3.042 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Yvetta Skrdlik
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. jur. Yvetta Skrdlik
AKYS – Anwaltskanzlei Dr. Yvetta Skrdlik, Klimentská 1216/46, Prag 110 00, Tschechien 7178.7039172093 km
Internationales Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Mediation
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Yvetta Skrdlik ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 44 Bewertungen Sehr Ausführliche Rechtliche Beratung einfacher Lösungsvorschlag ! Umsetzung sehr professionell Dank der Hilfe von … (29.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern 6804.6001782049 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Jens van Boekel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(14.06.2022) Mir drohte ein Fahrverbot infolge eines Geschwindigkeitverstoßes. Ich wurde fortlaufend ausführlich und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Heinz
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Heinz
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4050275896 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Heinz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Die Beratung durch Herrn Heinz hat mir seine und meine Möglichkeiten bei einem fehlenden Beschluss zu einer getätigten … (29.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Phil J. Stange
Kanzlei Phil J. Stange, Wikingerstr. 4, 24143 Kiel 6688.7819004424 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Phil J. Stange - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(20.03.2025) Herr Stange ist ein sehr guter Rechtsanwalt, hat mich super beraten und ist auch in seiner Verteidigung sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Gutowski
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Gutowski
Kanzlei Gutowski, Bahnhofstr. 30, 42499 Hückeswagen 6687.6732890982 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Gutowski – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Wir können Frau Gutowski weiter empfehlen. Sie ist eine tolle Anwältin. (06.06.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schlicher
Rechtsanwalt Michael Schlicher
Susock & Schlicher Rechtsanwälte, V. Gartenreihe 5, 66740 Saarlouis 6747.6507286202 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schlicher ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Kompetenter zuverlässiger und motivierter Anwalt (14.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Bunzel
sehr gut
Rechtsanwalt Mirco Bunzel
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
kompetent - spezialisiert - ausgezeichnet
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mirco Bunzel gerne zur Verfügung
aus 103 Bewertungen Herr Bunzel hat uns richtig beraten was zu tun war. Seine Arbeit war sehr professionell. Er hat uns die beste Lösung … (06.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Ginthum
Rechtsanwalt Felix Ginthum
B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB Ginthum Schiller Wittmiss, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin 6974.7592794017 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Ginthum ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(05.09.2024) He gave me advice after patiently reviewed my case, even didn't require me to hire him to go to the court. A …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Menken
Rechtsanwalt Frank Menken
Bender & Menken, Mülheimer Str. 206, 47057 Duisburg 6639.6704934867 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Menken
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Coerper
sehr gut
KEIL|SUCHER|COERPER, Flachsmarktstraße 9, 55116 Mainz 6806.3883714315 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Coerper - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 33 Bewertungen Ich bin froh, dass ich diesen Termin ausgemacht habe. Eine Terminvergabe erfolgte sehr kurzfristig, Herr Coerper hat … (11.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai H. Tange
sehr gut
Rechtsanwalt Kai H. Tange
Kanzlei Kai H. Tange, Hölle 4, 25746 Heide 6634.459344177 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai H. Tange - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 19 Bewertungen Scheidung (20.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
Rechtsanwälte Rheinboldt & Kollegen, Am Murgdamm 1, 76437 Rastatt 6865.241272388 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
(15.09.2024) Wir haben einen Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber. Bis heute haben wir keine Anklageschrift bekommen. Er vertröstet …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Rau
ausreichend
Jörg Rau - Rechtsanwalt, Lerchenwinkel 18, 22844 Norderstedt 6712.4053282549 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Rau unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Gebäude/Elementarversichung will großen Wasserschaden nicht übernehmen. (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Laudor
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Laudor
Kanzlei Johannes Laudor, Jakobstraße 9-10, 54290 Trier 6717.0789072449 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Laudor ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Engagiert und kompetent. (19.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Drewes
Kanzlei Ulf Drewes, Schadewachten 32a, 39576 Hansestadt Stendal 6880.5353059201 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulf Drewes gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Bocher
Kanzlei Bocher, Lohgraben 10, 35614 Aßlar 6782.8215162031 km
Wir sind umgezogen. Bitte beachten Sie unsere neuen Adressdaten!
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Wolfram Bocher ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Bocher überzeugte uns von Beginn an durch seine angenehme Art, auf Rückmeldung haben wir nie lange warten müssen … (06.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ulrike Golbs
Rechtsanwältin Dr. Ulrike Golbs
Dr. Golbs Flaute Rechtsanwaltpartnerschaft, Radebeuler Str. 9, 01640 Coswig 7066.6421626005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Golbs bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(07.11.2021) Fr. Dr. Ulrike Golbs hat mich in einer verfahrenen Grundstückssache vertreten. Ihr umfangreiches fachliches Wissen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Misikowski
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Misikowski
Rechtsanwälte GMS, Postplatz 5, 58239 Schwerte 6686.1798750777 km
Mit Erfahrung, Empathie und Elan zu Ihrem Erfolg
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Misikowski - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 45 Bewertungen Ich wandte mich in einem für mich schon aussichtslosen Fall an die Kanzlei. Ich wurde sehr freundlich und schnell … (08.06.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Trebs
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Trebs
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Lindenstr. 11, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9397183519 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Trebs
aus 66 Bewertungen Absolut empfehlenswerter Anwalt. Ich war mit seiner Arbeit äußerst zufrieden. Die Kommunikation war hervorragend, ich … (01.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs
Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs
Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Am Bahnhof 6, 66822 Lebach 6752.6120890763 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs
(08.05.2021) perfekt
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Gruschinski
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Rechtsanwalt Andreas Gruschinski
Rechtsanwalt Andreas Gruschinski, Kirchstr. 40C, 52499 Baesweiler 6628.6775661183 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Gruschinski unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Ich bin mit der Rechtsberatung des RA Gruschinski sehr zufrieden! Mir wurde schnell und sehr kompetent geholfen. Werde … (17.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Pätzmann
Rechtsanwalt Heiko Pätzmann
Vogt & Reiners Rechtsanwälte, Schloßstr. 92, 22041 Hamburg 6723.4744353234 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Pätzmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Wir haben in unserem Anliegen ein zweites Mal Kontakt zu Herrn Pätzmann gehabt. Sehr gerne lassen wir uns weiterhin … (28.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Trurnit
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Rechtsanwalt Jens Trurnit
Kanzlei Dr. Held I Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Lange Straße 22, 71332 Waiblingen 6936.6638418161 km
Im Focus steht die Lösung.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Trurnit gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Professionell, schnell und... am Ende haben wir den Fall gewonnen. Ich hatte das Gefühl, in guten Händen zu sein. (03.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(23.01.2025) Herr Groll hat uns professionell und kompetent beraten und unsere Schadensersatzansprüche durchgesetzt. Unsere Fragen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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