3.891 Anwälte für Erbrecht | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Yasemin Yilmaz
sehr gut
Rechtsanwältin Yasemin Yilmaz Kanzlei Yilmaz, Lotzestr. 9A, 37083 Göttingen 6825.5288721534 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Yasemin Yilmaz
aus 53 Bewertungen Ich habe gelernt dass mein Tema nicht ihr Arbeit Feld. Aber Sie hat Empfehlung gegeben. Danke für ihre Aufmerksamkeit. (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Keilbach
Rechtsanwalt Markus Keilbach
Bek & Tiefenthaler | Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht, Brauneggerstraße 60, 78462 Konstanz 6993.3514098458 km
Jeder Mensch ist einzigartig - wie auch jedes Mandat. Individuelle Lösungen für meine Mandanten stehen bei mir sowohl im Erb- als auch im Familienrecht im Fokus.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Markus Keilbach vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich fühlte mich sehr gut beraten! Herr Keilbach hat sich sehr viel Zeit für meine Fragen genommen. Hat einen sehr … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Maß
Rechtsanwalt Christian Maß
Maß & Maß Rechtsanwälte, Herzogsfreudenweg 3a, 53125 Bonn 6695.5933454478 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Maß hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Schneller Rückruf, zielgerichtete Beratung (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt George Steffen Andreas
sehr gut
Rechtsanwalt George Steffen Andreas
Kanzlei George Steffen Andreas, Allersberger Straße 185, 90461 Nürnberg 7013.9768000165 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt George Steffen Andreas - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 84 Bewertungen Ich wurde stets über aktuelle Entwicklungen in meinem Prozess kurzfristig informiert. Auf meine Anfragen wurde … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
Frankenstein & Partner Rechtsanwälte, In den Eichen 52, 66953 Pirmasens 6808.1264288539 km
Engagiert für Ihre Rechte – Kompetente Beratung, auf die Sie zählen können.
Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier • Arbeitsrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Mein Anliegen bezüglich Sonntagsarbeit konnte geklärt werden (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Kissing
sehr gut
Kanzlei Iris Kissing, Elfriedenstr. 27, 45130 Essen 6652.5365381532 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Iris Kissing
aus 35 Bewertungen In einem wirklich komplizierten Sorgerechtsstreit kann nur eine Anwältin wie Frau Kissing die Ruhe und den Überblick … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Wunderlich
Kanzlei Annette Wunderlich, Nymphenburger Str. 47, 80335 München 7116.9652345651 km
Strafrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Annette Wunderlich gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Rieder
Kanzlei Markus Rieder, Hohenzollernstr. 112, 80796 München 7117.5993316963 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Rieder
aus 7 Bewertungen Bei Rückgabe einer Mietwohnung hatte der Vermieter deutlich abweichende Vorstellungen zu den nötigen … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Knemeyer
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Knemeyer
Knemeyer Grabosch Küpper Rechtsanwälte, Fürstenbergstr. 1 b, 51379 Leverkusen 6670.9638750368 km
Ihr Spezialist im Erbrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Knemeyer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Herr Knemeyer hat uns in einer Wohnungseigentumsangelegenheit sehr kompetent und ausführlich beraten und die … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Krug
Rechtsanwältin Silvia Krug
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Silvia Krug
(31.10.2023) Ich hatte eine Anfrage per Mail an Silvia Krug versendet. Die Rückantwort ist sehr schnell erfolgt. Zusätzlich hat die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gota Biehler
sehr gut
Rechtsanwältin Gota Biehler
Kanzlei Gota Biehler, Frankfurter Str. 8, 65189 Wiesbaden 6800.8924774146 km
Fachanwältin Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gota Biehler ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 56 Bewertungen Ich habe mir Frau Biehler aus dem Internet gesucht und bin wirklich sehr zufrieden. Sie war immer erreichbar, stand … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katy Theilen
sehr gut
Kanzlei Katy Müller-Lass, Fredersdorfer Chaussee 28, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf 6993.3394251809 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Katy Theilen im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Sehr nette Anwältin ,Top Beratung!!! Sekretärin sehr freundlich !!! Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen!!!! (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Evelyn Gabrys
sehr gut
Kanzlei Dr. Evelyn Gabrys, Rüttenscheider Straße 134, 45131 Essen 6652.2884274267 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Evelyn Gabrys ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Frau Dr. Evelyn Gabrys nahm sich sehr viel Zeit meine Anfrage zu beantworten. Ihre Antwort kam schnell, war sehr … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christin Böse
Rechtsanwältin Christin Böse
Kanzlei Christin Böse, Hummerich 13, 53859 Niederkassel 6689.897605153 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christin Böse bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Frau Böse hat mich gut informiert über mein Anliegen. Vielen Dank (19.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
Kanzlei Bahner, Vestri-Garðsauki 0, Hvolsvöllur 861, Island 4778.2070341754 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane L. Bahner gerne zur Verfügung
(21.09.2021) Frau Bahner ist schnell, engagiert und sehr freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler
Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler
Kanzlei Oliver Wöhler, Burgfreiheit 5, 31061 Alfeld (Leine) 6794.0706782286 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Oberbach
Kanzlei Susanne Oberbach, Schönburgstr. 4, 12103 Berlin 6976.7113560122 km
Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Oberbach hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Frau Oberbach ist eine Kompetente, Einfühlsame Rechtsanwältin und kennt in Rechtlagen gut aus. Sie hat uns im … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Wald
Rechtsanwalt Achim Wald
Kanzlei Achim Wald, Kölner Str. 33b, 53840 Troisdorf 6694.104650676 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Wald ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Erstklassige Arbeit...schnell und zuverlässig...kann Herrn Wald bestens nur weiter empfehlen. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Bertelli
Rechtsanwalt Enrico Bertelli
Avv. Enrico Bertelli - Studio Legal, Via Carlo Cattaneo, 25, Brescia, Italien 7185.6707864154 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Enrico Bertelli - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(19.04.2018) Vereinbarung eines treffens in Brescieam Telefon. Die Absprache war sachlich und angenehm.
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Gülich
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Rechtsanwalt Manfred Gülich
MANFRED GÜLICH - Rechtsanwalt, Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6667.0766378087 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Manfred Gülich gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Meine Pflichtteils-Angelegenheit wurde von Herrn Gülich sehr gut und mit sehr guter Umsicht bearbeitet. Schnell hat … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
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Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
Kanzlei am Holm, Rathausstraße 11 - 13, 24937 Flensburg 6623.4283235794 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
aus 22 Bewertungen Ich hatte zu Beginn des Jahres 2023 eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten und hatte mich hilfesuchend an … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Reif und Partner, Peraustr. 9, 9500 Villach, Österreich 7355.0407053298 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Reichel
Rechtsanwältin Doris Reichel
Anwaltskanzlei Reichel, Gotthardstrasse 26, 6300 Zug 6978.6676308141 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Doris Reichel
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Steffen
Kanzlei Uwe Steffen, Ludwigstr. 27, 85049 Ingolstadt 7073.253594415 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Steffen im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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