzlei Hans-Ulrich Rimmel, Richard-Wagner-Str. 79, 67655 Kaiserslautern 6805.3920341329 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Ulrich Rimmel gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Wittkop
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Wittkop
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Florian Wittkop, Pferdemarkt 15, 34117 Kassel 6810.9111088877 km
Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Florian Wittkop
aus 55 Bewertungen Herr Wittkop ist ein super toller Anwalt, den ich 100% weiterempfehlen kann. Er hört dir zu und weiß sofort, wie er … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Laabs LL.M.
Anwaltskanzlei Jürgen Laabs, Halterner Str. 4, 45657 Recklinghausen 6654.6026262809 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen Laabs LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Engberding
sehr gut
Holger Engberding Rechtsanwaltskanzlei, Kronenstraße 56, 40217 Düsseldorf 6649.558550862 km
Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf!
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Holger Engberding im Bereich Ehescheidung bietet Beratung und Vertretung
aus 70 Bewertungen Herr Engberding ist ein "alter Hase" der mit allen Wassern gewaschen ist. Mit diesem Anwalt sind sie maximal … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Machalett
Rechtsanwältin Judith Machalett
Rechtsanwälte - Fachanwälte Weikopf & Coll., Thomas-Mann-Str. 13, 07743 Jena 6958.0692813854 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Judith Machalett ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung gerne behilflich
(13.01.2020) Vielen Dank für die äußerst kompetente und schnelle Hilfe in meiner Familiensache. Ich kann Frau Rechtsanwältin …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Radowsky
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Radowsky
Rechtsanwaltskanzlei Martin Radowsky, Delitzscher Str. 15, 04129 Leipzig 6981.331349158 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Radowsky bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Ehescheidung
aus 437 Bewertungen Herr Radowsky ist ein Anwalt, der die zwischenmenschliche Beziehung sehr schnell aufbaut. Kein Anwalt im Armani Anzug. … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Nißl
Rechtsanwältin Sarah Nißl
Kanzlei Sarah Nißl, Bellstraße 21, 92421 Schwandorf 7083.7898941042 km
Nulla poena sine lege certa.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Nißl - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ehescheidung
(07.08.2023) Kompetent - freundlich - hilfsbereit. Sehr empfehlenswerte Rechtsanwältin. Nochmals vielen Dank für die Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Conny Falk
Rechtsanwalt Conny Falk, Haupstraße 13, 76855 Annweiler am Trifels 6830.5103585832 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Conny Falk
(14.06.2021) Herr Rechtsanwalt Falk war zeitnah bereit die Scheidung zu übernehmen, sehr kompetent und hilfsbereit.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrid Schäd
sehr gut
Kanzlei Schäd, Apostelgasse 7, 97421 Schweinfurt 6925.7825076736 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sigrid Schäd gerne zur Verfügung
aus 67 Bewertungen Frau Schäd ist wirklich sehr empfehlenswert, Sie ist eine Mediatorin die ihr Handwerk versteht, fair, freundlich, … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorwald Ruff
sehr gut
Kühn und Ruff Rechtsanwälte, Blumenstr. 27, 70182 Stuttgart 6931.8080158636 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Thorwald Ruff hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
aus 29 Bewertungen Herr RA Ruff kann ich nur weiterempfehlen. Er nimmt sich Zeit und arbeitet fachlich und professionell. Man fühlt … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Fischer
FISCHER RECHTSANWÄLTE, Gleißbühlstr. 10, 90402 Nürnberg 7012.3001212245 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mark Fischer
aus 46 Bewertungen Top Kanzlei in Strafrecht. Haben gleich mehre Fachanwälte. Besser geht es nicht. (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Fricke
Rechtsanwalt Oliver Fricke
Rechtsanwaltskanzlei Fricke Deike Ellrich, Grabenstr. 42, 44787 Bochum 6663.0641560969 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Oliver Fricke für Rechtsfragen rund um den Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Klüwer
Rechtsanwalt Philipp Klüwer
Kanzlei Klüwer, Kuttlerstr. 2, 91054 Erlangen 6998.5906296204 km
Fachanwalt Familienrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Philipp Klüwer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Ehescheidung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehescheidung

Fragen und Antworten

  • Ehescheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehescheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehescheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ehescheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehescheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Ehescheidung ist die rechtskräftige Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung, dem sog. Scheidungsurteil, das seit 2009 als Scheidungsbeschluss ergeht. Wegen bereits vor der Eheschließung vorliegender Umstände ist Verheirateten – ebenfalls nur mittels Entscheidung eines Richters – anstelle der Scheidung die Aufhebung der Ehe möglich. Die Folgen der Aufhebung richten sich dabei in bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Ehescheidung. Trotz identischer Bezeichnung ist die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht mit der Aufhebung einer Ehe gleichzusetzen. Ablauf und Folgen entsprechen vielmehr denen der Scheidung.

Ohne Ehescheidung oder Aufhebung endet eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft sonst nur mit dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners. Denn gem. § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen.

Was setzt eine Scheidung voraus?

Wer sich scheiden lassen will, kann das nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsvoraussetzungen. Einer Eheverfehlung und Schuld an einer kaputten Ehe bedarf es seit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Jahr 1977 allerdings nicht mehr. Ein Fremdgehen, gar ein uneheliches Kind bzw. ein sog. Kuckuckskind, eine Körperverletzung seitens des Partners oder ein vergleichbares Fehlverhalten ist somit keine notwendige Scheidungsvoraussetzung mehr. Häusliche Gewalt und andere Härtefälle können sich allerdings auf die Dauer einer Scheidung auswirken. Im Grundsatz muss zur Ehescheidung die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich zerrüttet sein.

Die dauerhaft gescheiterte Ehe ist dabei der einzig anerkannte Scheidungsgrund. Die Zuständigkeit für Scheidungen liegt beim Familiengericht, einer Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings reicht es nicht aus, dass Noch-Verheiratete, dem Gericht erklären, dass ihre Ehe gescheitert sei. Grundsätzlich verlangt das Familienrecht vom Scheidungsrichter, dass er erforscht, inwieweit die Ehe gestört ist und die Partner möglicherweise wieder zueinanderfinden. Davon abgesehen vermutet das BGB in den folgenden beiden Fällen das Scheitern der Ehe ohne eine weitergehende Prüfung:

  • Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt. Beide Ehegatten haben die Scheidung beantragt oder ein Ehegatte hat dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt.
  • Die Ehegatten leben ohne die weiteren Voraussetzungen seit drei Jahren getrennt. Dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen möglich.

Eine derart zerbrochene Ehe schließt mutmaßlich aus, dass sich die Ehepartner wieder versöhnen und mehr als nur eine vorübergehende Ehekrise vorliegt. Das Scheidungsgericht ist daran gebunden. Leben die Eheleute dabei für kurze Zeit wieder zusammen, beginnt der jeweils genannte Trennungszeitraum nicht von neuem.

Mit Getrenntleben meint das Familienrecht das Ende der häuslichen Gemeinschaft, deren Fortsetzung mindestens ein Partner verweigert. Trotz des Wortlauts können die Ehepartner weiter in derselben Wohnung leben, führen fortan aber getrennte Haushalte. Sie teilen sozusagen nicht mehr Tisch und Bett wie in einer funktionierenden Ehe sonst üblich. Anstatt der ehelichen Lebensgemeinschaft führen die Verheirateten ihre eigenen Leben. Mittels Vertrag in Form einer sog. Trennungsvereinbarung können sie in dieser Zeit bereits die unmittelbaren Folgen ihrer Trennung regeln. Regelmäßige Inhalte einer Trennungsvereinbarung betreffen die Nutzung gemeinsamer Gegenstände – wie insbesondere eine gemeinsame Eigentumswohnung bzw. ein gemeinsames Haus oder das gemeinsame Auto –, bei einer Mietwohnung die Zahlung der Miete, die Regelung des Aufenthalts gemeinsamer Kinder und den zu zahlendem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt. Das Abschließen einer Trennungsvereinbarung muss nicht zwangsläufig zur Ehescheidung führen. Sie kann die Scheidung durch die vorweggenommene Regelung entscheidender Fragen aber wesentlich erleichtern.

Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?

Im Ausnahmefall ist eine „schnelle Scheidung“ ohne Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres möglich. Dazu müssen in der Person des anderen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte für den die sofortige Scheidung beantragenden Partner bedeutet. Der sich auf einen Härtefall berufende Partner muss die Gründe dafür darlegen. Eine Härtefall-Scheidung verlangt dabei mehr als den üblichen mit einer Scheidung einhergehenden Ehestreit. Ein weiter miteinander verheiratet sein kann z.B. in folgenden Fällen unzumutbar sein:

  • Körperverletzung durch den Partner auch von Familienmitgliedern,
  • Drohungen mit erheblicher Gewalt bis hin zum Mord,
  • dauerhafter Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung.

Ehebruch ist dagegen per se kein Härtegrund und bedarf weiterer ihn erschwerender Umstände, um eine Blitzscheidung zu rechtfertigen. Dass der Partner einen nur noch lieblos behandelt, stellt hingegen keine besondere Härte dar.

Eine weitere Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs mindestens drei Monaten verstrichen sein müssen. Zudem müssen beide Partner übereinstimmend die Abtrennung beantragen und am Versorgungsausgleich mitgewirkt haben. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht wegen einer umfangreichen Kontenklärung keinen zeitnahen Scheidungstermin anberaumen kann.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht schriftlich beantragen. Den Scheidungsantrag stellt und entwirft in der Regel ein Anwalt nach vorheriger Beratung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wer die Scheidung einreichen will, bedarf stets eines Anwalts – auch bei kurzer Ehe oder bei einer Scheidung im Einklang. Dass ein Rechtsanwalt zur Scheidung notwendig ist, liegt an den bei Auflösung einer Ehe regelmäßig zu klärenden rechtlichen Fragen zu:

  • Zugewinnausgleich,
  • Unterhalt,
  • Elterliches Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrats.

Den Scheidungsantrag stellt das Gericht dem anderen Partner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Haben beide Ehepartner die Scheidungsfragen im Vorfeld geklärt und herrscht darüber Einvernehmen, muss der andere dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Er bedarf dazu nicht zwingend eines eigenen Rechtsbeistands. Die Rede ist dann oft von einem „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Jedoch täuscht diese Bezeichnung darüber hinweg, dass ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Nur dieser ist er auch verpflichtet. Dessen muss sich besonders der nicht anwaltlich vertretene Partner bewusst sein. Im Zweifel ist daher in Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen ein eigener Scheidungsanwalt anzuraten. Dieser ist insbesondere zum Stellen eigener Anträge erforderlich.

Als nächstes erhalten die Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10-Fragebogen). Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer Ehe von mehr als drei Jahren Dauer zwingend durchzuführen. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag eines Ehegatten. Es geht dabei um die Aufteilung im Laufe der Ehe erworbener Rechte in puncto Altersvorsorge. Immer umfasst sind Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension sowie ggf. Ansprüche aus einer berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – Stichworte Betriebsrente, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die Eheleute können sich über den Ausgleich auch abweichend verständigen.

Zur Kontrolle erhält ein Partner den Fragebogen des jeweils anderen. Zudem wird das Rentenkonto geklärt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Familiengericht die Höhe des Versorgungsausgleichs. Im Anschluss an dieses schriftliche Verfahren erfolgt die Ladung zum Scheidungstermin. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Ehegatten müssen vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Es kommt zur Anhörung. Besitzt zumindest einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit muss die Scheidung eventuell nach ausländischem Recht erfolgen. Ist das nicht der Fall prüft der Familienrichter das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und stellt die Frage, ob die Ehepartner die Scheidung wollen. Danach spricht er die Scheidung durch Urteil aus. Regelmäßig werden auch die weiteren Scheidungsfolgen wie den wegen meist vorliegender Gütertrennung auszugleichenden Zugewinn, die Unterhaltsberechnung, Sorgerecht und Hausrat verhandelt. Dabei kann ein bereits bestehender Ehevertrag zu berücksichtigen sein. Alternativ können die Partner einen solchen aber auch noch in Form einer Scheidungsvereinbarung schließen und die Scheidungsfolgen darin einvernehmlich regeln. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Gericht die streitigen Fragen klären.

Einige Wochen nach der mündlichen Verkündung erhalten die Geschiedenen den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung kann jeder Partner über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel dagegen einlegen, sofern darauf nicht bereits verzichtet wurde. Andernfalls wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Scheidung rechtlich aus?

Die Scheidung löst das verbindende Eheband auf. Durch die grundsätzliche Annahme einer Ehe auf Lebenszeit bleibt eine vorzeitige Trennung nicht folgenlos. Im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und erworbene Anwartschaften werden ausgeglichen. Kann ein Ehepartner seinen Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiter.

Daneben wirkt sich die Scheidung auch auf eine mögliche Erbschaft aus. Bereits mit Stellung des Scheidungsantrags verliert der andere Partner sein gesetzliches Ehegattenerbrecht, sollte der Partner, der die Scheidung beantragt hat, versterben. In Vertrauen auf den Bestand der Ehe getroffene Verfügungen wie etwa durch Testament verlieren ihre Wirkung.

Eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung entfällt trotz bestehender Ehe, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, im Jahr nach ihrer Trennung. Andererseits können sich Geschiedene auch noch im Scheidungsjahr bei ihrer Steuer zusammen veranlagen lassen, sofern sie in diesem noch zusammen lebten. Im Folgejahr entfällt aber auch hier die Zusammenveranlagung.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung? 

Die Mindesthöhe der Scheidungskosten hängt zum einen vom Streitwert ab, nach dem sich wiederum Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Der Streitwert für das Scheidungsverfahren ergibt sich dabei durch Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens beider Partner mit 3. Vorhandenes Vermögen kann den Streitwert erhöhen, Rückzahlungen für einen Kredit können ihn um ein entsprechend gekürztes Einkommen senken. Solche Anpassungen hängen jedoch von der Praxis des jeweiligen Familiengerichts ab. Für die Streitwertermittlung des Versorgungsausgleichsverfahrens werden zudem vom dreifachen Betrag des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens wiederum 10 Prozent pro zu zahlendem Anrecht – also pro gesetzlichem Rentenanspruch, Riester-Vertrag, Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – veranschlagt.

Des Weiteren entscheidet über das Ausmaß der Scheidungskosten der Umstand einer mit nur einem Rechtsanwalt möglichen Scheidung im Einvernehmen oder einer Scheidung im Streit, bei der auch der andere Partner einen ihn vertretenden Rechtsanwalt benötigt. Grundsätzlich trägt dabei jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Scheidungskosten sind jedoch möglich. Im Übrigen gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, die in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird. Die notwendigen Kosten für Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren lassen sich zudem von der Einkommensteuer absetzen, wenn geschiedene Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Nicht zuletzt können private Versorgungswerke und Versicherungen durch den Versorgungsausgleich verursachte Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

(GUE)

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